536 Ausländische Eisenbahnen. Betrieb 1 711 998, do. V Marienberg-Schönbrunn 503 975, do. VI Marienberg-Witkowitz 83 126, do. I, II, V u. VI Inventar u. Utensil. 15 257, do. III Mutenitz- Gaya 1 867 254, do. IV Lundenburg-Eisgrub 1 079 720; Kaut. u. Depots: bei Bahnen u. Gemeinden 15 050, Verwalt.- Ratsaktien, Frachtenkaut. u. Effekten 66 665; Effektenbestände: Bankdepot zur Fondsbedeck. 11 832, do. eigene Prior.-Oblig. von 1901 1 095 000, Kassa 92 180, Materialvorräte (bezüglich der Mähr.-Ostrauer Lokalbahnen, Anl. I, II. V u. VI) 52 844, Ablös.- u. Übernahms-Kto 23 129, Debit. 307 744. – Passiva: A.-K. 2 900 000, Spez.-R.-F. für Investit. 679 240, ausser- ordentl. R.-F. der Mähr.-Ostrauer Lokalbahnen 63 236, Bau-R.-F. d. Anl. IV Lundenburg- Eisgrub 25 213, Rückl.-Kto 56 400, 4 % Prior.-Oblig. von 1900 1 595 000, do. von 1901 1 095 000, do. von 1904 340 000, Prior.-Oblig.-Zs. 40 000, am 1./7. 1913 zu verl. Prior.-Oblig. 5000, noch nicht eingelöste verloster Oblig. 7200, Amort.-Kto d. Anl. I u. II 65 419, amort. Oblig. von 1900 u. 1904 75 000, Amort.-Kto d. Anl. IV 37 613, aufgenommene Eisenb.-Darlehen bei der Landeskulturbank d. Markgrafsch. Mähren 1057 387, deponierte Verwalt.-Rats-Aktien, Frachten- Kaut. u. Effekten 66 965, Kredit. 207 453, Gewinn inkl. Vortrag 321 143. Sa. K 8 637 268. Gewinn- u. Verlust-Konto: Gewinn der Mähr.-Ostrauer Lokalbahnen 315 996, davon ab: Verlust bei der Lokalbahn Mutenitz-Gaya 16 184, do. bei der Lokalbahn Lundenburg- Eisgrub 7935, bleiben 291 878, diverse Einnahmen 2208, hierzu Saldovortrag aus 1911 27 057, zus. 321 143. Davon ab: 7½ % Div. 217 500, Tant. u. Remunerat.-Kto 24 961, Erneuer.-Kto der Anl. I, II, V u. VI 40 000, Spez.-R.-F. ür Haftpflichtsschäden 10 000, bleiben als Vor- trag K 28 681. Dividenden 1890–1912: 5½, 5½, 5½, 5½, 5½, 5½, 5½, 5½, 6, 7, 7, 6, 5, 4¼, 4½, 5, 5½, 6 6, 6½, 6½, 7, 7½ %; Verj der Div. in 3 Jn F. Zahlstellen: Berlin: Nationalbank für Deutschl.; Wien: Niederösterr. Eskompte-Ges.; M.-Ostrau: M.-Ostrauer Handels- u. Gewerbebank. Zahlung der Div. ohne jeden Abzug in Deutschl. in Mark zum Wechselkurse von kurz Wien; Abschlags-Div. 2./1. von 2 % (bis 1906 inkl. 4 %), Rest-Div. 1./7. Aufgelegt 17./8. 1887 zu 74.80 %, wobei fl. 100 = M. 200; seit 1./7. 1893 aber fl. 100 = M. 170. Eürs Mde 1891 911, 450 22 25, 15 112, 10, 120,, –, –, –, –, –, –, – %. Notiert in Berlin. Seit 2./1. 1912 Kursnotiz in Berlin eingestellt. Landesfürstl. Kommissär: K. k. Hofrat im Eisenb.-Minist. Dr. Franz Ritter von Podlewski, Wien. Verwaltungsrat: Präs. Dir. der Niederösterr. Eskompte-Ges. Maxime Krassny Edler von Krassien; Vize-Präs. k. k. Sektionschef a. D. Exz. Geh. Rat Dr. Franz Liharzik, Wien; Mitgl.: Dir. der Verein. Elektr.-Akt.-Ges. Ing. Ernst Egger, stellv. Dir. der Verein. Elektr.-Akt.-Ges. Ing. Rud. Ernst, Wien; Bürgermeister Dr. Gustav Fiedler, Fabrikbesitzer, N. Lichtenstern, M.-Ostrau: Dir. der k. k. priv. K.-F.-Nordbahn Dr. Josef Patzau, Verwalt.-Rat der Unionbank Dr. Gotthold Stern, Dir. des Kreditinstituts f. Verkehrsunternehm. u. öffentl. Arbeiten Hofrat Dr. Siegfried Werner, Wien. Direktion: Dir. Moritz Erber. Budapester Strassen-Eisenbahn-Gesellschaft in Budapest. Gegründet: 1865 u. 23./10. 1873 ins Handelsregister von Budapest eingetragen. Dauer der Gesellschaft bis 31./12. 1948, insofern die Gen.-Vers. vor Ablauf dieser Frist den Fort- bestand der Ges. nicht verlängern sollte. Zweck: Der Erwerb, Bau u. Betrieb von Eisenbahnen auf dem Gebiet u. der Umgegend der Hauptstadt Budapest, behufs Beförderung von Personen u. Frachten, Ausbau des elektr. Strassen-Eisenbahn-Netzes auf Grund der Konzession vom 19./9. 1895, sowie der Betrieb von solchen Geschäften, die im Interesse der Fruktifizierung des gesellschaftl. Vermögens liegen. Konzession: Durch den Vertrag v. 17./9. 1895, welcher an die Stelle des früheren Ver- trages getreten ist, wurde die Konzession bis 31./12. 1948 verlängert. Nach Ablauf der Konzession, also am 1./1. 1949, tritt das Heimfallsrecht der Hauptstadt ein. Mit diesem Zeitpunkte geht das ganze Eisenbahnnetz mit den zum Eisenbahnbetriebe gehörenden Aus- rüstungen, Hochbauten, Stromerzeugungsanlagen, Wagenmaterial kostenfrei, unentgeltlich in den Besitz der Hauptstadt über. Der Hauptstadt Budapest steht das Recht zu, vom 1./1. 1923 an die Eisenbahn mit allem mobilen u. immobilen Zubehör, wann immer mit vorheriger 2jähr. Kündigung per 1./1. einzulösen. Im Falle der Einlösung ist die Haupt- stadt verpflichtet, die auf Grund des Vertrages emittierten u. noch zu emittierenden noch nicht verlosten Aktien u. Oblig. im Sinne des Amortisationsplanes zu tilgen. Der Haupt- stadt steht das Recht zu, die in Umlauf befindlichen Aktien u. Oblig. auch auf einmal im ganzen zu kündigen. Auch ist die Hauptstadt verpflichtet, vom Tage der Einlösung auf die übrig bleibende Zeit der Konzession die Zs. der Oblig. u. jene Div. der Aktien u. Genuss- scheine zu bezahlen, welche sich aus 7 der Kündig. vorhergegangenen Jahren nach Abzug der 2 schlechtesten Jahre im Durchschnitt ergeben. Hierbei wird bemerkt, dass diese Div. nur aus dem Erträgnis des Eisenbahngeschäftes berechnet wird, und die aus dem freien Vermögen der Ges. stammenden Einkünfte nicht eingerechnet werden. Die durch die Haupt- stadt zu bezahlende Div. kann höchstens 11 % des Nominalwertes einer Aktie u. 6 % als Super-Div. per Genussschein betragen. Sollte die obenerwähnte Durchschnitts-Div. weniger als 5 % des Nominalwertes der Aktie betragen, so ist eine Div. von 5 % seitens der Haupt- stadt gesichert. Es tritt das Recht einer Revision der Fahrpreise seitens der Hauptstadt ein, wenn das ausschliessliche, aus dem Eisenbahngeschäft sich ergebende Reinerträgnis in 5 einander folgenden Jahren 10 % des A.-K. übersteigt. Im Sinne des Vertrages hat die