Gewerkschaften. werben sollten, sowie die Herstellung aller Anlagen u. der Betrieb von Unternehmungen, welche die Ausnutzung jener Bergwerke u. die Verwertung der Produkte derselben in roher oder verarbeiteter Form befördern. Die Gerechtsame der beiden Gew. zur Gewinnung von Steinsalz u. beibrechenden Salzen liegt in der Unterherrschaft des Fürstentums Schwarz- burg-Sondershausen u. erstreckt sich bei Glückauf Berka über eine Fläche von ca. 31, bei Glückauf Ost auf eine Fläche von ca. 54 preussischen Maximalfeldern. Soweit die Auf- schlüsse beurteilen lassen, führen die Grubenfelder der beiden Gew. in etwa 650 m Tiefe ein ca. 10 m mächtiges, fast horizontales, aus Hartsalz u. Carnallit bestehendes Kalilager, worauf in den markscheidenden Bergwerken bereits seit 1896 Abbau umgeht. Der Salz- vorrat dürfte unter Zugrundelegung einer angemessenen Werksquote einen weit über hundert- jährigen Abbau für jede Gew. gewährleisten. Der Förderschacht der Gew. „Glückauf Berka“ soll mit dem Schachte der Gew. „Glückauf Ost“' querschlägig verbunden werden; damit ist für beide Gew. die Zwei-Schacht-Frage gelöst. Der Müserschacht der Gew. Glückauf-Berka wurde im J. 1912 von 324–655 m abgeteuft. Am 4./6. 1913 wurde bei 624 m Tiefe das Karnallitlager in 10 m Mächtigkeit angetroffen. Die Hauptfüllörter wurden bei 645.50 m Tiefe angesetzt. Beiderseitig im Streichen u. im Einfallen wurden je 150 m Strecke aufgefahren. Mit Wirkung v. 1./8. 1912 wurde der Gew. eine vorläufige Beteil.-Ziffer von 3.48 %% zuerkannt, die bis 1./5. 1913 infolge Zutrittes neuer Werke auf 3.02 %0 zurückging. Die geförderten Salze wurden über Tage gelagert, u. der Lieferungsanteil gegen Vergütung auf andere Werke übertragen. Die aus der Beteil. er- zielten Einnahmen wurden auf Schacht- u. Grubenbau-Kto verrechnet. Glückauf-Ost im J. 1912. Der Raudeschacht, Schacht IV, wurde von 64–703.50 m ab- geteuft. Der Schacht ist bis 160.40 m Tiefe mit eisernen Tübbings ausgebaut, im übrigen ausgemauert. Von 503 m Tiefe ab steht im Schachte jüngeres Steinsalz in steiler Lagerung an. Die von der Gew.-Vers. von 1912 beschlossenen Schächte V u. VI wurden in der Nähe des Dorfes Grossfurra angesetzt. Das Abteufen des Schachtes V wurde am 15./7. 1912 be- gonnen. Der Schacht war am Jahresschlusse 153 m tief (im April 1913 bereits 340 m tief); er ist bis 144 m Tiefe mit eisernen Tübbings ausgebaut. Das darunter befindliche Gebirge ist wasserfrei. Mit dem Abteufen des Schachtes VI wurde am 1./12. 1912 begonnen. Das Kalilager dürfte in beiden Schächten bei ca. 650 m Tiefe, u. zwar im Schacht V im Aug. 1913, im Schacht VI im Frühj. 1914 angetroffen werden. Aus den durch Zubussen u. An- leihe beschafften Barmitteln im Betrage von M. 2 500 000 standen für Schacht IV am Jahres- schlusse noch M. 307 249 zur Verfüg. Zur Deckung des für die Schächte V u. VI erforderl. weiteren Geldbedarfs wurde zunächst Bankkredit in Anspruch genommen. Beide Gew. Berka u. Ost beteil. sich an den Chemischen Werken „Glückauf', G. m. b. H., mit je / des St.-Kap. Die Betriebsanlagen bestehen neben den in die Schächte eingebauten je 2 selbständigen Förderungen u. zugehörigen Fördermasch. aus je 1 Rohsalzmühle für 2 Mahl- systeme, Werkstätten, Waschkauen, Bureaus, Wasserwerk u. Eisenbahnanlage. Der Grund- besitz, der bei der Gew. „Glückauf Berka“ 7.46 ha u. bei der Gew. „Glückauf Ost“' 5.37 ha beträgt, ist für die Betriebsanlagen bestimmt. Der Grundbesitz von „Glückauf Berka“ liegt in der Gemarkung Hachelbich, der von „Glückauf Ost“ in der Gemarkung Berka der Schwarz- burgischen Unterherrschaft. Kuxe: Die Zahl derselben bei beiden Gew. beträgt je 1000 Stück. Umschreibungsstelle bei dem Grubenvorstand in Dortmund. Bei jeder Gew. wurden bisher je M. 500 000 Zubusse eingezogen. Je 335 Kuxe befinden sich im Besitz des Schwarzburgischen Staates. Anleihe: Je M. 2 000 000 in 4½ % Teilschuldverschreib. It. Gew.-Vers. v. 16./12. 1911, rück- zahlb. zu 103 %. Stücke je 2000 à M. 1000, je Nr. 1–2000 lautend auf den Namen der Deutschen Bank oder deren Order u. durch Indoss. übertragbar. Zs. 1./3. u. 1./9.; Tilg. lt. Plan ab 1917 bis spät. 1941 durch jährl. Auslos., im Nov. (erstmals 1916) auf 1./3. (zuerst 1917); ab 1917 verstärkte Tilg. oder Totalkünd. mit 3 monat. Frist vorbehalten. Sicherheit: Zur Sicherung für die Oblig.-Schulden u. deren Zins- u. Tilg.-Dienst sind Sicher.-Hyp. auf die Gew. „Glückauf Berka“ u. „Glückauf Ost“ sowie auf die Gew. „Glückauf“ zu Sondershausen eingetragen. Bei der Gew. „Glückauf Berka“ u. „Glückauf Ost“ sind ausser einer Eintragung zugunsten des staatlichen Anteils am Reingewinn, welche als solche hinter den eingetragenen Gläubigerforderungen zurücksteht, noch einige geringfügige Vorbelastungen, in der Haupt- sache zur Sicherheit für die an den Staat zu leistenden festen Abgaben vorhanden, während der Sicher.-Hyp. auf „Glückauf“ ausser ähnlichen Vorbelastungen noch eine Sicher.-Hyp. von M. 4 120 000 für eine von dieser Gew. selbst ausgegebene Oblig.-Schuld von M. 4 000 000 vorangeht. Die Gew. „Glückauf“ zu Sondershausen hat für beide Anleihen der Gew. „Glück- auf Berka“ u. „Glückauf Ost“' die selbstschuldnerische Bürgschaft übernommen. Coup.-Verj.: 4 J. (K.), der Stücke in 30 J. (F.) Zahlst.: Sondershausen: Die Kassen der Gewerkschaften; Berlin: Deutsche Bank, Wiener, Levy & Co. Kurs: Ende 1912: Je 98.75 %. Aufgelegt am 12./4. 1912 je M. 2 000 000 zu 99.50 %. Notiert in Berlin. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gew.-Vers.: Im 1. Geschäftshalbj. (1913 am 4./4.). Stimmrecht: Die Ausübung des Stimmrechts erfolgt nach Kuxen. Gewinn-Verteilung: Die Verteilung der Ausbeuten erfolgt vierteljährl. in vom Gruben- vorstande festzusetzenden Beträgen. 5 % der zu verteilenden Ausbeute, mind. aber zus. M. 7000 jährl., erhält der Grubenvorstand als Vergütung für seine Tätigkeit. Der auf das staatliche Mitglied des Grubenvorstandes entfallende Anteil der Tant. wird der Fürstl. Staats- regierung zur Verwendung überwiesen. An das Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen 7 ――