Türkische Eisenbahnen. 613 – In Hamburg: 55.75, 61, 53.60, 53, 57.25, 58.25, 56.25, 56.25, 56.50, 63.75, 62.25, 63.70. 64.50, 65.25, 61, 62, 66.25, 68, 64.50, 62 %. – In München Ende 1902–1912: 64, 62.25, 64.70, 62.20 63, 66.50, 68 64.80, %, Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gewinn-Verteilung: 5 % Vorzugsdividende an die Vorzugs- aktien, vom Überschuss 5 % zum Reservefonds, bis derselbe 10 % des Aktienkapitals erreicht, und 5 % als Tantieme an den Verwaltungsrat, hierauf weiter 1 % Dividende auf die Vorzugsaktien, dann 4 % Dividende auf die Stammaktien; Rest gleichmässig unter Stamm- und Vorzugsaktien. Sind die Erträge eines Jahres nicht ausreichend, um 5 % auf die Vorzugsaktien zu verteilen, so kann der Fehlbetrag aus dem Reserwve-; fonds entnommen werden. Bilanz am 31. Dez. 1912: Aktiva: Nicht einbez. A.-K. auf Vorz.-Akt. 5 000 000, do. St.- Akt. 5 000 000, Bahnbaukto 67 778 969, roll. Material 2 384 048, Inventar 124 994, Betriebskto 220 154, Kassa 27 666, Fonds f. Bezahl. der Coup. 1 085 780, Wertp. des Ern.-F. 1 297 307, Guth. bei der Deutschen Bank 1758 715, Debit. einschl. kredit. Militärtransporte 1 639 700. – Passiva: Vorz.-Aktien 10 000 000, St.-Aktien 10 000 000, 3 % Oblig. 57 188 000, amort. 3 % Oblig. 2 812 000, noch nicht eingelöste amort. Oblig. 21 457, noch nicht eingel. Oblig.-Zs. 865 504, R.-F. 277 514, Ern.-F. 2 500 000, R.-F. f. Kursverluste (Gewinn an Eff. d. Ern.-F.) 20 696, Spez.-R.-F. 1 294 896, Kredit. 364 989, noch nicht bezahlte Zahlungsanweis. 12 004, Gewinn 960 276. Sa. frs. 86 317 335. Betriebsrechnung: Betriebseinnahmen 4 440 383, davon ab Betriebsausgaben 1 280 681, Beiträge zur Unterstützungs- u. Pensions-Kasse 9897, Anteil der kaiserl. ottom. Regierung an den Betriebseinnahmen 296 647, bleibt Betriebsüberschuss 2 853 158. Gewinn- u. Verlust-Konto 1912: Einnahmen: Vortrag a. 1911 41 004, Zs. 142 591, Wechselkursgewinn 17 597, Betriebsüberschuss 2 853 158, zus. frs. 3 054 350. – Ausgaben: Zs. u. Tilg. der Oblig. 1 902 223, Abschreib. auf Effekten des Ern.-F. 191 851, bleibt Rein- gewinn frs. 960 276 (Verwendung: 6 % Div. an die Prior.-Aktien 300 000, z. R.-F. 33 464, Spez.-R.-F. 350 000, Ern.-F. 200 000, Tant. an Verw.-R. 33 464, Vortrag frs. 43 348). Dividenden 1893–1912: Vorz.-Aktien: 6, 6. 6, 6, 4, 4, 5, 5, 5, 5, 5, 5, 5, 5, 5, 5, 4, 6, 6, 6 % St.-Aktien: 1, 1, 1, 1, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0,%0, 0, 0 %. Direktion: Delegierter des V.-R.: E. Huguenin. Aufsichtsrat: Vors. Dir. Arthur von Gwinner, Mitgl. des Preuss. Herrenhauses, Berlin; stellv. Vors. R. Pritsch, Minister, Delegierter der deutschen Staatsgläubiger im Verwaltungs- rate der Dette Publique Ottomane; ferner weitere 12 Mitglieder. Société du Port de Haidar Pacha Tete de ligne du Chemin de fer Ottoman d'Anatolie (Hafen-Ges. Haidar Pascha, Kopfstation der Anatolischen Eisenbahn) in Constantinopel. Gegründet: 19./3. 1902. Dauer der Ges. bis zum Ablauf der Koncess. für die Eisenbahn strecke Haidar-Pascha-Angora, d. h. bis zum Jahre 2002. Zweck: Durch Vertrag v. 31./5. 1902, bestätigt durch G.-V.-B. der Anatol. Eisenbahn-Ges. v. 24./6. 1902 hat die Anatol. Eisenb.-Ges gegen Zahlung von frs. 800 000 an die Sociéte du Port de Haidar Pascha ihre durch Ferman vom 20 Zilcadé 1316 (20./1. April 1899) erteilte Konc. mit allen Rechten und Pflichten ab- getreten, mit Ausnahme derjenigen Rechte und Pflichten, welche durch die Konc. ausschl. der Anatol. Bahn für ihre eigene Person erworben sind, wie z. B. die Ermächtigung zur Vergrösserung des Bahnhofes in Haidar Pascha etc. Die Konc. ist erteilt zum Bau u. Be- trieb 1. eines Hafens und von Quais zu Haidar Pascha, Kopfstation der Anatol. Eisenbahn- 2. von Docks, Zoll- u. Lagerhäusern, Steinkohlendepots, Getreidespeichern u. anderen bedeckten u. unbedeckten Magazinen u. Depots zur Lagerung von Waren aller Art, mit Berechtigung der Ges. zur Ausstellung von Warrants an die Lagerer, 3. von Getreide-Elevatoren u. sonst. Hand- u. mechan. Ladeeinricht., welche zur Erleichterung der Beladungs- und Entladungs- manipulationen bei Schiffen und Waggons dienen. Am 14./4. 1903 wurde der Hafen für den Betrieb eröffnet. Am 21./3. 1911 schloss die Ges. mit der türk. Reg. eine Zusatz- konvention ab, laut welcher ihr der Bau u. Betrieb eines Hafens in Alexandrette kon- zessioniert worden ist. Die Pläne u. Projekte des Hafenbaues wurden von dem Ministerium der öffentl. Arbeiten genehmigt, und die Arbeiten sind bereits in Angriff genommen. Rückkaufsrecht: Die Türk. Reg. hat das Recht von demselben Zeitpunkt ab, welcher für einen event. Rückkauf des bestehenden Anatol. Eisenbahnnetzes festgesetzt ist, d. h. vom 15./2. 1923 ab, jederzeit auch den Hafen mit allen Nebenanlagen, Quais, Docks, Depots und Magazinen etc. nebst Zubehör zurückzukaufen. Dieser Rückkauf ist jedoch nur dann zu- lässig, wenn zu gleicher Zeit das ganze Anatol. Eisenbahnnetz unter den im Art. 16 der Konvention v. 28. Rejeb 1310 festgesetzten Bedingungen zurückgekauft wird. Die Begleichung des Rückkaufspreises geschieht durch Entrichtung einer bis zum Ablauf der Konc. zahlb. Annuität, deren Höhe auf 80 % der durchschnittl. Brutto-Einnahmen der letztvergangenen 5 Jahre zu bemessen ist, jedoch in keinem Falle niedriger sein darf als der Betrag, welcher für die Verzinsung und Tilg. des von der Koncessionärin ausgegebenen und noch nicht ge- tilgten Kapitals erforderlich ist. Ausserdem hat die Türk. Reg. das bewegl. Zubehör, wie Maschinen, Bagger, Waggons sowie die vorhandenen Betriebsvorräte, letztere jedoch nur, soweit sie für 6 Mon. nötig sind, zu einem von Sachverständigen festzustellenden Taxpreise zu übernehmen. Die regelmässige Zahlung der Annuität sowie des Kaufpreises für die