Italienische Eisenbahnen. 333 Italienische Eisenbahnen. Italienische Meridional-Eisenbahn-Gesellschaft (Società Italiana per le Strade ferrate Meridionali), Florenz. Gegründet: 18./9. 1862. Dauer der Ges. bis 31./12. 1966. Zweck: Nach dem Beschluss der ausserord. G.-V. v. 26./4. 1906 ist der Zweck der Ges.: Bau u. Betrieb von Eisenbahnen u. Wasserkräften, Beteiligung an Unternehmungen von öffentlichen Arbeiten, Herstellung von Eisenbahnmaterial u. Betrieb von Landtransporten. Rückkauf seitens der Regierung: Im Verfolge des vom italien. Parlament gebilligten Gesetzes v. 22./4. 1905 hat der Staat vom 1./7. 1905 den Betrieb der ihm gehörigen Linien, die einen Teil des adriatischen Netzes bildeten, übernommen. Auf Grund der Konventionen von 1885 u. vom 29./11. 1899 zwischen der Regierung u. der Ges. muss die Regierung zahlen: 1) die Rückzahlung von Lire 115 000 000 für das Betriebsmaterial, Vorräte etc.; 2) die Rück- zahlung von Lire 64 000 000 für das rollende Material, zus. Lire 179 000 000. Von besonderen gemischten Kommissionen blieben dann zu regeln: die Vorräte der geringere Wert des rollenden u. Betriebsmaterials, sowie die Rücklieferung der Linien etc. Der Staat überliess inzwischen der Ges. als Teilzahlung Lire 100 000 000 3.65 % Eisenbahn-Zertifikate, die spät. bis 1./7. 1946 zu tilgen sind, zahlte an die Ges. die durch Anschaffung des ihrerseits neu eingestellten Materials entstandene Schuld u. leistete ihr am 9./4. 1907 eine weitere Teilzahl. von Lire 13 000 000. Am 26./3. 1906 wurde zwischen dem Staate u. der Ges. eine Konvention mit Wirkung vom 30./6. 1906 bezüglich des Rückkaufs der Meridionalbahnen abgeschlossen, die von der G.-V. v. 26./4. 1906 genehmigt wurde. Nach dieser Konvention wurde am 1./7. 1906 für die Linien, das Betriebs- u. rollende Material für die Zeit vom 1./7. 1906 bis 31./12. 1966 ein jährlicher Zuschuss von Lire 39 716 527 festgesetzt (Lire 30 500 000 für das alte Netz, Lire 9 053 689 für das neue Netz u. Lire 162 838 für die Po-Brücke bei Mezzanacorti). Der Entwurf dieser Konvention wurde im April 1906 dem Parlament vorgelegt, aber infolge der Demission des Ministerium Somnino in der Schwebe gelassen. Am 9./6. 1906 wurden z wischen dem Ministerium Giollitti u. der Ges. mit Zustimmung der Aktionäre die Unter- handlungen wieder aufgenommen betreffs Rückkaufs der Meridionalbahnen u. der Rechnungs- liquidation für das adriat. Netz bis zur Inbesitznahme der Linien vom 31./12. 1906, welche bis 1./1. 1907 verlängert wurde. Am 25./6. 1906 wurde das Gesetz dem Parlament vorgelegt, u. am 7./7. 1906 genehmigte das Parlament die Rückkaufskonvention zu folg. Bedingungen: Die Ges. erhält von der Regierung bis Ende 1966 eine Annuität von Lire 30 000 000 für das alte Netz, Lire 9 053 689 für das neue Netz, sowie bis 1954 eine Annuität von Lire 162 838 für die Po-Brücke bei Mezzanacorti. Die ausserordentl. G.-V. v. 25./8. 1906 genehmigte die Rückkaufsbedingungen und beschloss, nicht in Liquidation zu treten, sondern sich neuen industriellen Unternehm. zuzuwenden. Bisher hat sich die Ges. an folg. Unternehmungen finanziell beteiligt, an der Lokomotivfabrik Ernesto Breda, an der Ges. für die Ausnutzung der Wasserfälle am Adamello in der Val Camonica, an der Akt.-Ges. Larini Nathan für Fabrikation von Maschinen und Eisenbahnbedarf in Mailand u. an der Ges. für die Aus- nutzung der Wasserkräfte des Cellina in Venetien. Die Ges. besitzt Aktien folgender Ges.: der italien. Elektrizitäts-Ges. A. E. G. Thomson-Houston, der Ges. für elektr. Unternehm. Conti, der Gasmotorenfabrik System Otto von Langen & Wolf, der mechan. Werkstätten von Stigler, der mechan. Werkstätten G. Bologna & Cie. in Mailand, der Bergamasker Elektrizitäts-Ges., der Zementindustrie-Ges. in Bergamasco, der Elektrizitäts-Ges. Maira, der Idroelettrica di Val d'Aosta, der Costruzioni Ferroviarie e Meccaniche di Firenze, der Idroelettrica della Sila und der Idroelettrica del Piemonte Orientale, der Ligure Toscana di Elettricita, den Impianti Idroelettrici del Boite; ferner Obligationen der Genueser Strassenbahn-Ges., der vereinigten Schiffswerfte Cantieri navali riuniti, der Hochofen u. Giesserei-Ges. Gregorini in Lovere bei Brescia und der Bauges. Brambilla in Mailand. Ausserdem gewährte die Ges. garantierte Darlehen folgenden Ges.: der Sicilia Orientale, der Costruzioni ferroviarie e meccaniche, der Meridionale di Elettricita u. den Acciaierie e Ferriere Lombarde. Das in industriellen Unternehmungen investierte Kapital betrug Ende 1912 Lire 86 693 503, davon verzinsten sich Lire 29 218840 in Aktien von voll entwickelten Ges. mit 5.93 %, Lire 8 646836 in Aktien von Ges., die in der Entwickelung begriffen waren, mit 3.86 % und Lire 48 827 827 in Oblig., Darlehen etc. mit 5.27 %. Das ganze in Industrie-Unternehmungen angelegte Kapital verzinste sich durchschnittlich mit 5.356 %. Die von der Ges. eingeleiteten Ver- handlungen, die eine Beschleunigung der Liquidation der Betriebsführung auf Rechnung des italien. Staates bezwecken, haben zu einer vollen Einigung geführt. Nur die Frage des Defizits in der Pensionskasse wurde im Prozesswege entschieden, indem der Appellhof in Rom durch Urteil vom 21./5. 1910 dahin entschied, dass die Ges. für das Defizit der Pensionskasse verantwortlich sei, wenn durch Sachverständige festgestellt werden sollte, dass dieses Defizit durch eine entsprechende Gebarung hätte vermieden werden können. Gegen dieses Urteil hatte die Ges. beim Kassationshofe Berufung eingelegt, der Kassationshof bestätigte jedoch in seiner Entscheidung vom 14./6. 1911 das Urteil des Appellgerichtshofes. Mit Rücksicht auf diesen Prozess hielt der Verwaltungsrat es für angezeigt, schon jetzt an die Anlage einer Spezialrücklage für diesen Zweck zu denken. Im Laufe des Jahres 1911 sind 2 neue Streitfragen wegen der Steuerforderungen des Fiskus entstanden. Nachdem im Jahre 1888 bereits zu Gunsten der Ges. entschieden worden war, dass sie auf die Lire 60 000 000 XXXIII“*