30 Ausländische Industrie-Gesellschaften. 158 351). – Kredit: Vortrag aus 1911/12 141 071, Bruttogewinn pro 1912/13 17 477 165. Sa. Lei 17 618 236. Dividenden 1899/1900–1912/13: 9, 0, 0, 0, 8, 8, 6, 8, 9, 8, 8, 8, 9, 10 %. Zahlst.: Für die Div. wie für die Oblig. Von dem A.-K. wurde ein Teilbetrag von Lei 5 000 000 (3000 Abschnitte à Lei 1500 u. 1000 Abschnitte à Lei 500) aufgelegt in Berlin u. Frankf. a. M. 6./6. 1905 zu 130 %, wobei Lei 100 = M. 80 umgerechnet wurden. Die neuen Aktien im Betrage von Lei 7 000 000 wurden eingeführt in Berlin 11./4. 1906 zu 126 %, in Frankf. a. M. 9./5. 1906 zu 126.70 %, weitere Lei 6 000 000 Aktien wurden im Januar 1909 u. die letzten Lei 20 000 000 im Okt. 1912 eingeführt. Die sämtl voll eingez. Aktien sind an den Börsen von Berlin, Frankf. a. M., Paris, Amsterdam, Bukarest, Basel, Zürich u. Genf zugelassen. Kurs Ende 1905–1913: In Berlin: 135.75. 130.50, 118, 124.75, 133.75, 129, 126.40, 143.50, 147.20 %. – In Frankf. a. M.: 135.50, 2960, 117, 124.50, 133.80, 130, 126.50, 143.50, 147.25 %. Usance: Beim Handel an der Berl. u. Frankf. Börse werden Lei 100 = M. 80 umgerechnet. Direktion: Gen.-Dir. K. Perutz; Direktoren: A. Günther, R. Kirschen, A. Müller, Dr. E. Lehner; stellv. Dir. R. Serres. Verwaltungsrat: Vors. Arthur von Gwinner, Dir. d. Deutschen Bank, M. d. H., Berlin; Stell- vertreter Fürst Demetre Stirbey, Bukarest; Rechtsanw. Joan Boamba, Bukarest u. Bank-Dir. Felix Kuranda (Wiener Bank-Verein), Wien; sonst. Mitgl.: George J. Boamba, Bukarest; R. Raoul-Duval, Paris; E. Heinemann, Dir. der Deutschen Bank, Berlin; H. Janson, Dir. der Britisb Petroleum Co. Ld., London; H. Kurz, Dir. der Schweizer. Kreditanstalt, Zürich; Gen.-Dir. A. Saligny, Bukarest; Gen.-Dir. J. Seculici, Bukarest; E. G. Stauss, Dir. der Deutschen Petroleum-A.-G., Berlin. Tabak-Regie-Gesellschaft des Türkischen Reiches, Akt.-Ges. in Constantinopel. (Sociéetéeé de la Regie co-intéressée des Tabacs de Empire Ottoman.) Koncessioniert: Im Jahre 1883. Die Gesellschaft hat das ausschliessliche Recht auf Ankauf, Verarbeitung und Verkauf des im Türkischen Reiche produzierten, für den Konsum im Innern des Landes bestimmten Tabaks und zwar für die ganze Ausdehnung des Reiches. soweit das Banderolensystem in Kraft bestand, mit Ausnahme von Ost-Rumelien. Das Monopol der Gesellschaft, wofür dieselbe eine jährliche Pacht von 750 000 türk. Pfund an die Verwaltung der Türkischen Staatsschuld zu entrichten hat, erstreckt sich in gleicher Weise wie für den Rauchtabak auf die Fabrikation u. den Vertrieb von Cigaretten, Einfuhr von Cigarren, Kau- und Schnupftabak frei gegen Erlag des betr. Einfuhrzolls. Die Tabakpflanzer dürfen ihre für den Konsum im Innern des Landes bestimmten Tabake nur an die Regie-Gesellschaft verkaufen. Sie sind verpflichtet, ihre gesamte Tabakernte in den Entrepots der Regie-Gesellschaft zu deponieren, gleichviel, ob die Tabake für den Konsum im Innern des Landes oder zum Export bestimmt sind. In den Ländern des Türkischen Reiches ohne Banderolensystem –— mit Ausnahme des Libanon und der Insel Kreta — ist die Regie-Gesellschaft ermächtigt, die jetzt der Kaiserlich-Türkischen Regierung zustehenden Zölle, sowie ferner die von der Regierung auf Cigarren, Kau- und Schnupftabake gelegten Abgaben und Ligenzsteuern zu erheben. Endlich fallen der Gesellschaft die Ausfuhrzölle für die nach Agypten, Samos, Tunis, Ost-Rumelien und Kreta versendeten Tabake zu. Die Gesellschaft ist befreit von der Grundsteuer auf die zum Zwecke der Fabri- kation und der Aufbewahrung von Tabaksvorräten von ihr zu erbauenden Gebäudce. von der Abgabe der Einkommensteuer auf ihre eigenen Revenuen und von der Patent- steuer. Für die von ihr auszugebenden Aktien, sowie auf ihre mit der Regierung und mit Privaten zu schliessenden Verträge ist die Gesellschaft von jeder Stempelsteuer befreit. Die Ausübung des Tabaksmonopols seitens der Gesellschaft innerhalb des gesamten Türkischen Reiches nahm am 2./14. April 1884 ihren Anfang. Die Dauer der Konzession ist auf 30 Jahre festgesetzt, d. h. bis 2. April 1914. Nach langwierigen Verhandlungen wurde die Konzessionsdauer durch Vertrag vom 4./8. 1913 auf 15 Jahre bis 2./14. April 1929 ver- längert. Der jährliche Pachtzins, der in der alten Konzession L. T. 750 000 betrug, ist auf L. T. 800 000 erhöht worden; ferner ist der Verteilungsschlüssel des Gewinnes geändert worden (siehe unter Gewinn-Verteilung). Wegen des Gewinnanteils der türkischen Regierung hat die Ges. von Seiten der bulgarischen u. griechischen Regierungen Reklamationen er- halten, da diese Regierungen sich an dem Erträgnis der türkischen Regierung als anteil- berechtigt für die von ihnen erlangten Gebiete ansehen u. nur unter dieser Bedingung die Fortsetzung des der Ges. erteilten Monopols genehmigt haben. Andererseits beansprucht die Ges. eine Schadloshaltung für die ihr von der serbischen Regierung dadurch zugefügten Schädigungen, dass sie den Betrieb in den von Serbien verwalteten Gebietsteilen untersagte. Kapital: Eingezahlt L. T. 1 760 000 = £ 1 600 000 = frs. 40 000 000 in 200 000 Aktien à L. T. 8.8 = £ 8 = frs. 200, eingeteilt in 100 000 einfache, 15 000 fünffache und 1000 25 fache Stücke. Nominelles Aktienkapital L. T. 4 400 000 = £ 4 000 000 = frs. 100 000 000 à L. T. 22 = £ 20 = frs. 500, eingezahlt mit 50 %; gemäss Beschluss vom 16./28. Nov. 1889 wurde mit Genehmigung der Türkischen Regierung das eingezahlte Aktienkapital auf 40 % mit Wirkung ab 1./13. März 1888 herabgesetzt, die mit 50 % = frs. 250 einbezahlten Aktien wurden aà frs. 200 abgestempelt.