596 Ausländische Eisenbahnen. bisherigen Pächterin der Grube Felix, laut welcher die letztere Ges. die Entschädigung der Aktionäre der Warschau-Wiener Eisenbahn für die Uebertragung ihrer Rechte an die bis- herige Pächterin zu übernehmen hätte, dem Finanzministerium vorgelegt worden. Im Falle der Bestätigung der Vereinbarung durch die Regierung würde dieselbe der G.-V. der Aktionäre der Warschau-Wiener Eisenbahn-Ges. zur Genehmigung vorgelegt werden. Dividenden 1858–1900: 16¾, 15, 13½, 11¼, 13½, 8½, 71¼, 8½, 8½, 8¼, 6, 91, 12, 12% 10, 11, 10, 7½, 6, 5, 9, 11¾, 10, 5, 5 %, 10, 12½, 13, 15, 15, 15, 15, 18¼, 17¼, 11, 17½, 19 ¾, 18 , 14, 20, 24½, 26¼, 15 %; Div. p. 1901–1910: 6.85, 7.40, 7.40, 1.75, 0, 0, 0, 0, 7.75, 11.25 Rbl. p. Akt.; Genussscheine 1890–1910: 8, 7.40, 3.75, 7.50, 8.90, 8.30, 5.40, 9.10, 11.70, 12.75, 6.10, 3.85, 4.40, 4.40, 0, 0, 0, 0, 0, 4.75, 8.25 Rbl. Pap. Zahlst.: Berlin u. Frankf. a. M.: Disconto-Ges.; Berlin: Berl. Handels-Ges., Mitteld. Creditbank, Mendelssohn & Co.; Breslau: Schles. Bankver.; Dresden: Dresdner Bank; Amsterdam, Lippmann, Rosenthal & Co.; Brüssel: Deutsche Bank, succ.; Krakau: Galiz. Bank f. Handel u. Ind.; Petersburg: Fil. der Commerzbank in Warschau; Warschau: Gesellsch.-Kasse. Die Div. wird gezahlt 1./7 ab. Verj. der Div. in 10 J. n. F. Kurs der Aktien Ende 1890–1911: 231.90, 209, 198, 220.10, 246.10, 264, 268.50, 265.10, 399.70, 440, 275.50, 160.50, 179.50, 168.25, –, 128, 126.25, 96.25, 93.90, 129.25, 216.50, 183 %. Not. Berlin. Kurs d. Genusssch. Ende 1900–1911: M. 233, 181.75, 220, –, –, –, –, –, –, 122, 259, 182 p. St. Kursnotiz für Aktien u. Genusssch. in Berlin seit 1./7. 1912 eingestellt. Aufsichtsrat: Präs. Baron Leopold von Kronenberg, I. Vicepräs. Anton Puljanowski, II. Vicepräs. J. Szebeko, L. Grabowski, Wirkl. Staatsrat Alexander Wieniawski, Hieronim Kondratowicz, J. Prieffer, sämtl. in Warschau; Dr. jur. E. Mosler, Berlin; K. Balser, Brüssel. Direktion: Wirkl. Staatsrat Paul Afrosimoff, Finanz-Dir. Dr. Carl Strasburger, Warschau. Wladikawkas Eisenbahngesellschaft in St. Petersburg. Gegründet: 2./7. 1872 unter dem Namen ,„Rostow-Wladikawkas Eisenbahngesellschaft“, seit 25./12. 1884 resp. 6./1. 1885 den Namen „ Wladikawkas Eisenbahngesellschaft“ tragend. Statut v. 2./7. 1872 mit Nachträgen v. 12./11. 1877, 25./12. 1884, 22./11. 1886, 15./6. 1891, 4//5., 1892, 9./5. 1893, 24./3. 1895, 21./6. 1910 u. 28./2. 1912. Bahngebiet: Rostow-Wladikawkas 652 Werst, Beslan-Petrowsk-Derbent-Baku 589 Werst, Mineralowodsk-Kisslowodsk 61 Werst, Noworossisker Zweigbahn 254 Werst, Stawropoler Zweigbahn 145 Werst; Tichoretzkaia-Zaritzin 499 Werst, Kawkaskaja-Ekaterinodar 128 Werst, Beschtau-Schelesnowodskaia 6 Werst, Asower Zweigbahn 32 Werst u. Ekaterinodarer Zweig- bahn 4 Werst, im Ganzen 2369 Werst. Die Ges. hat den Bau von 6 neuen Linien in einer Gesamtlänge von 604 Werst übernommen u. zwar folgende: von der Station Bataisk über Jegorlyzkaja, Metschetinskaja u. Kagalnizkaja nach der Station Torgowaja 171 Werst; von der Station Georgiewsk bis zur Stadt Swjatoi Krest 105 Werst; von der Station Prochladnaja über Mosdok u. Tscherwlenaja bis zur Station Gudermes 167 Werst; von Tscherwlenaja bis zur Stadt Kisljar 82 Werst; von der Station Kotljarewskaja bis Naltschik 40 Werst u. von der Station Schamchala nach Temirchan-Schura 39 Werst. Konzession: Dieselbe währt bis 2./7. 1956 a. St., zu welchem Zeitpunkt die Bahn un- entgeltlich in den Besitz des Staates übergeht, während das Reservekapital, nachdem aus ihm etwa dem Staate oder Anderen schuldige Beträge bezahlt worden sind, Eigentum der Aktionäre bleibt. Zugleich tritt der Staat alsdann für den bis dahin nicht getilgten Teil der Anleihen als Selbstschuldner für Verzinsung u. Tilg. ein. Rückkaufsrecht: Der Staat ist berechtigt, die Bahn vom 1./1. 1924 unter folgenden Bedingungen anzukaufen: Die Ermittelung des Rückkaufspreises erfolgt auf Grund der 5 besten von den letzten 7 Jahren vor dem Rückkauf, doch wird der Reingewinn derjenigen Jahre, in denen auf der Wladikawasbahn erhöhte Getreidetarife in Geltung waren, um die Differenz zwischen diesen u. den normalen Tarifen gekürzt. Von dem so ermittelten mittleren Reingewinn wird der Dienst der Oblig. u. der nach den Vorschriften zu berechnende Reingewinnanteil der Regierung abgezogen u. der Rest zu 5 % für die noch nicht abgelaufene Konzessionsdauer kapitalisiert. Aus dem Ergebnis wird der zu der Zeit noch nicht abgetragene Betrag der Schuld an die Regierung einbehalten u. der Rest den Aktionären bar ausgezahlt, wobei jedoch der Rückkaufspreis auf keinen Fall Rbl. 3000 pro ungetilgte u. Rbl. 2500 pro getilgte Aktie übersteigen soll, abgesehen von den den Aktionären zukommenden Beträgen des Aktien-Tilg.-F. u. des R.-F. Kapital: Rbl. 9 647 500 in Aktien à Rbl. Pap. 500, davon getilgt bis 31./12. 1912: Rbl. 12 358. Die Inhaber der Genussaktien haben das Recht, durch Einzahl. von Rbl. 500 ihre Stücke in ungetilgte Aktien zurückzuverwandeln; dies ist geschehen bis auf Rbl. 12 000 Aktien. Die Amort. der Aktien ist seit 1./1. 1912 eingestellt u. durch Zuweisung an einen Aktien-Tilg.-F. ersetzt, die der ursprüngl. Konzessionsdauer (2./7. 1956) entspricht. Der Be- stand des Tilg.-F. belief sich am 31./12. 1912 auf Rbl. 848 779.19. Die Aktien werden in Deutschland nicht gehandelt. Staatsgarantie: Die Regierung garantierte bis 1899 den Betrag von höchstens 1 % dem A.-K. Die Staatsgarantie wurde in Anspruch genommen 1891–1894 mit Rbl. 1 360 508.56, 1 273 731.75, 742 888.33, 1 167 124.48. Anleihen: Rbl. Met. 20 416 200 vom Staat übernommene, garant. Oblig.; Rbl. Met. 3 189 250 Ergänz.-Oblig.; Rbl. Met. 20 531 500 garantierte Oblig. von 1885; Rbl. 20 000 000 vom Staat