Schwedische Eisenbahnen. 603 1 940 224, do. an die Aktieselskabet Taraldsvik 441 486, do. an die Kiruna-Gellivare Fastighets- aktiebolag 193 293, Bau-Darlehen in Kiruna, Malmberget u. Luleà 544 665, diverse Forder. 2 812 222, Forder. f. Erz 401 949, Inventarium an Erz 792 427, Anlagen in Grängesberg 561 262, div. Inventarien u. Materialvorräte 381 894, ungezahlte Bahnfrachten bei der Frövi-Ludvika Eisenb. 165 094, Einnahmen aus der Beteilig. an Unter-Gesellschaften 19 035 990. – Passiva: A.-K. 75 600 000, R.-F. 9 000 000, Oblig. 20 843 160, Unterst.-F. 950 000, Aktiebolag Gellivare- Malmfält 7 000 000, Swedish Central Ry Co. Ld. 373 385, Rederiaktiebolaget Luleã-Ofoten 2 707 370, Aktiebolaget Express- Dynamit 11 618, Vesterdalelfvens Kraftaktiebolag 87 496, Oxelösund-Flen-Vestmanland 212 838, gepachtete Inventarien u. Vorschusszahlungen bei der Frövi-Ludvika-Eisenb. 176 423, div. Schulden 1 087 627, nicht eingel. Oblig. u. Coup. 97 307, Vortrag a. 1911 4 449 830, Gewinn 21 351 660. Sa. Kr. 143 948 714. Gewinn u. Verlust: Einnahme: Eisenbahn Frövi- Ludvika 169 246, do. Extra-Div. 239 874, do. Oerebro-Köping 419 720, do. Oxelösund-Flen-Vestmanland 239 024, Luossavaara- Kiirunavaara Aktiebolag 17 998 200, Rhederei Luleä-Ofoten 149 800, A.-G. Express-Dynamit 23 100, Vesterdalelfvens Kraftaktiebolag 60 000, Gewinn auf während 1912 verkaufte u. ge- lieferte Eisenerz aus Grängesberg 2 295 933, Gewinn aus der Pacht der Frövi-Ludvika-Eisenb. 420 872, div. Konten 1920, Zs. 623 382. – Ausgabe: Unk. u. Löhne 141 030, Steuern 1 148 380, Gewinn inkl. Vortrag 25 801 490. Sa. Kr. 27 090 900. Gewinn-Verwendung: Reingewinn 21 351 660, hierzu Vortrag 4 449 830, zus. 25 801 490; hier- von 27 % Div. 20 412 000, z. Unterst.-F. 100 000, Abschreib. auf Eisenwerk Hagge 50 000, bleibt Vortrag Kr. 5 239 490. übereinkommen mit der Schwed. Regierung. Nachdem das am 8./5. 1906 zwischen der Trafikaktiebolaget Grängesberg-Oxelösund als Hauptaktionärin der Gellivare Malmfält und der Luossavaara-Kiirunavaara Aktiebolag und der schwed. Reg. abgeschlossene Übereinkommen die Genehmigung des schwedischen Reichstages nicht erhalten hatte, brachte die schwed. Reg. am 21./3. 1907 einen neuen Gesetzentwurf betreffend ein Übereinkommen zwischen dem Staate u. den norrländischen Erzgesellschaften im Reichstage ein, welcher im Mai 1907 von beiden Kammern des Reichstags angenommen wurde. Die wesentlichsten Bestimmungen des neuen Übereinkommens sind folgende: Die Luossavaara-Kiirunavaara A.-G. erwirbt das Erzfeld Gellivare von der Gellivare Malmfält A.-G.; ihr A.-K. wird auf Kr. 80 000 000 erhöht, wovon der Staat die Hälfte als Vorz.-Aktien erhält als Ersatz für das Recht an den Gruben, welches nach dem Berggesetz dem Grundeigentumsbesitzer zukommt. Ausserdem erhält der Staat noch von der Luossavaara-Kiirunavaara A.-G. sämtliche Aktien der Mertainen A.-G. auf nom. Kr. 5 000 000 nebst den Einmutungen dieser Ges. u. zweitens das alleinige Recht in Luossavaara zu fördern, in den Jahren 1908–1937 nur für den Bedarf der schwed. Eisen- und Stahl-Industrie. Die Vorz.-Aktien berechtigen zu einer Royalty berechnet auf die Hälfte des geförderten Erzes während der Jahre 1908–1927 im Betrage von Kr. 1 per Tonne Kiirunavaara-Erz u. OÖre 50 per t Gellivare-Erz, 1928 –1932 Kr. 1.50 bezw. Ore 75, 1933–1937 Kr. 2 bezw. Kr. 1. Erst nach diesem Jahre sind die Vorz.- Aktien berechtigt, Div. zu erhalten u. zwar alsdann mit den Stamm-Aktien zu gleichen Teilen. Die Luossavaara-Kiirunavaara-Ges. erhält also nur noch die Erzfelder Kiirunavaara u. Gellivare. In Kiirunavaara darf die Ges. in der Zeit von 1908–1932 nicht mehr als im ganzen 75 000 000 t fördern u. auf der Bahn bis zur Reichsgrenze im Jahre 1908 1 500 000 t befördern. Dieses Quantum darf bis zu 3 300 000 t erhöht werden, doch darf die Erhöhung von einem Jahre zum anderen nie 400 000 t überschreiten. Die Fracht auf dieser Strecke beträgt Kr. 2.64 per t. Auf der Linie Kiirunavaara-Bottnischer Busen darf die Ges. 1 200 000 t zu Kr. 3.48 pro t befördern, doch nur unter der Bedingung, dass der Gesamtexport von Kiirunavaara höchstens 3 500 000 t beträgt. In der Zeit von 1908–1932 ist die Luossavaara-Kiirunavaara-Ges. berechtigt, in Gellivare 18 750 000 t Erz zu fördern u. zu einer Fracht von Kr. 2.75 nach Svartö zu befördern u. zwar in den ersten 5 Jahren bis zu 1 000 000 t jährlich. Ende 1932 ist der Staat berechtigt, die St.-Aktien für einen Betrag zu erwerben, der von einer Kommission nach dem Gewinne der Ges. während der letzten 10 Jahre bestimmt werden soll. Sollte der Staat von diesem Rechte keinen Gebrauch machen, so ist die Luossavaara-Kiirunavaara-Ges. berechtigt von 1933–1937 noch insgesamt 15 000 000 t in Kiirunavaara u. 3 750 000 t in Gellivare zu fördern u. unter obigen Be- dingungen zu befördern. Auch Ende 1942 hat der Staat das Recht zur Einlösung unter denselben Bedingungen. Die Trafikaktiebolaget Grängesberg-Oxelösund, welche die Majorität der Aktien der Luossavaara-Kiirunavaara-Ges. u. der Gellivare Malmfält-Ges. besitzt, verpflichtet sich ausserdem, den Export von Grängesberg nach dem Jahre 1908 auf jährlich 650 000 t u. nach 1917 auf jährlich 450 000 t zu vermindern. Ferner bleibt die Ges. von Exportzöllen befreit. Am 16./4. 1908 brachte die schwed. Regierung im Reichstage einen Gesetzentwurf ein, betreffend den Ankauf der Svappavaara und Levieniemie Erzfelder sowie anderer Erzfelder mit einem Erzgehalt von über 30 Mill. t durch den Staat zu dem Gesamtpreise von Kr. 8 500 000, wovon Kr. 5 000 000 ausgezahlt werden sollen. Für den Rest erteilt der Staat der Luossavaara-Kiirunavaara-Ges. das Recht, in den Jahren 1915–1932 im ganzen 9 000 000 t Erz mehr auszubeuten, als kontraktlich festgesetzt wurde. Hierfür bezahlt die Ges. Kr. 3 500 000 bar u. leistet ferner eine Abgabe an den Staat von Kr. 3 pro t von der Hälfte der genannten 9 000 000 t. Auf diese Weise wird die vom Staate ausgelegte Summe von Kr. 5 000 000 mit Zs. amortisiert, so dass die jetzige Auszahlung nur als Vorschuss zu betrachten ist. Der Gesetzentwurf wurde von der ersten u. zweiten Kammer am 31./5. 1908