598 Ausländische Eisenbahnen. 96.50, 97.75, 99.40, 97.80, 91.20, 83.60, 81.40, 79.20, 87.40, 88.50, 92.20, 89, – %. – In Frank- furt a. M.: 100.75, 98.30, 96.60, 98, 99.50, 98.70, 91.40, 84, 81.40, 78.90, 87.10, 88.30, 91.80, 89.40, 86 %. Verj. der Zs. in 10 J., der verl. Oblig. in 30 J. n. F. 4½ % steuerfreie Anleihe von 1909. M. 14 657 000 = Rbl. 6 786 191 = hfl. 8 618 316 = 714 528.15, davon noch unverlost 1./1. 1913: Rbl. 6 640 346, in Stücken à M. 500, 1000, 2000 = Rbl. 231.50, 463, 926 = hfl. 294, 588, 1176 = £ 24.7.6, 48.15, 97.10. Zs.: 1/1 7 st=) Tilg.: Von 1910 ab durch Verlos. im März (zuerst März 1910) Der I / n St. iiit jah; 0,684 471 % u. Zs.-Zuwachs binnen 46 Jahren; verstärkte Tilg. u. Totalkündig. bis 1./1. 1920 n. St. ausgeschlossen. Sicherheit: Die Anleihe erhält durch die Einnahmen u. durch das ganze Vermögen der Ges. dieselbe Sicherheit wie die übrigen Anleihen; ausserdem geniesst sie für Verzins. u. Tilg. die absolute Garantie der russ. Regier. Diese Garantie wird auf den Oblig. durch einen Stempel der russ. Reg. bestätigt. Zahlst.: St. Petersburg: Kasse der Ges.; Berlin; Mendelssohn & Co., S. Bleichröder, Disconto-Ges., Berliner Handels-Ges.; Frankf. a. M.: Disconto-Ges.; Amsterdam: Hope & Co., Lippmann, Rosenthal & Co.; London: Russische Bank für auswärtigen Handel. Zahlung der Zs. u. der verlosten Oblig. für immer frei von ieder russischen Steuer in Deutschland in Mark. Aufgelegt in Berlin u. Frankf. a. M. 7./4. 1909 zu 88.50 %. Kurs Ende 1909–1912: In Berlin: 97, 100, 101.40, 96.25 %. – In Frank- furt a. M.: 97, 100.20, 101.50, 95.60 %. Verj. der Zs. in 10 J. (F.), der verl. Oblig. in 30 J. n. F. 4½ % steuerfreie Anleihe von 1912. M. 80 000 000 = Rbl. 37 040 000 = hHfl. 47 040 000 = £ 3 900 000 in Stücken à M. 500, 1000, 2000 = Rbl. 231.50, 463, 926 = hfl. 294, 588, 1176 = £ 24.7.6, 48.15, 97.10. Zs.: 1./1., 1./7. n. St. Tilg.: Vom 1./1. 1914 ab durch Verlos. im Sept. n. St. (zuerst Sept. 1913) per 1./1. des folg. Jahres mit jährl. 0,362 221 % u 2s. Zuwachs binnen 60 Jahren; verstärkte Tilg. u. Totalkündig. bis 1./1. 1922 n. St. ausge- schlossen. Sicherheit: Die Anleihe erhält durch die Einnahmen u. durch das ganze Ver- mögen der Ges. dieselbe Sicherheit wie die übrigen älteren Anleihen; ausserdem geniesst sie für Verzins. u. Tilg. die absolute Garantie der russischen Regierung. Diese Garantie wird auf den Oblig. durch einen Stempel der russischen Regierung bestätigt. Zahlst.: St. Petersburg: Kasse der Gesellschaft; Berlin: Mendelssohn & Co., S. Bleichröder, Disconto- Ges., Berl. Handels-Ges.; Frankf. a. M.: Disconto-Ges.; Amsterdam: Hope & Co., Lippmann, Rosenthal & Co.; London: Russische Bank für auswärtigen Handel, Russisch-Asiatische Bank. Zahlung der Zs. u. der verlosten Oblig. für immer frei von jeder russischen Steuer in Deutschland in Mark. Aufgelegt in Berlin u. Frankf. a. M. 14./5. 1912 zu 95.75 % NRurs Ende 1912: In Berlin: 95.80 %. – In Frankf. a. M.: 95.50 %. Verj. der Zinsscheine in 10 J. (F.), der verl. Oblig. in 30 J. (F.). 4½ % steuerfreie Anleihe von 1913. M. 38 880 500 = Rbl. 18 001 671.50 = hfl. 22 861 734 = £ 1 895 424.7.6 in Stücken à M. 500, 1000, 2000 = Rbl. 231.50, 463, 926 = hfl. 294, 588, 1176 = £ 24.7.6, 48.15, 97.10. Zs.: 1./2., 1./8. n. St. Tilg.: Vom 1./2. 1915 ab durch Verlos. im Okt. n. St. (zuerst Okt. 1914) per 1./2. des folg. Jahres mit Jährl. 0.362 221 % . Zuwachs binnen 60 Jahren; verstärkte Tilg. u. Totalkündig. bis 1./2. 1923 n. St. ausge- schlossen. Sicherheit u. Zahlst.: wie bei Anleihe von 1912. Zahlung der Zs. u. der verlosten Oblig. für immer frei von jeder russischen Steuer in Deutschland in Mark. Aufgelegt in Berlin u. Frankf. a. M. 10./6. 1913 zu 92.75 %. Verj. der Zinsscheine in 10 J. (F.), der verl. Oblig. in 30 J. (F.). Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Zweimal jährlich, spät. im Juni und Okt. Zur Beschlussfähigkeit der G.-V. müssen mind. 30 Aktionäre anwesend sein, die wenigstens ½ des A.-K. vertreten. Stimmrecht: Je 10 Akt. = 1 St., die Akt. müssen spät. 15 Tage vor der G.-V. deponiert werden. Gewinn-Verteilung: Nach Überweisung an den Reservefonds u. nach Bezahl. von Zinsen und Amortisation auf die Aktien u. Obligationen wird, falls die Gesellschaft noch Ver- bindlichkeiten gegenüber dem Staate hat, der Rest zur Hälfte zur Bezahlung der Schulden an den Staat verwandt, von der anderen Hälfte erhalten die Aktionäre noch 1 % P, der alsdann noch verbleibende Überschuss wird zwischen Staat und Aktionäre geteilt. Vom 1./1. 1912 ab erfolgt die Verteilung des Reingewinns in folgender Weise: Nach Abzug der Dotierung des R.-F. in der bisherigen Weise wird der Reingewinn in 2 Teile geteilt, die dem effektiven Erfordernis der sämtl. Oblig. in dem betreffenden Rechnungsjahr u. dem Satz von Rbl. 25 pro ungetilgte Aktie zuzügl. der Zuweisung an den Aktien-Tilg.-F. ent- sprechen. Was von dem ersten Teil das effektive Erfordernis der Oblig. übersteigt, fliesst dem zweiten Teil zu. Wenn sich sodann nach Dotierung des Tilg.-F. u. nach Absetzung einer Div. von Rbl. 25 auf die ungetilgte Aktien ein Surplus ergibt, so gehen daraus zu- nächst 2 % zu Remunerationen an die Verwalt. u. Angestellte ab, wonach der Rest in 2 Hälften geteilt wird, von denen die eine zur Abzahl. der Schulden an die Regierung dient, die andere —– oder wenn keine solche Schulden vorhanden sind, das ganze Surplus – nach Absetzung einer Div. von Rbl. 5 auf sämtl. Aktien abermals hälftig zwischen Regierung u. Aktionären geteilt wird. Wenn die so berechnete Gesamtdiv. Rbl. 150 pro Aktie über- steigen sollte, ist aus dem Überschuss ¼ an die Regierung abzuführen u. aus dem übrigen , eine Superdiv. von Rbl. 40 abzusetzen. Bleibt auch dann noch ein Überschuss, so gehören davon der Regierung 60 %, den Aktionären 40 %. Dividenden 1890–1912: 4¾, 4¾, 4 ¾, 4¾, 4¾, 8.23, 11.48, 4.786, 4¾, 6 ¾v, 12.35, 10.486, 10.096, 17.366, 21.204, 4.548, 11.438, 17.45, 18.836, 31.252, 43.9, 43.99, 36.6 % netto, d. h. nach Abzug von 5 % Coup.-Steuer. Die Aktien werden in Deutschland nicht gehandelt.