32 Ausländische Eisenbahnen. sein Gebiet der Ges. annähernd die gleichen Rechte gewährte, welche sie unter dem vor- genannten Charter besitzt. Die Konz. der Ges. enthält keine aussergewöhnlich belastenden Bedingungen und keine Bestimmungen, durch welche die Dauer der Ges. beschränkt wird; dieselbe ist unwiderruflich und unabänderlich. Durch Gesetzesakt des Staates Maryland v. 10./4. 1880 wurden die Befugnisse der Ges. dahin erweitert, dass sie auch Aktien anderer Ges. subskribieren oder solche kaufen und andere Bahnen und sonstige, dem Handel förder- liche Unternehm. kaufen, pachten oder betreiben kann. Im Febr. 1896 wurde die Ges. insolvent. Es wurden infolgedessen für dieselbe am 29./2. 1896 gerichtliche Verwalter (Receivers) bestellt, denen die Bahn 3 Jahre unterstellt blieb, während welcher Zeit der Bahnkörper und das Betriebsmaterial wesentlich verbessert worden sind. Ein damals aufgestellter Reorganisa- tionsplan wurde durchgeführt, und am 1./7. 1899 wurde das Eigentum an die Ges. zurück- gegeben. Da der Reorganisationsplan von allen Beteiligten angenommen worden war, wurde der Zwangsverkauf (Foreclosure) nicht erforderlich, und der Betrieb der Bahn konnte unter ihrer alten u. wertvollen Konz. weitergeführt werden. Nach dem Reorganisationsplane der Cincinnati, Hamilton & Dayton Ry Co. ging die Kontrolle über diese Bahn v. 1./7. 1909 an die Baltimore & Ohio Eisenbahn über. Die letztere Ges. wird am % einem dann zu vereinbarenden oder durch Schiedsrichter zu bestimmenden Preise das A.-K. der Cincinnati. Hamilton & Dayton Ry Co. erwerben. In Verbindung hiermit war ein Plan für die Regelung der künftigen Zinslasten u. für die Zahlung oder Regelung der schwebenden Schuld der Cincinnati, Hamilton & Dayton Ry Co. zur Durchführung gelangt, nach welchem annähernd $ 7 000 000 für Verbesserungen u. Betriebskapital vorgesorgt sind. In Gemässheit dieses Planes garantiert die Baltimore & Ohio-Ges. $ 12 500 000 Cincinnati, Hamilton & Dayton Ry First and Refunding Mortgage 4 % 50 jährige Bonds, ausgestellt 1./7. 1909, ferner $ 11 557 000 4 % Noten dieser Ges., fällig 1./7. 1913, welche durch Hinterlegung von $ 13 000 000 First and Refunding Bonds gesichert sind. Ausserdem ist die Baltimore & Ohio-Ges. verpflichtet, sobald sie die Aktien der Cincinnati, Hamilton & Dayton Ry Co. auf Grund der obigen Vereinbarung erwirbt, $ 20 000 000 General Mortgage Bonds dieser Ges., fällig 1./7. 1939, entweder zu 85 % zu kaufen oder zu garantieren. Am 10./1. 1910 wurde die Chicago Terminal Transfer Rr. Co. in der Zwangsversteigerung von der Baltimore & Ohio Rr. Co. erworben u. ihr Eigentum einer neu gegründeten Ges., der „Baltimore & Ohio Chicago Terminal Rr. Co.' übertragen, deren gesamtes Aktienkapital sich im Besitze der Baltimore & Ohio Rr. Co. befindet. Die Baltimore & Ohio Chicago Terminal Rr. Co. besitzt Bahnhofanlagen in der Stadt Chicago sowie Bahnlinien in Länge von ca. 101 engl. Meilen, wovon 84 engl. Meilen als direktes Besitztum u. der Rest unter einer fortdauernden Pacht betrieben werden. Die Ges. hat am 1./4. 1910 eine Mortgage aufgenommen zur Sicherung einer von der Baltimore & Ohio Rr. Co. garantierten Bondschuld in autorisierter Höhe von $ 50 000 000 in Fürst Mortgage 4 % Bonds, fällig 1./4. 1960. Von den zur sofortigen Ausgabe hiervon verfügbaren $ 33 000 000 hat die Baltimore & Ohio Rr. Co. $Q 28 000 000 erworben. Bahngebiet: Die Baltimore & Ohio Rr. Co. bildet mit den von ihr kontrollierten Linien ein Eisenbahnnetz von 4456,33 engl. Meilen, welches sich von Philadelphia, Baltimore und Washington im Osten nach Cumberland und Grafton und von hier in zZwei Hauptlinien, mit vielen Verbindungs- und Zweiglinien und mehreren Ausläufern zum Erie-See, bis nach Chicago und St. Louis. seinen westlichen Punkten, erstreckt. In Verbindung mit der Phila- delphia and Reading Ry und der Central Rr. of New ersey, auf Grund eines im Jahre 1898 abgeschlossenen Vertrages über Geleisrechte, lässt die Ges. durchgehende Züge zwischen Washington, Philadelphia und New York laufen, und hat damit eine Verbindungslinie mit der ihr gehörigen Baltimore and New YVork Rr. und ihren Bahnlinien und Stationsanlagen auf Staten Island. Das Betriebsnetz setzte sich zus. Ende Juni 1913: New York Division „ Main Line System 1128,31, Wheeling System 1117,24 Pittsburgh System 1220,68, Baltimore & Ohio Southwestern System 984, 75 engl. Meil., zus. 4456,33 engl. Meilen. Aktienbesitz der Baltimore and Ohio Rr. Co.: Die Ges. besass am 30%6 11I.. 8 000 000 Aktien der Baltimore & Ohio Chicago Terminal Rr. Co., $ 2 500 000 Vorz.-Aktien u. $ 3 500 000 St.-Aktien der Baltimore Belt Rr. Co., $ 6 065 000 I. Vorz.-Aktien, $ 14 265 000 II. Vorz.-Aktien, $ 10 002 500 St.-Aktien der Reading Co., $ 2 500 000 St.-Aktien der Schuylkill River East Side Rr. Co., $ 1 049 250 St.-Aktien der Staten Island Ry Co., $ 1 704 800 St.-Aktien der Valley Rr. Company of Virginia, $ 2 126 000 St.-Aktien der Washington Terminal Co. Kapital: Autorisiert $ 60 000 000 Vorz.-Aktien und $ 152 750 000 St.-Aktien, davon aus- gegeben am 30./6. 1913: $ 60 000 000, davon in eigenem Besitz $ 1 131 000 Vorz.-Aktien und $ 152 317 468, davon in eigenem Besitz $ 300 124 St.-Aktien. Im Besitz der Pennsyl- vania Rr. Co. am 31./12. 1912: $ 14 273 600 Vorz.-Aktien und $ 5 725 000 St.-Aktien, im Besitz der Pennsylvania Company am 31./12. 1912: $ 5 000 000 Vorz.-Aktien u. $ 13 451 200 St.-Aktien u. im Besitz der Union Pacific bezw. der Oregon Short Line Rr. Co. am 30./6. 1912: $ 7 206 400 Vorz.-Aktien u. $ 32 334 200 St.-Aktien. Im Juli 1913 wurde der ganze Besitz des Pennsylvania Systems von Aktien der Baltimore & Ohio Rr. Co. (je $ 21 273 600 Vorz.- u. St.-Aktien) gegen $ 38 292 400 Southern Pacific-Aktien an die Union Pacific Rr. Co. abgetreten. Die Vorz.-Aktien haben vor den St.-Aktien das Recht auf eine Div. bis zu 4 % ohne Nachzahl.-Verpflichtung. Bei einer Liquidation der Ges. haben jedoch die Vorz.-Aktien kein Vorrecht über die St.-Aktien. Der Verwaltungsrat beschloss 13./4. 1906 das Stamm-Aktienkapital um $ 27 750 000 auf $ 152 750 000 zu erhöhen. Die neuen Aktien, welche an allen nach dem 1./9. 1906 erklärten Div. teilnehmen, wurden den alten Aktionären zu pari zum Bezuge angeboten; auf je $ 100 alte St.-Aktien entfielen $§ 15