624 Kolonial-Gesellschaften. Gesetzbuches zur Anlegung von Mündelgeld geeignet u. im Lombardverkehr der Reichsbank in der I. Klasse zugelassen. Die Anteile wurden seitens des Reiches angekauft u. zwar entweder gegen Barzahl. von M. 105 für je M. 100 Anteile, nämlich 103.50 % u. 1.50 % Zs. für die Zeit vom 1./1.–30./6. 1908 oder gegen Lieferung von 4 % Deutsche Schutzgebietsanleihe zum Preise von 99 % in Höhe des Nominalwertes der eingereichten Eisenbahn-Anteilscheine und Barvergüt. v. M. 6 an den Einreicher für je M. 100 Anteile, d. i M. 4.50 Kapitaldifferenz u. M. 1.50 f. Zs. Die Besitzer von Anteilscheinen, welche das Kaufgebot des Deutschen Reiches annahmen, hatten ihre Anteilscheine in der Zeit vom 20./6.–2./7. 1908 einzureichen Etwa 90 % der Anteile gingen so in den Besitz des Reiches über. Schutzgebiets-Darlehen: M. 80 000 000, davon bis Ende 1912 erhoben M. 77 232 926 (siehe auch Bilanz). Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Vor Ablauf des Monats Juni. Stimmrecht: Je 10 Anteile = 1 St.; das Stimmrecht der ausgel. Anteile steht dem Reiche zu. Gewinn-Verteilung: 1. Zunächst in den Bilanz-R.-F. zu legen, bis er 10 % des Grund- kapitals erreicht hat: a) die Hälfte des Reingewinns aus Landverkäufen, b) 5 % des übrigen Reingewinns. 2. Alsdann erhalten: a) das Reich denjenigen Betrag, den es für Zins u. Tilg., einschl. des Zuschlages, an die Anteilseigner für das betr. Geschäftsj. zu zahlen hat, b) der Verwalt.-Rat 10 % von dem verbleib. Betrage als Tantieme, c) die Anteilseigner einen Gewinn (Super-Div.) bis zu 2 % auf das eingezahlte Kapital, d) wenn sich darüber hinaus noch ein Überschuss ergibt, davon das Reich u. die Anteilseigner je die Hälfte. – Der Reingewinn versteht sich nach den von dem Verwalt.-Rate festzusetzenden Abschreib. u. nach Absetzung des aus den Betriebseinnahmen zu leistenden Zuschusses zu dem Ern.-F., aus welchem vor- nehmlich die Kosten der Erneuer. des rollenden Materials sowie der Materialien des Ober- baues der Eisenbahn gedeckt werden sollen. Ausser diesem Zuschusse, der durch den Verwalt.-Rat mit Genehm. des Reichskanzlers nach Bedürfnis von drei zu drei Jahren in Prozentsätzen von dem Werte des vorhandenen rollenden Materials, sowie der Materialien des Oberbaues festzusetzen ist, sind dem Ern.-F. auch die Einnahmen aus dem Verkaufe der entsprechenden alten Materialien sowie die Zs. des Ern.-F. selbst zu überweisen. Bei sich ergebendem ausserord. Bedürfnisse kann der Zuschuss mit Zustimmung des Reichs- kanzlers jeweilig für ein Jahr angemessen erhöht werden. Übersteigt der Ern.-F. 20 % des für die Festsetzung des jährl. Zuschusses ermittelten Wertes, so unterbleibt für dieses Jahr nicht nur der Zuschuss, sondern es werden auch die Einnahmen aus dem Verkaufe der alten Materialien sowie die Zs. des Ern.-F. den Betriebseinnahmen zugeführt. Der sich bei dem Abschlusse der Baurechnung event. ergebende Überschuss dient als ausserordentlicher R.-F. sowohl für etwaige wesentliche Verbesserungen, Umbauten, grosse Reparaturen, Erweiterungen der Bahnanlagen u. zur Vermehrung der Betriebsmittel, als auch als Betriebs-Res., aus welcher etwaige Betriebsdefizite insoweit zu decken sind, als sie nicht aus dem Bilanz-R.-F. zu entnehmen sind. Der Fonds muss nach den von der Aufsichts- behörde zu genehmigenden Bestimm. zinsbar angelegt werden. Der Reichskanzler bestimmt alljährl., ob die Zs. des Fonds diesem selbst oder den Betriebseinnahmen zufliessen sollen. Die Beteil. am Reingewinne verbleibt den Anteilseignern auch nach Auslos. der Stücke. Die ausgelosten Stücke werden abgestempelt und den Anteilseignern belassen. Die Zahlung der Super-Div. erfolgt spät. am 1. Juli nach dem abgelaufenen Geschäftsj. Kurs: Die Anteile wurden aufgel. 12./12. 1904 zu 103.50 %; erster Kurs in Berlin 20./12. 1904: 103.50 %, in Frankf. a. M. 21./12. 1904: 103.50 %. – Kurs Ende 1904–1912: In Berlin: 103.60, 100, 97.90, 91.75, 101.50, 101, 103.40, 100.50, 97.75 %. – In Frankf. a. M.: 103.60, 99.80, 97.50, 92.20, 100, 100, 102, –, – %. – In Hamburg: 103.60, 99.80, 98, –, –, 92, 103, –, %. Bilanz am 31. Dez. 1912: Aktiva: Kassa 38 373, Bankguth. 807 983, Debit. 309 094, Bahn- anlage u. Ausrüstung Daressalam-Morogoro 17 836 755, Morogoro-Kilossa 7 915 983, Kilossa- Kikombo 13 135 038, Kikombo-Saranda 12 854 412, Saranda-Malongwe 12 853 112, Betriebs- material. 477 219, Bahnbau Malongwe-Kigoma 31 335 744, Umbau der Stammstrecke Dares- salam-Morogoro 1 343 310, Aktiva d. Fondsverwalt. 4 193 496. – Passiva: Grund-K. 21 000 000, (davon durch Auslos. getilgt 605 800), Schutzgebietsdarlehn: abgerechnet für die Betriebs- strecken Morogoro-Kilossa 7 915 983, Kilossa-Kikombo 13 135 038, Kikombo-Saranda 12 854 412, Saranda-Malongwe 12 853 112, noch nicht verrechnete Bauausgaben für die Strecke Malongwe- Kigoma 29 934 379, für den Umbau der Stammstrecke Daressalam-Morogoro 540 000, Kredit. 1 723 424, Bilanz-R.-F. 22 874, Erneuer.-F. 2 108 962, ausserord. R.-F. II 178 946, Beamten- Unterstütz-F. 6666, Gewinn 826 726. Sa. M. 103 100 526. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Betriebsausgaben 2 939 102. Kursverlust auf Effekten 24 097, z. Ern.-F. 804 597, ausserord. R.-F. II 98 397, buchmässiger Überschuss 826 726 (davon Bilanz-R.-F. 9790, Rückl. f. Talonsteuer 100 000, zur Verzins. des Schutzgebietsdarlehns für die Strecke Morogoro-Malongwe gemäss Darlehensvertrag 716 936). – Kredit: Betriebsein- nahmen 4 515 791, Zs. 157 550, Nettoeingänge aus Landverkäufen 19 580. Sa. M. 4 692 922. Bilanz der Fondsverwaltung am 31. Dez. 1912: Aktiva: Effekten 1 889 226, Bankguth. 2 304 270. – Passiva: Ausserord. R.-F. I (§ 17 der Satzungen) 1 882 714, do. II 178 946, Bilanz-R.-F. 22 874, Ern.-F. 2 108 962. Sa. M. 4 193 496. Direktion: Gerichtsassessor a. D. Dr. Ernst Kliemke, Reg.-Baumeister a. D. Paul Habich. Verwaltungsrat: Vors. Geh. Komm.-Rat Max Steinthal, Berlin; Stellv. Ministerial-Dir. a. D. Josef Hoeter, Berlin; Geh. Komm.-Rat Otto Braunfels, in Firma Jacob S. H. Stern, Frankf. a. M.; Wirkl. Legationsrat Dr. Helfferich, Dir. d. Deutschen Bank, Berlin; Geh. Komm.-