562 Ausländische Eisenbahnen. Dividenden 1884–1912: ½, 1, ½, ½, 1, ½, ½, ½, ½, , 1½, 1½, 1½, 1½, ½, 1, 1, %, %, 1¼, 1, 1, 1à8, 1, 0, ¼, , 1¾, 2¾ %. Zahl. der Div. ohne Abzug in Kronen. Verj. der Div. in 5 J. Direktion: Präs. Exc. Ludwig Graf Batthyany; Vize-Präs. Paul Boehme; Mitgl.: Emerich von Sonnenberg, Dr. Desider von Horänszky, Dr. Baan, Dr. Palugyay, Karl Baracs, Karl Haich, Eduard Oppenheim, Leo Graetz, Rudolf v. Patzenhofer, Theodor v. Simay. Aufsichtsrat: Ad. Fenyvessy, Stef. Kerékgyärto, Victor v. Neugebauer, Dr. Emerich Rittinger. Zahlstellen: Berlin: Nationalbank f. Deutschl., C. Schlesinger-Trier & Co., Dresdner Bank; Frankf. a. M.: Dresdner Bank: Wien: Eisenbahn Wittmannsdorf-(Leobersdorf)-Ebenfurt; Budapest: Ung. Allg. Creditbank. Salzburger Eisenbahn und Tramway-Gesellschaft, Salzburg. Gegründet: Am 27. März 1888. Zweck: Betrieb 1) der Dampftramway von Salzburg-Bahnhof über Hellbrunn und Grödig nach St. Leonhard-Drachenloch in der Richtung nach Berchtesgaden, Koncession vom 21. April 1885 bis 21. April 1975; ferner 2) der Zweiglinie nach Station Parsch der k. k. österr. Staatsbahnen und der Gaisbergbahn, Koncession vom 15. Okt. 1892 bis 21. April 1975; sodann 3) der Drahtseilbahn auf die Festung Hohen-Salzburg, Koncession vom 2. Juli 1888 bis 21. April 1975, 4) der Pferdebahnlinien in der Stadt Salzburg, Koncession vom 2. Mai 1892 bis 21. April 1975, 5) der Sekundärbahn von Salzburg- Bahnhof über Oberndorf nach Lamprechtshausen mit Anschluss an die k. k. Staatsbahnen u. an die Linie Salzburg-Bahnhof über Hellbrunn nach St. Leonhard-Drachenloch, Konc. v. 10./4. 1895 bis 21./4. 1975, 6) Ausbau der Linie St. Leonhard-Landesgrenze. Für diese neue Strecke wurde der Baukonsens seitens des österr. Eisenbahnministeriums mit Erlass vom 21./2. 1907 auf grund der Bestimmungen der Konzessionsurkunde vom 21./4. 1887 erteilt. Ferner die Erricht., Erwerbung oder Pachtung anderer Linien u. Kommunikationsmittel, oder der Betrieb des Speditionsgeschäfts, von Hotels etc. Wegen Elektrisierung der Linien Salzburg-St. Leonhard-Gartenau-Reichsgrenze u. Karo- linenbrücke-Parsch wurde am 17./12. 1907 ein neuer Vertrag mit der Gemeinde Salzburg ab- geschlossen, der von der a. o. G.-V. v. 4./1. 1908 genehmigt wurde. Der elektrische Betrieb wurde im Juli 1909 aufgenommen; für die Stromlieferung innerhalb des Territoriums der Stadt- gemeinde Salzburg wurde ein Vertrag mit den Elektrizitätswerken in Salzburg abgeschlossen, während die ausserhalb des Stadtgebietes Salzburg gelegenen Bahnlinien ihren Strom von dem den Elektrizitätswerken in Salzburg gehörigen Kraftwerke „Eichetmühle“ bei Grödig beziehen. Lt. Vertrag vom 8./3. 1909 mit der Stadtgemeinde Salzburg übernahm die Ges. den Betrieb der elektr. Stadtbahn für Rechnung der Stadtgemeinde. Dieser Betriebsvertrag, welcher mit dem 31./12. 1911 ablief, wurde durch einen neuen Vertrag, angenommen von dem Gemeinderat der Stadt Salzburg am 23./12. 1911 u. von der Ges. am 8./1. 1912, bis 31./12. 1916 verlängert. Erfolgt am 31./12. 1915 von keiner Seite eine Kündig., so läuft der Vertrag automatisch weiter u. zwar derart, dass er am 31./12. des der Kündig. folg. Kalender- jahres erlischt. Der Betrieb wird auf Rechnung u. Gefahr der Stadtgemeinde geführt u. erhält die Ges. für die Betriebführung 4 % der jährl. Bruttoeinnahmen. Folgende neue Projekte beschäftigen die Ges.: 1) die Verlängerung der Linie Salzburg-Lamprechtshausen nach Hackenbuch; 2) die Erbauung einer Lokalbahn von Lamprechtshausen nach Mattighofen; 3) der Bau der Linie Nonntal-Grossgmain; 4) die Verbindungslinie von der Station St. Leon- härd mit der Stadtgemeinde Hallein. Steuerfreiheit: Die Steuerfreiheit für die Linie Salzburg-Hangender Stein mit der Ab- zweigung Karolinenbrücke-Parsch endet am 21./4. 1915, jene der Linie Salzburg-Lamprechts- hausen am 29./4. 1920; die Drahtseilbahn geniesst überhaupt keine Steuerfreiheit. Rückkaufsrecht: Nach Ablauf der Koncessionen ad 1–5 fällt das Eigentum der Unter- nehmungen ohne Entgelt dem Staate resp. der Stadtgemeinde Salzburg zu. Gegen Ent- schädigung kann der Staat die Unternehmungen zu 1, 2 und 5, die Stadtgemeinde Salzburg die Unternehmungen zu 3 und 4 auch schon vor Ablauf der Koncessionszeit erwerben. In diesem Falle zahlt der Staat für die noch fehlende Koncessionsdauer eine mindestens 5 % Rente oder eine dementsprechende Kapitalsabfindung, die Stadtgemeinde Salzburg für das Unternehmen zu 3 die gleiche Entschädigung, und für den Erwerb der Pferdebahn den Schätzungswert des unbeweglichen Eigentums. Kapital: K 4 660 000 = fl. 2 330 000 in Aktien à K 400 = fl. 200. Die Aktien werden nach einem Tilg.-Plane innerh. der Konc.-Dauer der Lokalbahnen im Wege der Verl. oder des freih. Rückkaufs getilgt; an Stelle der durch Verl. getilgten Aktien werden Genussscheine verabfolgt, welche auf die Super-Div. Anspruch haben. Die Verlos. der Aktien ruht bis 1919, doch wird die Amortisationsquote gemäss des Tilgungsplanes dem Reingewinn jährlich entnommen und dadurch das Tilgungskto II successive ausgeglichen. Bisher getilgt K 229 600. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Spät. im Juni. Stimmrecht: Je 5 Aktien = 1 St. die Aktien müssen spät. 8 Tage vor der G.-V. deponiert werden. Gewinn-Verteilung: Zunächst der für die planmässige Tilg. des A.-K. erforderliche Betrag, sodann bis 5 % Div. für die noch nicht getilgten Aktien, von dem etwaigen Überschuss eine von der G.-V. zu bestimmende Tant. an den V.-R., Rest zur Verf. der G.-V.