Kolonial-Gesellschaften. 621 gelosten Stammanteile Reihe B nach Verhältnis ihrer Nennwerte zu, sofern nicht die Gen.- Vers. beschliesst, die auf die Anteile entfallende Hälfte zu besonderen Rücklagen oder zu wohlfahrtszwecken zu verwenden. Die Zahlung der Super-Div. erfolgt spätestens am nach dem abgelaufenen Geschäftsjahr. Zahlstellen: Für die Div., Zinsscheine u. verl. Anteile: Berlin: Berliner Handels-Ges., Bank für Handel u. Ind., S. Bleichröder, Disconto-Ges., von der Heydt & Co., Nationalbank f. Deutschl., A. Schaaffh. Bankverein; Frankfurt a. M.: Disconto-Ges., Bank f. Handel u. Ind.: Hamburg: Nordd. Bank, M. M. Warburg & Co., Bank f. Handel u. Ind.; Stettin: Wm. Schlutow. Verj. der Div.: 4 J. (K). Dividenden: Anteile A: bis 1910 3 % Bauzinsen; für 1911 ½ %; für 1912 3 % für Gewinn- anteile; Anteile B: je 3 % Zinsen, werden für Anteile B vom Reich gezahlt (siehe oben). Kurs: Die Anteile Reihe B im Nominalbetrage v. M. 11 000 000 wurden 27./5. 1908 zu 94 % aufgelegt; Ende 1908–1912: 94, 93.75, 93.50, 91.40, 89 %. Ab 21./10. 1912 werden die M. 100-Abschnitte Lit. B besonders notiert. Notiert in Berlin. Bilanz am 31. Dez. 1912: Aktiva: Baurechnung 16 640 000, Effekten 599 981, Landgerecht- same 232 041, Debit. 131 040. – Passiva: Vorz.-Anteile Reihe A 5 640 000, Stamm-Anteile Reihe B 11 000 000 (davon durch Auslos. getilgt 75 600), rückst. verl. Stammanteile B 3120, do. Zinsscheine 8874, do. Gewinnanteile von Vorz.-Anteilen A 1500, Betriebs-R.-F. 600 000, Bau-Res. 82 000, Ern.-F. 83 904, ordentl. R.-F. 10 548 (Rückl. 8820), Spez.-R.-F. 1066 (Rückl. 886), Gewinnanteil an Vorz.-Anteile A 169 200, Ausschütt. an das Reich für gewährleistete Gewinnanteile u. Tilg. der St.-Anteile B 2850. Sa. M. 17 603 063. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Betriebsausgaben 418 978, Ern.-F. 47 137, Entschädig. an Deutsche Kolonial-Eisenbahn-Bau- u. Betriebs-Ges. 12 000, Reingewinn 181 757 (davon Spez.-R.-F. 886, ordentl. R.-F. 8820, Gewinnanteil an Vorz.-Anteile Reihe A 169 200, Aus- schüttung an das Reich f. St.-Anteile Reihe B (siehe oben) 2850. – Kredit: Vortrag 4459, Betriebseinnahmen 633 558, Zs. 21 854. Sa. M. 659 873. Eine Gewinn- u. Verlust-Rechnung hat die Ges. bis inkl. 1910 nicht geführt, weil nach dem Vertrage mit der Deutschen Kolonial-Eisenbahn-Bau u. Betriebs-Ges. diese die sämtl. Ver- waltungskosten sowie die satzungsgemäss zu zahlenden Bauzinsen zu tragen hatte u. dagegen die Zinsen auf die Bankguth. der Kamerun-Eisenbahn-Ges. für sich behielt, der Kamerun- Eisenbahn-Ges. mithin weder Einnahmen zufliessen noch Ausgaben entstanden. Reichskommissar: Geh. Ober-Reg.-Rat Dr. Kalkmann, Geh. Oberbaurat Baltzer. Vorstand: Wirkl. Legationsrat Dr. Adolf Boyé, Berlin. Aufsichtsrat: Vors. Carl Fürstenberg, Geschäftsinhaber der Berl. Handels-Ges., Berlin; stellv. Vors. Bankier Dr. Ed. Mosler u. Bankier Dr. Paul von Schwabach, in Firma S. Bleich- röder, Berlin; Mitgl.: Geh. Komm.-Rat Rudolf Abel, in Firma Wm. Schlutow, Stettin; Ritt- meister der Reserve Henning von Borcke, Molstow b. Stargordt: Karl von der Heydt, in Firma von der Heydt & Co., Berlin; Rittergutsbes. Max von Hiller, Struvenberg b. Goerzke; Geh. Oberfinanzrat Maximilian von Klitzing, Dir. der Bank für Handel u. Ind., Berlin; Bank-Dir. Dr. Ernst Schröder, Dir. des A. Schaaffhaus. Bankver., Berlin; Wilhelm Octavio Schroeder, Dir. der Nordd. Bank in Hamburg, Hamburg; Max M. Warburg, in Firma M. M. Warburg & Co., Hamburg; Geh. Reg.-Rat Richard Witting, A.-R. der Nationalbank für Deutschland, Berlin; Dr. Eberhard Freih. von Bodenhausen-Degener, Essen-Ruhr. Ostafrikanische Eisenbahngesellschaft. Berlin, W. 8, Jägerstrasse 1. Gegründet: 29./6. 1904 als Kolonialgesellschaft; am 30./6. 1904 sind der Ges. auf Grund der vom Reichskanzler genehmigten Satzungen durch Beschluss des Bundesrates die Korporationsrechte verliehen worden. Zweck: In Deutsch-Ostafrika Eisenbahnen und etwa dazu dienliche Hafenanlagen zu bauen, auszurüsten, zu erwerben und zu betreiben oder betreiben zu lassen, bei anderen Eisenbahnunternehmungen sich zu beteiligen, Lagerhäuser zu errichten und über die in Verwahrung genommenen Güter Lagerscheine auszustellen, sowie Ländereien u. Bergwerks- rechte zu erwerben u. zu verwerten. Die Ges. darf alle zur Erreichung dieser Ziele zweck- dienlichen Geschäfte betreiben. Auf Grund der von der Kaiserl. Reg. ihr erteilten Konz. wird die Ges. zunächst den Bau, die Ausrüstung u. den Betrieb einer Eisenbahn von Daressalam nach Mrogoro übernehmen. Die Konz. ist auf 88 Jahre vom 29./6. 1904 ab erteilt. Die Ges. steht unter der Aufsicht des Reichskanzlers. Die Konzession bestimmt im wesentlichen: 1. Die Bahn ist von Daressalam nach Mrogoro u. mit einer Spurweite von 1 m zu bauen; 2. Die Bauanschläge bedürfen der Bestätigung des Reichskanzlers; 3. Die Pläne für die Eisenbahnaulagen sind dem Kaiserl. Gouverneur von Deutsch-Ostafrika zur Genehmig. vorzulegen; 4. Die Vollendung u. Inbetriebnahme der Bahn musste innerhalb einer Frist von 5 Jahren vom Tage der Bestätigung des Gesell- schaftsvertrages vom 29./6. 1904 erfolgen. Die Ges. ist verpflichtet, die Eisenbahn dauernd ordnungsmässig zu betreiben u. zu diesem Behufe die Bahnanlagen, einschliessl. der Tele- graphenanlagen, u. die Betriebsmittel in solchem Zustande zu erhalten, dass der Betrieb mit Sicherheit u. auf die der Bestimmung des Unternehmens entsprechende Weise erfolgen kann. Sie kann hierzu von dem Reichskanzler angehalten werden, jedoch sollen strengere