498 Ausländische Industrie-Gesellschaften. Ablösungsverfahrens immer zurücktreten zu dürfen, ohne dass die Ges. wegen des Rück- tritts der Kommune gegenüber irgend eine Forderung zu stellen berechtigt wäre. So oft jedoch die Hauptstadt vom Rechte des Rücktritts Gebrauch macht, darf sie 8 Jahre vom Zeitpunkte des Rücktrittes gerechnet, das Recht der Ablös. nicht wieder geltend machen. Im Dez. 1909 erhielt die Ges. eine Zuschrift des hauptstädt. Magistrats, in welcher sich derselbe auf sein Ablösungsrecht nach § 43 des Vertrages berief. Bevor sich der Magistrat aber nach irgend einer Richtung hin entschied, hielt er es für nötig, vorerst sich über das in die elektr. Beleucht.-Unternehm. investierte Kapital u. über den gegenwärtigen Wert sowie über die Rentabilität der Unternehm. zu informieren. Der Magistrat ersuchte daher die Budapester Allgemeine Elektricitäts-A.-G. sowie die Ungarische Elektricitäts-A.-G. den durch die Stadtgemeinde zu entsendenden Fachorganen zu gestatten, sich von der Höhe des investierten Kapitals, von dem heutigen Werte des Unternehmens u. von dessen Ren- tabilität auf Grund der Einsichtnahme in die Bücher Überzeugung zu verschaffen. Diesem Ersuchen des Magistrats wurde seitens der Ges. Folge gegeben. Am 23./5. 1912 richtete der Magistrat an die Ges. eine Zuschrift in welcher er sie aufforderte, binnen 30 Tagen anzugeben, um welchen Preis sie ihr Elektrizitätswerk, ihr Leitungsnetz sowie alle dazu gehörenden Einricht. u. Montierungen der Hauptstadt am 1./6. 1914 überlassen will, da die Hauptstadt im Sinne des zwischen ihr u. der Ges. bestehenden Vertrages von dem in diesem Vertrage stipulierten Ablösungsrecht Gebrauch machen wolle. Die Ges. erwiderte hierauf, dass sie der Aufforderung, einen bestimmten Preis für die Ablösung zu bezeichnen, nicht nachkommen könne, weil der Mitteilung des Magistrats die Bemerkung beigefügt gewesen sei, dass er über den Preis in keinerlei Verhandlungen zu treten beabsichtige, sondern eine gerichtliche Schätzung wünsche. Auch sei die 30tägige Frist, die der Magistrat der Ges. zur Bezeichnung des Preises gewähren wolle, viel zu kurz, sie warte daher die gerichtliche Schätzung ab. Kapital: K 10 000 000, wovon emittiert K 8 000 000 in 40 000 Aktien à K 200. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Quartal. Stimmrecht: Je 20 Aktien = 1 St. Gewinn-Verteilung: 2 % zur Reserve, vom Rest 10 % an Direktion, Überrest als Div. Bilanz am 31. Dez. 1912: Aktiva: Kassa 22 802, Guth. bei Geldinstituten 2 016 7%. Wertp,. 1 047 330, Waren- u. Material.-Vorräte 446 055, Zentralstation Budapest: Grundstück, Baulichkeiten, Masch., Leitungsnetz, Transformatoren, Elektrizitätszähler 15 959 653, Mobil. u. Einricht. 44 249, Werkzeuge 23 526, Fuhrwerke 20 611, Debit. 2 473 541, dep. Kaut. 188 195. —– Passiva: A.-K. 8 000 000, R.-F. 1 075 476, Spez.-R.-F. 2 340 000, Res. f. Steuern 70 000, Ern.-F. 1 248 096, ausserord. R.-F. 300 000, Res. f. Wertvermind.: für die Zentrale Budapest 3 967 474, do. Mobil. u. Einricht. 27 440, do. Werkzeuge 16 143, do. Fuhrwerke 18 605, unein- gelöste Coup. 1023, Kredit. 2 094 701, depon. Kaut. 188 195, Vortrag a. 1911 142 453, Gewinn pro 1912 2 753 149. Sa. K 22 242 756. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Verwalt.-Spesen, Gehalt u. Geschäfts-Unk. 983 610, Gebühren der Hauptstadt Budapest 284 453, Steuern 399 228, Abschreib. 441 008, Kursverlust auf Effekten 41 232, Vortrag a. 1911 142 453, Gewinn pro 1912 2 753 149. – Kredit: Vortrag a. 1911 142 453, steuerfreie Effekten-Zs. 48 382, steuerfreie Zs. im Konto-Korrent mit Geld- instituten 73 645, Zs. 109 491, Gewinn an Stromlieferung u. Installat. abzügl. Betriebsspesen 4 640 424, Mietzins für Werkstätten 25 836, do. f. andere Localitäten 4902. Sa. K 5 045 133. Verwendung des Reingewinns: Zur Res. 55 063, Tant. an Dir. 269 809, Dotation f. Hilfs-F. 50 000, do. Ern.-F. 300 000, Spez.-R.-F. 350 000, a. o. R.-F. 400 000, 15 % Div. 1 200 000, Vortrag auf 1913 K 270 730. Kurs Ende 1895– 1912: 119.50, 109.40, 120.50, 117.50, 139.80, 115, 120, 129.50, 148.25, 150.70, 151.60, 149, 139, 149, 184.50, 225, 244, – %. Notiert in Frankf. a. M. Aufgelegt in Frankf. a. M. 14. 5. 1895 zu 130.25 %, wobei fl. 100 = M. 200. Beim Handel an der Börse seit 2./1. 1899 fl. 100 = M. 170, vorher fl. 100 = M. 200. Dividenden 1894–1912: 5, 5½, 6½, 6½, 7½, 7½, 7½ 7½, 7½, 8, 8, 8, 8, 8, 9, 11, 12, 13½, Zahlst.: Frankf. a. M.: Deutsche Effecten- u. Wechsel-Bank; Budapest: Eigene Kasse, Ungar. Escompte- u. Wechsler-Bank; Wien: Union-Bank. Direktion: Präs. Dr. Alex. von Matlekovits, Vicepräs.: Dr. Max Deri, Karl Zipernowsky; sonst. Mitgl.: Alex. Fleischl, Emil Havas, Eugen Minkus, Dr. Moritz Stiller, Alfred von Wellisch. Aufsichtsrat: Präs. Emanuel Konyi, Alexander von Naray-Szabé, Graf Franz v. Pongracz, Beéla Rechtnitz. Ungarische Zucker-Industrie Act.-Ges. in Budapest. Gegründet: 25./2. 1889; jetzt giltiges Statut v. 2./3. 1890 mit Nachträgen v. 27./6. 1892, 392, 31.3. 1895 u. 28./3 1899. Zweck: Der Bau u. Betrieb von Zuckerfabriken u. Zuckerraffinerien in den Ländern der ungar. Krone, sowie der Betrieb von zur Beförderung dieses Zweckes dienenden industr., kommerz. u. landwirtschaftl. Unternehm. jeder Art. Die Dauer der Ges. ist auf 50 Jahre bestimmt, kann jedoch durch Beschl. der G.-V. verlängert werden. Die Ges. besitzt 2 Rohzuckerfabriken, mit Raffinerien u. mit Melasseentzuckerungs- anstalten versehen; die eine in Szerencs gelegen mit einer tägl. Leistungsfähigkeit bis 15 000 Meter-Ctr. Rübenverarbeitung, 1000 Meter-Ctr. Melasseentzuckerung und Herstellung von 2500 Meter-Ctr. Raffinade; die andere in Botfalu bei Kronstadt mit einer tägl. Leistungs- fähigkeit bis zu 10 000 Meter-Ctr. Rübenverarbeitung, 450 Meter-Ctr. Melasseentzuckerung u. Herstellung von 1200 Meter-Ctr. Raffinade. Sodann besitzt die Ges. K 573 000 Aktien der in gemeinschaftl. Besitze der österr.-ungar. Raffineure befindl. Chropiner Zuckerfabrik.