Italienische Eisenbahnen. 521 auf das noch nicht amort. A.-K.; vom Überrest werden 8 % dem Administrationsrate, 92 % als weitere Div. für die Aktionäre. Bilanz am 31. Dez. 1912: Aktiva: Bahnbau u. Ausrüstung 85 682 312, Immobil. 51 214, Vorräte 912 070, Cassa Depositi e Prestiti: Kaut. und Depos. für den Oblig.-Dienst 4644, Kaut. des V.-R. 422 500, Aktien u. Oblig. der Unterst.-Kasse der Beamten 1 301 174, Guth. b. Schatzministerium 1 677 555, Kassa 140 658, Wieder-Eingänge zu Lasten des Staates für Ausnahme-Tarife 6041, à Kto.-Zahlung an die Aktionäre auf die Div. pro 1912 254 087. – Passiva: A.-K., ungetilgt 10 163 500, Oblig. 69 494 000, R.-F. 1 252 007, Verbrauch von be- wegl. u. unbewegl. Material 2 422 929, Guth. v. Bankiers 1 646 621, Kredit. 875 739, rückst. Div. 23 574, Dienst der Oblig. 1 595 067, zurückgezahltes Kapital 227 410, Unterst.-Kasse d. Beamten 1 252 009, Posten zu liquidieren 419 938, Kaut. des V.-R. 422 500, Gewinn 656 960. Sa. Lire 90 452 254. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Zs. u. Steuern auf Oblig. 3 407 032, Tilg. der Oblig. 207 750, do. der Aktien 44 250, allg. Verwalt.-Kosten 64 841, Steuern 170 378, Passiv-Zs. 132 641, Provis. für den Dienst der Aktien u. Oblig. 36 523, ausserord. Spesen u. Verbrauch an Material. 286 862, Entgelt an d. Cassa Depositi e Prestiti 3895, Betriebs-Unk. 2 168 044, Gewinn 656 960 – Kredit: Staatssubvention 5 837 574, Betriebseinnahmen 1 332 046, Zs. der Cassa Depositi e Prestiti 4644, Erträgnis des eigenen Vermögens 4914. Sa. Lire 7 179 178. Gewinn-Verwendung: z. R.-F. 82 928, 5½ % Div. 558 992, Lire 1.25 an Genussscheine 7214, Vortrag a. 1913 Lire 7826. Kurs Ende 1895–1912: 111, 106, 106.50, –, –, –, –, –, –, –, –, –, –, –, –, –, –, 110 %. Die Aktien wurden in Berlin 4./7. 1895 zu 130 % eingeführt. Notiert in Berlin. Dividenden 1890–1912: 6 %, 6, 7, 7¼, 7¾, 6¾, 6, 6%, 6, 5¾, 5¾, 5, 5¼, 5 /0, 5/, 5½, 5½, 5¾, 5¾, 5½, 5½, 5½, 5½ %. Div. auf die Genusssch. p. 1890–1912: Lire 4.10, 4.25, 5, 5.50, 6, 3.50, 3.50, 3.50, 1, 1, 0, 0.5, 0.75, 1, 1.25, 1.25, 1, 1, 1.25, 1.25, 1.25, 1.25, Die Zahl. der Div, auf 4. Aktien erfolgt derart, dass im Okt. eine Abschlags-Div. von Lire 6.25 per Aktie u. im darauffolg. April die Rest-Div. inkl. Super-Div. u. die Div. auf die Genussscheine gezahlt wird. Zahlst. für die Div.: Berlin: Nationalbank f. Deutschland. Zahlung der Div. in Berlin zum kurzen ital. Wechselkurse. Direktion: Gen.-Dir. Alessandro Marangoni, Vice-Gen.-Dir. Gustavo Gaudini, Betriebs-Dir. Enrico Costanzo. Verwaltungsrat: Präs. Francesco Ceriana, Vicepräs. Eugenio Bofj. Westsicilianische Eisenbahn. (Societa anonima della Ferrovia Sicula-Occidentale Palermo-Marsala- Trapani.) Gegründet: 3./9. 1878; Statut genehmigt durch kgl. Dekret v. 30./9. 1878. Zweck: Bau u. Betrieb von Eisenbahnen, welche die bedeutendsten Häfen u. Handelsstädte Siciliens ver- bindet, in einer Gesamtlänge von 195 km; die Bahn ist seit 15./8. 1881 in vollem Betriebe. Koncession: Die Dauer derselben ist 99 Jahre v. 30./9. 1878 ab gerechnet. Rückkauf seitens der Regierung: Die italienische Regierung hat im November 1903 dem Präsidenten des Provinzial-Konsortiums für die Westsicilianische Eisenbahn angekündigt, dass sie beschlossen hat, die Bahn am 1./1. 1905 zurückzukaufen. Da aber die Ankündigung des Rückkaufs s. Z. ohne die gesetzl. notwendige Beistimmung des Ministerrats erfolgt ist, so übergab die neue Regierung im Mai 1904 den Fall einer Kommission zur Prüfung, welche sich gegen den Rückkauf der Bahn erklärte. Die Ges. vertrat jedoch den Standpunkt, dass die ihr s. Z. unter dem früheren Ministerium angekündigte Verstaatlichung zu Recht bestehe, und überreichte, da die jetzige Reg. ihr in bezug auf den Rückkauf weder eine bestätigende noch eine widerrufende Mitteilung gemacht und auch keine Anstaltung getroffen hatte, die Linie zu übernehmen, der italien. Reg. am 1./1. 1905 einen Protest. In diesem bestand sie auf dem Rückkauf und erklärte, den Betrieb fortan nur auf Rechnung u. Gefahr des Staates fortzusetzen. Da auch dieser Protest keinen Erfolg hatte, so sah sich die Ges. veranlasst, behufs einer schleunigeren Erledigung u. zur Vermeidung von Meinungsverschiedenheiten die Entscheidung der Gerichte anzurufen. Die Ges. verlangte den Rückkauf durch den Staat auf Grund einer Annuität, die für die Aktionäre während 50 Jahren eine jährliche Rente von Lire 12 bedeuten würde. Die Reg. behauptete, dass die Ges. während der letzten Jahre die Unterhaltung der Bahn stark vernachlässigt habe und ungefähr 4 000 000 Lire aufwenden müsse, um dieselbe auf denjenigen Stand zu bringen, wie ihn die anderen ital. Bahnen hätten und machte ausserdem geltend, dass die Ges. gar nicht als Klägerin kompetent sei, da nicht sie die direkte Konzession habe. Das Gericht in erster Instanz, das Tribunal in Rom, ent- schied am 1./3. 1906 zu Gunsten der Ges. u. wies alle Einwände der Reg. zurück. Durch die Entscheidung des Tribunals wurde der Staat verurteilt, der Ges. 1 780 548 Lire als provisorische Titel oder vielmehr als Unterstützung zu zahlen, welcher Betrag bereits von der Ges. eingezogen worden ist, ferner wurde der Rückkauf für am 1. Jan. 1905 gültig geworden erklärt. Der römische Appellationsgerichtshof hat am 30./10. 1906 das Urteil der ersten Instanz bestätigt u. die Kosten der beiden Instanzen der Staatskasse auferlegt. Auch der römische Kassationshof als letzte Instanz wies 20./4. 1907 den Einspruch des Staates gegen die Gültigkeit der Rückkaufs-Erklärung der Westsicilianischen Eisenbahn ab u. verurteilte die Reg. zur Trag. der Kosten. Hierdurch ist endgültig entschieden, dass die Bahn mit Wirk. ab 1./1. 1905 zurückgekauft ist. Am 1./8. 1907 übernahm die Reg. den Betrieb der Bahn.