Kolonial-Gesellschaften. Derema 200 000, Kikogwe 450 000, Muoa 350 000, Kange 250 000, Longuza 200 000, Mikesse 100 000, Landbesitz 1, Gen.-Vertret. in Daressalam 7 283 940, Niederlass. Nossibé-Majunga 1 278 123, Debit. 2 427 642, Übergangsposten 722 132, unverrechnete Produkte 13 502. —– Passiva: Kap.-Kto 8 000 000. ordentl. Rückl. 707 008, Kurs-Rückl. 130 000, Versich.-Rückl. 400 000, Delkr.-Kto für Debit. u. lauf. Kontrakte 850 000, Disp.-F. 1 736 431, Pflanzungs-Ern.-Kto 1 000 000, Talonsteuer-Rückl. 124 000, Pens.- u. Unterst.-F. der Angestellten 117 743 unerhob. Div. 15 600. Kredit. 3 191 366, Schuldverschreib. 9 425 000, Übergangsposten 201 920, Gewinn 1 106 083. Sa. M. 27 005 154. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Verwalt.-Unk. 185 024, Betriebsverlust Pflanzung Derema 30 588, do. Rückstell. auf Pflanzungs-Ern.-Kto 25 000, Betriebsverlust Pflanzung Kange 21 204, Abschreib. auf Pflanzung Mikesse 35 076, Verlust auf Effekten 33 091, Talonsteuer- Rückstell. 31 000, Extra-Abschreib. auf Immobil. in Ostafrika 61 000, Gewinn 1 106 083. — Kredit: Vortrag 113 530, Gewinn Daressalaam 444 576, Niederlass. Nossibé-Majunga 24 179, Pflanzung Kikogwe 187 883, do. Muoa 77 994, do. Longuza 12 713, Zs. 340 503, Provis. 253 280, Gewinn aus Landverkäufen 26 080, do. aus verschied. Beteilig. abz. 54 171 Abschreib., bleibt 47 327. Sa. M. 1 528 069. Verwendung des Reingewinns: Ordentl. Rückl. 99 255, 9 % Div. 1 040 000, Pens.- u. Unterst.-F. der Angestellten 20 000, Delkr.-Kto 100 000, Gewinnanteil des A.-R. 45 329, Vor- trag 113 530. Zus. M. 1 106 083. Kurs der Anteile Ende 1909–1912: 124, 151, 175, 151.50 %. Die Anteile wurden am 20./9.1909 zum ersten Kurse von 120 % an der Berliner Börse eingeführt. Dividenden: Vorz.-Anteile 1891–1908: Je 5 %; St.-Anteile 1891–99: 0 %; 1900: „ 1901–1903: 0 %; 1904–1912: 2½, 3½, 5, 5, 5, 6, 8, 8, 9 %. Vorstand: Joh. Julius Warnholtz, Caesar Wegener, Charlottenburg. Verwaltungsrat: Vors. Karl von d. Heydt, Stellv. Geh. Komm.-Rat Alex. Lucas, Geh. Komm.-Rat Hugo Oppenheim, Berlin; Amtsgerichtsrat a. D. Dilthey, Komm.-Rat Arthur Pastor, Aachen; Aug. Neubauer, Hamburg; Graf von und zu Hoensbroech, Haag b. Geldern; Gottlieb von Langen, Cöln; Dr. Max Schoeller, Bankier Albert Blaschke, Wirkl. Legationsrat Dr. Helfferich, F. Urbig, Wirkl. Geh.-Rat Exc. Coates, Dr. von Martius, Berlin; S. A. Freih. von Oppenheim, Cöln; Dr. Paul Stern, Frankf. a. M.; Senator Justus Strandes, Ernst Aug. Warnholtz, Ed. Woermann, Hamburg; Arthur von Osterroth-Schönberg, Oberwesel b. Coblenz. Prokurist: stellv. Dir. Wilh. Hollmann, Zehlendorf-Mitte, Heinrich Schultze. Zahlstellen: Berlin: Ges.-Kasse, Deutsche Bank, Bank f. Handel u. Ind., S. Bleichröder, Delbrück Schickler & Co., Disconto-Ges., von der Heydt & Co., Mendelssohn & Co.; Cöln a. Rh.: Sal. Oppenheim jr. & Cie.; Frankf. a. M.: Jacob S. H. Stern. Kamerun-Eisenbahn-Gesellschaft, Berlin. W. 8 Behrenstrasse 32/33. Gegründet: 19./6. 1906 als Kolonial-Ges.; auf Grund des vom Reichskanzler durch Erlass vom 21./2. 1907 genehmigten Ges.-Vertrages sind ihr durch Beschluss des Bundesrats vom 17./1. 1907 die Rechte einer juristischen Person verliehen worden. Zweck: Der Bau, die Ausrüstung und der Betrieb einer Eisenbahn von Duala nach dem Manengubagebirge im Deutschen Schutzgebiet Kamerun auf Grund der vom Reichskanzler am 13./6. 1906 erlassenen Konzession. Die Ges. ist berechtigt: a) den Betrieb der ganzen Bahn oder einzelner Strecken zu verpachten oder Anderen zu überlassen, b) Konzessionen für den Bau, die Ausrüstung und den Betrieb von Fortsetzungs-, Neben-, Zweig- u. Anschluss- linien zu erwerben, c) Liegenschaften und Bergwerksgerechtsame sowie sonstige Rechte jeder Art zu erwerben u. zu verwerten, d) Hafenanlagen und Lagerhäuser selbst oder durch Andere zu bauen, auszurüsten und zu betreiben, auch zu pachten und zu verpachten, e) alle sonst zur Erfüllung dieser Aufgaben dienlichen Anlagen und Geschäfte jeder Art zu errichten, zu erwerben, zu betreiben, zu pachten, zu verpachten und zu veräussern, auch sich an Unternehmungen Anderer in jeder zulässigen Form zu beteiligen, f) Zweignieder- lassungen im Deutschen Reich oder in den Deutschen Schutzgebieten zu errichten. Die Konzession ist auf 90 Jahre vom Tage der Bestätigung des Gesellschaftsvertrages purch den Reichskanzler ab erteilt. Die Bau- u. Betriebskonzession enthält folgen de wesentl. Bestimmungen: Bau: Die Spurweite soll mind. 1 m betragen; die Bahn kann eingleisig gebaut werden, doch ist der Grunderwerb für ein Doppelgleis vorzusehen. Für den Bau der Bahn ist bei gleichen Preisen deutsches Material zu verwenden; die Vollendung u. Inbetriebnahme der Bahn muss innerhalb einer Frist v. 4 Jahren vom Tage der Bestätigung des Ges.-Vertrages an erfolgen; der Bahnbau kann im Wege schriftl. Vertrages, welcher der Genehmigung des Reichskanzlers bedarf, einer deutschen Eisenbahnbaufirma übertragen werden. Betrieb: Die Ges. ist verpflichtet, die Bahn dauernd ordnungsmässig zu betreiben und dazu die Bahnanlagen u. die Betriebsmittel in solchem Zustande zu unterhalten, dass der Betrieb sicher u. Zweckentsprechend erfolgen kann; in der Zahl der Züge ist dem Verkehrs- bedürfnis zu entsprechen. Nach Ablauf von 5 Jahren nach der Verkehrseröffnung kann der Reichskanzler Höchstsätze für die Preise der einzelnen Personen-Wagenklassen u. Güterklassen, welche jedoch nicht niedriger als die Höchstsätze der Mehrzahl anderer in Afrika unter aähnliche Verhältnissen erbauten u. betriebenen Bahnen sein dürfen, festsetzen; der Bahn-