74 Ausländische Eisenbahnen. bleibenden Nettogewinn 10 %; Pachtverhältnisse der Centr. Pac. Rr., Oregon & California Rr., California Pacific Rr., Southern Pacific Rr. Co. siehe die betr. Ges. Bahngebiet am 30. Juni 1913: I. Linien von Ges., deren A.-K. überwiegend der Southern Pacific Co. gehört: a) Gepachtet von der Southern Pacific Co.: Southern Pacific Railroad (of California) 3528.77, South. Pacific Coast Ry 96.72, Central Pacific Ry 2124.20, Oregon & California Rr. 690.09; b) Betrieb von den Ges. selbst geführt: Morgan's Louisiana & Texas Rr. and Steamship Line 404.53, Louisiana Western Rr. 207.83, Texas & New Orleans Rr. 452.62, Galveston, Harrisburg & San Antonio Ry 1338.13, Houston, East & West Texas Ry 190.94, Houston & Shreveport Rr. 39.78, Houston & Texas Central Rr. 789.01, Arizona Eastern Rr. 366.59, Corvallis & Eastern Rr. 140.58. II. Linien von Ges., deren überwiegend der Morgan's Louisiana & Texas Rr. and Steamship Co. gehört, deren Betrieb jedoch von den Ges. selbst geführt wird: Iberia & Vermilion Rr. 16.09, zus. 10 330.06 engl. Meilen. Kapital: Autorisiert $ 300 000 000, hierunter $ 67 275 500 zum Austausch gegen Aktien der Central Pacific Railroad Company. Die G.-V. v. 20./7. 1904 beschloss die Ausgabe von $ 100 000 000 Vorz.-Aktien, welche vor den St.-Aktien ein Vorrecht auf 7 % Div. ohne Nachzahl.-Verpflicht. haben u. welche jederzeit in St.-Aktien konvertiert werden können; zunächst wurden ca. $ 39 569 840 zu pari begeben, weitere $ 36 000 000 wurden im Juni 1907 emittiert. Die G.-V. vom 7/4. 1909 beschloss, das A.-K. um $ 100 000 000 St.-A. zu erhöhen. Die Vorz.-Aktien wurden am 8./6. 1909 zur Rückzahl. per 15./7. 1909 gekündigt. Die Besitzer hatten die Wahl, die Vorz.-Aktien in einem gleichen Betrag von 4½ % Bonds u. $ 20 bar pro Aktie oder in einen gleichen Betrag von St.-Aktien umzutauschen oder aber für ihre Vorz.-Aktien einen Barbetrag von $t 115 pro Aktie zu erhalten. In Umlauf am 30./6. 1913: $ 272 672 405.64 St.-Aktien, hiervon im Besitz der Oregon Short Line Rr. Co. am 30./6. 1913: $ 126 650 000. Wegen Auflös. des Harriman-Systems siehe Union Pacific Co. Bond-Schnid: Ende Juni 1913: $ 34 218 500 4 % 50 jähr. Goldbonds (Central Pacific Stock Collateral). Zs.: 1./6., 1./12. Tilg.: Das Kapital ist fällig am 1./8. 1949. Von dem autorisierten Betrage in Höhe von $ 36 819 000 sollen verwendet werden 9 16 819 000 als Teilzahl. auf den Kaufpreis der Aktien der Central Pacific Railroad Company, $ 15 000 000 als Entgelt für die neuen Vorz.-Aktien der Central Pac. Rr. Co. u. $ 5 000 000 als Reserve für Verbesserung u. Erweiterung des Eigentums der Central Pac. Rr. Co. und zwar in Höhe von nicht mehr als $ 200 000 jährl. gegen Ausgabe eines gleichen Nominalbetrages von neuen Vorz.-Aktien dieser Ges., $ 81 151 910 4 % konv. Gold- -Bonds, fällig 1./6. 1929; $ 227 000 4½ % Gold-Bonds, fällig 1./7. 1929; $ 24 984 500 4 % San Francisco Terminal I. Mortgage Gold-Bonds, fällig 1./4. 1950; $ 20 000 000 5 % einjährige Gold-Noten, fällig 15./6. 1914; $ 5 000 000 Equipment rust Certi- Serie A, fällig 1./3. 1914 bis 1./3. 1923. o San Francisco Terminal First Mortgage Gold Bonds. Ae $ 50 000 000, davon in Umtzus 30./6. 1913: $ 24 984 500 in Stücken à $§ 100, 500, 1000 = M. 420, 2100, 4200 = £ 20.11.1, 156, 205 1 Ms. 18.50, 292.59, 185 I 248, 1249 2480 ?s. ... 1/19. PFilg-. Das Kapital ist fällig 1./4. 1950, die Ges. hat jedoch das Recht, alle Bonds (aber nicht einen Teil derselben) nach vorheriger 90 tägiger Kündigung zu 105 % zuzügl. aufgel. Zs. am 1./4. 1915 oder an einen darauf folgend. halbjährl. Zinstermin zurückzuzahlen. Sicherheit: Zur Sicherung der Bonds ist eine vom 1./4. 1910 datierte Hypothek (Mortgage) zugunsten der United States Mortgage & Trust Co. in New York als Treuhänderin für die Bondinhaber bestellt u. ordnungsmässig eingetragen worden. Die Hypothek für die $§ 50 000 000 Bonds umfasst als erstes Pfandrecht: 1) die sogen. Bay Shore-Linie, welche eine neue, zur Ver- meidung von Steigungen u. Niveaukreuzungen gebaute, am 8./12 1907 dem Betrieb über- gebene südliche Zufahrtsstrecke zu den Bahnhöfen von San Francisco darstellt; 2) die von der Verwaltung der Stadt San Francisco verliehenen Gerechtsame zum Bau u. Betrieb dieser Eisenbahn u. Zubehör; 3) ausgedehnte Lagerhöfe u. andere Eisenbahnanlagen u. Liegen- schaften, die in Verbindung mit der Bay Shore-Linie benutzt werden: 4) alle zukünftigen Haupt- Endstationen u. zugehörigen Liegenschaften der Ges. in der Stadt San Francisco. Die Bonds sind nach den Gesetzen des Staates Kalifornien zur Anlegung von Sparkassen- u. Mündelgeldern in Kalifornien geeignet. Zahlst.: New York u. San Francisco: Kasse der Ges.; Berlin: Disconto-Ges., Berl. Handels-Ges., Nationalbank f. Deutschland; Frankf. a. M.: Disconto- Ges.; Hamburg: Norddeutsche Bank, M. M. Warburg & Co.; London: J. Henry Schröder & Co.; Amsterdam: Hope & Co.; Basel: Schweizer. Bankverein. Zahlung von fälligen Schuldverschreib. u. Zs.scheinen ohne Abzug irgendwelcher Steuern, deren Zahlung oder Einhaltung der Ges. auf Grund der gegenwärtigen u. zukünftigen Gesetze der Ver. Staaten von Amerika, eines einzelnen Staates, einer Grafschaft oder einer Gemeinde der- selben auferlegt werden könnte, in Deutschland in Mark. Aufgelegt in Berlin, Frankfurt, Hamburg etc. 24./6. 1910 $% 25 000 000 = M. 105 000 000 = £ 5 138 750 = Frs. 129 625 000 = hfl. 62 000 000 zu 93.25 %. Kurs Ende 1910–1913: In Berlin: 93.25, 91, 90.75, 86 %. Kurs Ende 1911–1913: In Frankf. a. M.: 90.80, 90, 86 %. In Hamburg: 90.50, 89.50, 84 %. Erster Kurs in Frankf. a. M. 28./1. 1911: 93.25 %; in Hamburg 13/1. 1911: 93.25 %. Verj.: Nach den Ge- setzen des Staates Kentucky ist die Ges. verpflichtet, Zinsscheine u. Bonds bis zu 15 Jahren nach Fälligkeit zu zahlen. Nach den Staaten Kalifornien u. New York, woselbst Bonds u. Zinsscheine zahlbar gestellt sind, besteht diese Verpflichtung innerhalb 2 Jahren nach Fälligkeit, u. zwar, soweit der Staat New York in Betracht kommt, sofern die Inhaber ihren Wohnsitz nicht in diesem Staate haben. Geschäftsjahr: 1./7.–30./6. (bis 1896 Kalenderjahr).