606 Ausländische Eisenbahnen. Bruttoeinnahme von frs. 15 000 pro Jahr u. Kilometer mit der Massgabe, dass die Brutto- einnahme dieser Strecke eine einheitl. Masse mit denjenigen der Stammstrecke Haidar Pascha–Angora bilden sollen. Falls die jährl. Bruttoeinnahme der Linien Haidar Pascha.— Angora u. Arifie–Bolu den Betrag von frs. 15 000 pro km übersteigt, erhält die türk. Reg. 25 % des Überschusses. In den Geschäftsjahren 1911 u. 1912 ist die Garantie nicht nur nicht in Anspruch genommen, sondern es sind der Regierung auf ihren Anteil an den Überschüssen frs. 325 467.17, 902 958.65 ausgezahlt worden; für die Strecke Eski Schehir–Konia erhält die Reg. gleichfalls 25 % des Überschusses, falls die jährl. Bruttoeinnahme den Betrag von Ltq. 604 = frs. 13 741 pro km übersteigt. Im Geschäftsjahr 1912 erhielt die Reg. als Anteil am Überschuss frs. 89 208.18. Zwecks Sicherstell. der Reg.-Garantien hat die türk. Reg. der Ges. verpfändet: für die Strecke Haidar Pascha–Angora die Einnahmen aus den Zehnten der Sandjaks Ismid, Ertogrul, Kutahia u. Angora; für die Strecke Eski Schehir-–Konia die Ein- nahmen aus den Zehnten der Sandjaks Trapezunt u. Gumuchhané; für die Strecke Arifié— Bolu einen Teil der Zolleinnahmen des Vilajets Konstantinopel, die für die Strecken Haidar Pascha--Angora u. Eski Schehir–Konia verpfändeten Zehnten sind der Administration de la Dette Publique Ottomane zur Einziehung überwiesen. Der für die Strecke Arifie-–-Bolu verpfändete Betrag der Zolleinnahmen des Vilajets Konstantinopel beläuft sich lt. Art. 10 der Konvention v. 4./17. Jan. 1912 auf jährl. Ltq. 140 000 für die ganze Konzessionsdauer. Die Überweisung dieser Zolleinnahmen geschieht in der Form, dass vom 2./1. 1914 ab die Administration Générale des Douanes et Contributions indirectes halbjährlich den Betrag von Ltq. 70 000 an die Deutsche Bank Fil. Constantinopel abzuführen hat. Diese Verpfändung hat ein Vorrecht gegenüber jeder späteren Verpfändung, rangiert aber hinter dem Jahres- betrag von Ltq. 550 000, der für den Dienst der 4 % Zollanleihe von 1911 verpfändet ist. Während der Bauzeit zahlt die Reg. der Ges. 4 % Bau-Zs. auf die verausgabten Baugelder, jedoch auf höchstens eine Summe von frs. 150 000 per km. Vorschusszahlungen an die türkische Regierung: Durch Vertrag v. 7./6. 1902 hat sich die Anatol. Eisenb.-Ges. verpflichtet, dem Marineministerium einen Vorschuss von £ T. 120 000 zu leisten. Dieser Vorschuss ist inzwischen um £ T. 40 000 erhöht worden, er betrug am 31./12. 1912: £ T. 116 534.81. Dieses Geld ist zum Ankauf von 3 Schiffen, die die Haidar- Pacha-Linie bedienen, verwendet worden. Die Anatolische Eisenbahn-Ges. ist vertraglich beauftragt, die Einnahmen aus dem Passagier und Frachtverkehr der Linien Haidar-Pacha und Kadikeny einzukassieren, und sich für Zinsen und Rückzahlungsquote daraus bezahlt zu machen. Der Vorschuss ist mit 5 % verzinsl. u. mit 3 % jährl. zu tilgen, ausserdem erhält die Ges. einen gewissen Prozentsatz von der Bruttoeinnahme. Kapital: frs. 135 000 000 = , 110 160 000 = £ 5 400 000; davon Serie I frs. 45 000 000, Serie II frs. 15 000 000, Serie III frs. 7 500 000 mit 60 % Einzahlung, Serie IV frs. 67 500 000 mit 25 % Einzahlung in Stücken aà frs. 500 = M. 408. Die G.-V. kann alljährl. vom Reingew. einen bestimmten Betrag zum Zwecke der Aktientilg. auf dem Wege der Auslos. ausscheiden. Die verlosten Aktien erhalten das darauf eingezahlte Kapital zurück u. verbleiben im Genuss ihres Gewinnanspruches nach Zahlung von 5 % Div. auf das eingezahlte Aktienkapital. Bis Ende 1912 waren verlost: frs. 1 025 000, hiervon frs. 62 500 vollgezahlte und frs. 962 500 mit 60 % eingezahlte Aktien. Auf Beschluss der G.-V. v. 28./6. 1899 wurde die Einzahlung der bisher nicht eingeforderten 40 % sowohl für sämtliche Aktien I. Serie als auch für sämtl. Aktien II. Serie gestattet. Diejenigen Aktionäre, die von dem Rechte der Vollzahlung Gebrauch machen wollten, hatten Stück-Zs. zu 5 % v. 1./1. des Jahres, in welchem die Voll- zahlung geschah, bis zum Tage der Einzahlung zu entrichten. Die auf diese Weise voll- gezahlten Aktien nahmen mit ihrem vollen Betrage an dem von der G.-V. jeweilig festzu- setzenden verteilbaren Reingewinn für das Einzahlungsjahr teil. Die Einzahlungen konnten vom 2./1. 1900 ab geleistet werden. Den Aktionären stand das Recht der Vollzahlung mind. solange frei, bis 10 000 Stück Aktien vollbezahlt sind. Nachdem dies im Anfang des Jahres 1903 geschehen ist, hat der V.-R. das Recht der Vollzahlung bis auf weiteres suspendiert. Die G.-V. vom 28./6. 1907 beschloss das A.-K. von frs. 67 500 000 auf frs. 135 000 000 zu erhöhen, auf Grund dieses Beschlusses, welcher im Dez. 1907 seitens des Sultans genehmigt wurde, übergab der Verwalt.-Rat in der Sitzung v. 28./12. 1907 die neuen 135 000 Aktien, auf die bisher nur 25 % eingezahlt wurden, zu pari an die Deutsche Bank, die den bei einem Wiederverkauf der Akt. bis zum 10./1. 1918 etwa von ihr zu erzielenden Nutzen, abzüglich einer Kommission von 2½ % an die Anatolische Bahngesellschaft abzuführen hat; ausserdem hat sich die Deutsche Bank verpflichtet, im Falle der Marktfähigmachung der neuen Aktien sie vorzugsweise den Be- sitzern der alten 135 000 Aktien zum Bezuge anzubieten. Eine Marktfähigmachung ist jedoch nicht beabsichtigt, vielmehr sollen die neuen Aktien zum Zwecke der dauernden Kontrolle über das Unternehmen zu treuen Händen gehalten werden. Das neue Kapital dient haupt- sächlich zur Bestreitung der Kosten für die Bewässerung der Konia-Ebene. Obligationen: 4½ % conv. (seit 1./10. 1910 vom 5 % auf 4½ % herabgesetzt) Serie I M. 65 280 000, in Stücken à M. 408, 2040, 10 200. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Durch Verlosung am 1./4. per 1./10. von 1895 ab bis 1984; im April 1910 wurde der Zinsfuss mit Wirkung v. 1./10. 1910 ab von 5 % auf 4½ % herabgesetzt; gleichzeitig verzichtete die Gesellschaft für die konvertierten OÖbligationen auf das zustehende Recht der verstärkten Tilgung und Gesamtkündigung bis zum 1./4. 1925. Die Besitzer von Obligationen, welche mit der Konversion ihrer Oblig. einverstanden waren, erhielten eine Konvertierungsprämie von 1 % in bar ausgezahlt, die nicht zur Konversion eingereichten Oblig. wurden zur Rück-