614 Ausländische Eisenbahnen. Mobil. hat die Türk. Reg. gegebenenfalls durch ein besonderes Abkommen sicher zu stellen. Für den Fall, dass nach vollzogenem Rückkauf die Türk. Reg. beabsichtigen sollte, den Be- trieb des Hafens oder einzelner Teile desselben an eine Ges. zu übertragen, hat bei gleichen Bedingungen die Koncessionärin ein Vorrécht. Macht die Türk. Reg. von ihrem Rückkaufs- recht keinen Gebrauch, so sind mit Ablauf der Konc. der Hafen mit allen Nebenanlagen, Quais, Docks, Zollverschlüsse, Speicher u. Magazine etc. mit allem festen Zubehör, wie feste Krane und Maschinen, Hafengeleise, Leuchttürme, Signalmasten etc. der Türk. Reg. unentgeltlich und frei von allen Schulden zu übergeben. Dagegen hat diese den Wert des beweglichen Zubehörs in gleicher Weise zu erstatten, wie es für den Fall eines Rückkaufs vorgesehen ist. Kapital: M. 6 528 000 = frs. 8 000 000 in 16 000 Aktien à M. 408 = frs. 500, voll ein- gezahlt; anfangs waren die Aktien nur mit 60 % eingezahlt, eine weitere Zuzahlung von 20 %, wurde per 30./6. 1909 u. die restl. 20 % per 31./10. 1911 einberufen. Die Stücke jauten auf den Inhaber. Durch Beschluss der a. o. G.-V. v. 6./11. 1911 wurde das A.-K. auf frs. 12 000 000 erhöht; gleichzeitig wurde beschlossen, die Statuten dahin zu ändern, dass der satzungsmässige Betrag des A.-K. auf frs. 16 000 000 gebracht wird. Diese Statutenänderung tritt erst nach Genehmigung durch die türkische Regierung in Kraft. Auf Grund des Art. 6 der Statuten ist die Ges. je nach den Bedürfnissen für den Bau des Hafens zur Ausgabe von Oblig. berechtigt. Als Höchstbetrag des Oblig.-Kapitals ist der 1½ fache Betrag des jeweiligen Nominal-A.-K. 5 % Gold-Anleihe von 1902. M. 6 528 000 = frs. 8 000 000, davon noch unverlost in Umlauf Ende 1912: frs. 7 901 500 in 10 000 Stücken Lit. A à M. 408 = frs. 500 und 1200 Stücken Lit. B à M. 2040 = frs. 2500. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Vom 1./10. 1903 ab durch Verl. am 1./7. per 1./10. bis spätestens Ende 1983. Die Ges. hat das Recht vom 1./10. 1907 ab die Tilg. zu verstärken oder auch an jedem beliebigen 1./4. oder 1./10. den noch aus- stehenden Betrag der Anleihe ganz oder teilweise nach voraufgegangener 3 monat. Kündig. zurückzuzahlen. Sicherheit: Durch Vertrag zwischen der Hafen-Ges. Haidar Pascha und der Anatol. Bahn-Ges. vom 31./5. 1902, welcher durch die G.-V. der Aktionäre der Ana- tolischen Bahn-Ges. vom 24./6. 1902 bestätigt worden ist, hat die Anatol. Bahn-Ges. für die pünktliche Verzinsung und Tilgung der Anleihe die Garantie übernommen. Das Garantie- verhältnis der Türk. Regierung zur Anatol. Bahn-Ges. bleibt unverändert das gleiche und wird durch die Übernahme der Garantie für die Anleihe der Hafen-Ges. in keiner Weise berührt. Zahlst.: Constantinopel: Gesellschaftskasse; Berlin u. Frankf. a. M.: Deutsche Bank; Frankf. a. M.: Deutsche Vereinsbank. Zahlung der Zs. sowie der verl. Oblig. frei von allen türk. Steuern in Deutschl. in M, ausserhalb Deutschlands u. in Constantinopel in frs. Eingeführt in Berlin zunächst M. 3 264 000 = frs. 4 000 000 am 25./11. 1902 zu 100 %. Kurs in Berlin Ende 1902–1912: 101.25, 102.50, 102.80, 103.40, 103, 100, 100.10, 102.75, 102.60, 101.50, 99.90 %. In Frankf. a. M. eingef. 10./12. 1903 zu 102.50, %. Kurs in Frankf. a. M. Ende 1903–1912: 102.50, 102.80, 103, 102.80, 101, 100.80, 103.30, 102, 101, 100 %. Verj. der Coup. in 5 J. (F.), der verl. resp. gekünd. Oblig. in 15 J. (Rückzahlungstermin). Geschäftsjahr: Kalenderj. Stimmrecht: Je 30 Aktien = 1 St., Maximum 100 St. inkl. Vertretung; die Aktien müssen spät. 10 Tage vor der G.-V. hinterlegt sein. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F., sodann bis zu 5 % Zs. auf den eingezahlten Betrag aller Aktien; vom Überschuss 5 % an V.-R., der Rest event. als Div. Die G.-V. kann all- jährl. vom Reingewinn einen bestimmten Betrag zum Zwecke der Aktien-Tilg. durch Ausl. ausscheiden. Die verl. Aktien erhalten das darauf einbezahlte Kapital zurück u. verbleiben im Genuss der Div., ohne an den auf die Aktien entfallenden Zs. teilzunehmen. Bilanz am 31. Dez. 1912: Aktiva: Hafenanlage-Kosten: a) Haidar-Pascha 15 093 408, b) Alexandrette 402 172, Inventar 1 287 929, Magazinbestände 97 798, Beteilig. 489 746, Debit. 2 894 383. – Passiva: A.-K. 8 000 000, Oblig. 7 901 500, do. getilgte 98 500, nicht vorgezeigte amort. Oblig. 504, Oblig.-Zs. 111 827, statut. R.-F. 167 220, Vorsichts-R.-F. u. R.-F. zur Auf- rechterhaltung der Div. auf das eingezahlte A.-K. 1 500 000, R.-F. für Erweiterungsbauten 400 000, Kredit. 677 727, Gewinn 1 408 158. Sa. frs. 20 265 436. Gewinn- u. Verlust-Konto: Einnahmen: Vortrag aus 1911 282 312, Zs.-Erträgnisse 87 945, Betriebsüberschuss 1 450 567, zus. frs. 1 820 823. – Ausgaben: Oblig.-Dienst 412 665, Reingewinn 1 408 158 (hiervon: z. ordentl. R.-F. 36 292, z. R-F. für Erweiterungsbauten 400 000, 8 % Div. 640 000, Tant. an V.-R. 14 478, Vortrag 317 388). Dividenden 1904– 1912: 6, 6, 6, 7, 7, 7, 7, 7, 8 %. Verwaltungsrat: Vors. Arthur v. Gwinner, stellv. Vors. Minister R. Pritsch, Konstantinopel; Wirkl. Legationsrat Dr. K. Helfferich, Geh. Komm.-Rat Max Steinthal, H. Höne, Berlin; Dr. J. K. Mordtmann, Konstantinopel; E. Huguenin, Minister K. Bünz, New York; F. J. Günther, O. Kaufmann, Konstantinopel; Dr. J. Frey, Zürich.