444 Ausländische Banken, Hypotheken-Banken und Sparkassen. Rigaer Commerzbank in Riga. Filialen in Bialystok, Czenstochau, Dwinsk, Kalisch, Libau, Lodz, Radom, Reval, Schaulen u. Suwalki. Gegründet: 10./11. 1871. Zweck: Betrieb von Bankgeschäften aller Art. Die Bank ist u. a. zu folg. Geschäften berechtigt: a) Das Diskontieren von russischen u. ausländ. Wechseln u. allen anderweitigen, auf Handelsgeschäften basierenden Schuldverschreib., welche binnen längstens 9 Mon. zahlbar sind, desgl. das Rediskontieren der von der Bank diskontierten Schuldverschreib. u. Wechsel. b) Die Gewährung von Darlehen u. die Eröffnung von Krediten auf nicht länger als 9 Monate. c) Der An- u. Verkauf für Rechnung Dritter von zinstragenden Staatspapieren, Aktien, Anteilscheinen, Oblig. u. Pfandverschreib., deren Umlauf in Russland gestattet ist. d) Der An- u. Verkauf für eigene Rechnung von zinstragenden Staatspapieren und von staatlich garantierten Aktien u. Oblig., jedoch höchstens bis zum Betrage der Hlälfte des eingezahlten Kapitals der Bank. e) Der An- u. Verkauf für eigne Rechnung von Oblig. und Pfandbriefen der Land-Hypothekenbanken, der Landschaften, der städt. Gemeinden und der Aktiengesellschaften, auch von Anteilscheinen u. Aktien, welche vom Staate nicht garantiert sind, jedoch nur auf einstimmigen Beschluss des Verwaltungsrates und höchstens bis zum Betrage eines Fünfteils des eingezahlten Kapitals der Bank. f) Die kommissionsweise Er- öffnung von Zeichnungen auf landschaftl. oder städt. Anleihen, auf Anleihen von Gesell- schaften, auf Aktien, auf Anteilscheine, Oblig. u. Pfandverschreib., deren Emittierung von der Regierung gestattet worden, jedoch unter der Bedingung, dass keine Zeichnung auf ausländ. Papiere ohne Genehmigung des Finanzministers eröffnet werden darf. Die Bank darf in keinem Falle die Garantie für das Gelingen der Zeichnung übernehmen. Der Erwerb von Immobil. ist der Bank nur zum eigenen Bedarf gestattet, jedoch nicht anders als mit Genehmigung der Generalversammlung der Aktionäre. Unabhängig hiervon darf die Bank in Ausnahmefällen von ihren säumigen Schuldnern Immobil. erwerben resp. in Pfand nehmen zur Verhütung von Verlusten auf die der Bank geschuldeten Beträge. Der Ankauf dieser Immobil. resp. ihre Annahme zum Pfande erfolgt auf Grund einstimmigen Beschlusses des Verwaltungsrates der Bank. Kapital: Rbl. 10 000 000 in 40 000 Aktien à Rbl. 250. Urspr. Rbl. 3 000 000, herabgesetzt im Jahre 1877 auf Rbl. 2 000 000, erhöht im Jahre 1895 auf Rbl. 3 000 000, im Jahre 1898 auf Rbl. 5 000 000 u. lt. Beschluss der a. o. G.-V. vom 7./7. 1910 a. St. auf Rbl. 10 000 000. Die neuen Aktien in Höhe von Rbl. 5 000 000 wurden den alten Aktionären im Juli 1910 zum Bezuge angeboten, wobei der Besitz jeder alten Aktie zum Bezuge einer neuen Aktie zum Preise von Rbl. 271.50 berechtigte. Die neuen Aktien nahmen an der Div. des Jahres 1910 mit einem Drittel der auf jede alte Aktie entfallenden Div. teil, von 1911 ab sind sie den alten Aktien gleichgestellt. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Sem. Stimmrecht: Alle Besitzer von Aktien, welche nach den Büchern des Verwaltungsrates auf ihren Namen verzeichnet stehen, haben das Recht an der Gen.-Vers. teilzunehmen. 25 Aktien = 1 St., 75 Aktien = 2 St., 150 Aktien = 3 St., 250 Aktien = 4 St., 400 u. mehr Aktien = 5 St. Doch erhält im allgemeinen ein Aktionär das Stimmrecht auf Grund der ihm gehörigen Aktien erst einen Monat, nachdem die Verschreib. der Aktien auf seinen Namen in den Büchern des V.-R. erfolgt ist. Die Besitzer von Aktien au porteur haben nach Massgabe der ihnen gehörenden Aktien dieselbe Stimmenzahl wie die Besitzer von Aktien auf Namen; um aber an der G.-V. teilzunehmen, müssen dieselben ihre Aktien mind. 7 Tage vor dem für die G.-V. angesetzten Termine dem V.-R. vorlegen. Abwesende Aktionäre, welche ein Stimmrecht besitzen, können ihr Recht einem anderen, ebenfalls stimmfähigen Aktionär übertragen. Niemand kann jedoch mehr als 2 Vollmachten u. überhaupt nie mehr als 10 Stimmen für sich und in Vollmacht anderer besitzen. Gewinn-Verteilung: 10 % an das Res.-Kapital (bis dasselbe % des Grundkapitals, sodann 2 % bis dasselbe ½ des Grundkapitals erreicht hat), 5 % an V.-R. (jedoch mind. Rbl. 15 000), vom Rest bis 8 % Div.; übersteigt dieselbe 8 %, so wird der Überschuss über 8 % folgender- massen verteilt: 90 % als Div. und 10 % zur Belohnung der Beamten u. zur Bildung eines Unterstütz.-F. für dieselben. Bilanz am 31. Dez. 1912: Aktiva: Kassa 1 325 860, Giro-Kto b. der Reichsbank: a) Guth. auf gewöhnl. lauf. Rechnung 713 339, b) Guth. gegen Depot von Wechseln 1 448 920, diskont. Wechsel mit nicht weniger als 2 Unterschriften 46 110 246, do. gesichert durch Hausoblig., Wertp. u. kommerz. Schuldverschreib. 843 100, Inkasso-Wechsel u. Bahnquittungen 3 120 012, diskontierte ausgel. Wertp. u. Coup. 24 236, Darlehen gegen Unterpfand von Wertp. 347 611, do. gegen Unterpfand von Wertp. „On call'' 2 856 733, do. gegen Unterpfand von Waren 1 957 905, Cambio-Kto: Tratten auf ausländische Plätze, Noten und Gold 194 112, Effekten 634 934, Effektenzs. 2697, Wertp. des Reservekapitals 1 614 055, Korrespondenten: Saldo auf Loro-Kto 19 746 216, Saldo auf Nostro-Kto 3 906 196, Kto der Filialen 23 176 616, Wechsel- stempel 12 392, Mobiliar u. Einrichtung 103 128, eigene Häuser in Riga u. den Filialplätzen 1 157 916, Kto pro Diverse 1 384 281. – Passiva: A.-K. 10 000 000, R.-F. 1 686 491, Amort.- Kto der Immobil. in Riga u. in den Fil. 124 953, Einlagen-Kto a) auf gewöhnl. lauf. Rechnung 17 867 290, b) auf Kündig. 692 778, c) auf feste Termine 9 798 505, Rediskto 19 683 579, Reichsbankkontor: Wechseldepot 1 451 420, alte Div. 2532, Korrespondenten: Saldo auf Loro- Kto 11 127 479, do. Nostro-Kto 11 742 430, Kto der Filialen 23 176 616, Zinsen u. Kommission: