Österreich-Ungarische Eisenbahnen. 575 Amortisation volle 5 % bis inkl. des jeweiligen letzten Betriebsjahres bezogen haben. Wenn und solange das Erträgnis des Lokalbahn-Unternehmens eine solche Höhe erreicht hat, dass nicht nur die Verlosung und Verzinsung der Prioritätsaktien und die statutenmässige Tantieme und Reservedotierung gedeckt is-, sondern auch die Stammaktien die. 5 % Ver; zinsung bis inkl. des letzten Betriebsjahres bezogen haben, 80 wird der etwaige Überschuss gleichmässig zwischen sämtliche Prioritäts- u. Stammaktien verteilt. Die Gestehungskosten dieser Prioritätsaktien hängen füy den ersten Besitzer, d. h. für den Bauunternehmer, der die Ausführung des Baues gegen die Überlassung der auf die Stammaktien erfolgten Einzahlungen und der Prioritätsaktien in natura übernimmt, davon ab, ob der Bau mit einer grösseren oder geringeren Ersparnis an der Bausumme durchgeführt werden kann und variiert der Selbstkostenpreis dieser Prioritätsaktien für den ersten Eigentümer erfahrungsgemäss zwischen 60 u. 70 % des Nominalbetrages. Die Regierung behält sich in den Konzessionen die Verstaatlichung vor, welche jedoch niemals mit einem geringeren Betrage als dem kon- zessionsmässig festgesetzten Baukapitale erfolgen kann, so dass in diesem Falle die Rück- zahlung der Prioritätsaktien zum vollen Parikurse gesichert ist. Die ungarischen Staats- bahnen sind gesetzlich verpflichtet, auf Verlangen der Lokalb ahnen deren Betrieb zu führen. Hierüber werden Betriebsverträge abgeschlossen, welche für die ganze Dauer der Konzession Geltung haben u. mit welchen die ungarischen Staatsbahnen verpflichtet werden, für den gesamten Betrieb u. alle Erneuerungen des Wagenparkes u. Inventars zu sorgen. Die Staats- bahnen erhalten für alle diese Leistungen blos eine fixe Quote, ungefähr die Hälfte der Bruttoeinnahmen (nach den verschiedenen Eisenbahnlinien beträgt die Quote der Staats- bahnen zwischen 48 u. 53 %), jedoch keinerlei Ersatz für den Fall, dass diese Quote ihre Ausgaben nicht deckt. Hieraus folgt, dass auch unter den ungünstigsten Betriebsverhält- nissen für die Lokalbahn-Gesellschaften ein Betriebsdefizit nicht eintreten kann. In Gemässheit der statutarischen Bestimmungen hat die Ges. bis zum 31./12. 1910 die in nachstehendem Verzeichnis aufgeführten Prioritätsaktien von Lokalbahn-Gesellschaften erworben, deren Betrieb mit Ausnahme der unter Nr. 5, 19, 23 u. 25 aufgeführten Bahnen sämtlich auf Grund von Betriebsverträgen durch die ungarischen Staatsbahnen verwaltet wird. Die in der vorstehenden Tabelle angeführten, im Portefeuille der Ges. befindlichen Prior.- Aktien im Nominalbetrage von K 100 238 900 stehen in der Bilanz des J. 1912 mit K 68 182 773.61 zu Buch, was einem Gestehungspreise der Prioritätsaktien von 68.01 % entspricht. Kapital: K 16 000 000 in 80 000 Aktien à K 200. Ursprünglich K 8 000 000; die a. o. G.-V. v. 2./3. 1906 beschloss, das Aktienkapital von K 8 000 000 auf K 10 000000 zu erhöhen u. die Allgemeine Waggonleihgesellschaft sowie die Internationale Waggonleih-Aktiengesell- schaft im Weg der Fusion mit der Ges. zu vereinigen. In der a. o. G.-V. v. 8./12. 1908 wurde sodann das A.-K. auf K 12 000 000 und durch Beschluss der a. o. G.-V. vom 15 /12. 1910 auf K 16 000 000 erhöht. 4½ % Obligationen, rückzahlbar al pari. 4 % Öbligationen, rückzahlbar al pari. 4 % Obligationen, Serie I, rückzahlbar zu 105 %. Stücke in ungarischer, deutscher u. französischer Sprache à K 200, 1000, 2000 u. 10 000. Zinsen: 1. Jan., I April, 1. Juli, 1. Okt. Kapital u. Zinsen ohne jeden Abzug von gegenwärtigen oder zukünftigen Steuern u. Gebühren, in Deutschland zum Kurse kurz Wien. Verl.: Im März u. Sept. per 1. Juli bezw. 1. Jan. Tilg.: Durch Verl. oder Kündigung innerhalb 50 J. mit 105 %. Verj.: Coup. 6 J., Oblig. 20 J. n. F. Sicherheit: 7ur besonderen Sicnerstellung der durch die Ges. aus- gegebenen Oblig. dienen 1) die gesamten Eisenbahntitres u. Faustpfandforderungen, auf Grund deren Oblig. ausgegeben werden; 2) der Specialsicherstellungs-F.; ausserdem sind die Inhaber von Oblig 3) gleichberechtigt mit den anderen Gläubigern am A.-K. u. R.-F. der Ges. Aufgelegt K 10 000 000 am 15. Juli 1896 zu 99 %. Zahlst.: Berlin: Nationalbank für Deutschland; Frankfurt a. M.: Gebr. Bethmann; Hamburg: L. Behrens & Söhne; Hannover: Ephraim Meyer & Sohn; Karlsruhe: Veit L. Homburger; Wien: Österreich. Länderbank; Budapest: Pester Ung. Commercial-Bank. Kurs Ende 1897–1912: In Berlin: 99.50, 98.75, 95, 92, 92.75, 96.75, 98, 97.75, 96.50, 96, 91.75, 92.50, 93.10, 93.80, 92.50, 84.50 %. — In Frankf. a. M.: 99.50, 98.75, 95, 93, 92.75, 96.75, 98, 97.75, 96.50, 96, 91.75, 92.50, 93, 93.50, 92.50, 85 %. – In Hamburg: 99.50, 98.25, 94.70, 91.50, 92.25, 96.75, 97.75, 97.75, 96.50, 96, 91.75, 92.50, 93.10, 93.50, 92.50, 84 %. 4 % Obligationen, Serie II, rückzahlbar zu 102 %. Em. K 10 000 000. Stücke in ungarischer, deutscher u. französischer Sprache à K 200, 1000, 2000, 10 000 = M. 170, 850, 700, 8500. Zs.: 1. Jan., 1. Juli. Kapital u. Zs. ohne jeden Abzug von Steuern u. Gebühren entweder in Kronen oder Reichsmark, wobei K 1 = M. 0.85. Verl.: Im März u. Sept. per 1./% bezw. 1./1. Tilg.: Durch Verl. oder Künd. von 1899 ab innerh. 50 Jahren zu 102 %. Verj. der Zinsscheine in 6 J., der verl. Oblig. in 20 J. n. F. Sicherheit: Wie Serie I. Zahlst.: Berlin: Nationalbank für Deutschland; Frankfurt a. M.: Gebrüder Bethmann; Hamburg: L. Behrens & Söhne; Karlsruhe: Veit L. Homburger Budapest: Pester Ung Commercial-Bank; Wien: Österr. Länderbank. Eingeführt in Frankf. a. M. am 5./5. 1899 zu 99 %, ferner aufgelegt am 29./5. 1901 in Frankf. a. M. K 8 000 000 = M. 6 800 000 zu 93.75 %. In Hamburg einge- führt K 10 000 000 = M. 8 500 000 im Febr. 1902. Kurs in Frankf. a. M. Ende 1899–1912: 97, 93, 93.75, 96.75, 97.75, 97.75, 96.50, 96, 91.75, 92.75, 93, 94.25, 92.75, 85.50 %. Kurs in Hamburg Ende 1902–1912: 96.75, 97.75, 97.75, 96.50, 96, 91.75, 92.75, 93.10, 94.25, 92.75, 85 %. 4½ % Obligationen, Serie IV, rückzahlbar al pari. K 25 000 000 = M. 21 250 000 in Stücken à M. 200, 1000, 2000. Zs.: 1./1. u. 1./7. Kapital u. Zs. ohne jeden Abzug