80 Ausländische Eisenbahnen. zu erfüllen, so kann der Treuhänder das Pfandobjekt meistbietend versteigern, und zwar als Ganzes, ausser falls die Inhaber der Majorität der durch diese Hypothek gesicherten Bonds den Treuhänder schriftlich ersuchen sollten, den Verkauf in Teilen vorzunehmen, in welchem Falle der Verkauf in solchen Teilen gemacht werden soll, wie in dem Ge- such angegeben sein mag, soweit das Gesetz es zulässt. Sollte die Zahlung eines halb- jährlichen Coupons verabsäumt werden, und ein solcher Coupon für sechs Monate un- bezahlt bleiben, so muss der Treuhänder auf schriftliches Verlangen der Inhaber einer Majorität der durch diese Hypothek gesicherten Bonds das Kapital für fällig erklären. Die Inhaber von 25 % der ausstehenden Bonds können die Leitung und Kontrolle des gerichtlichen Verfahrens durch den Treuhänder selbst übernehmen, und die Inhaber einer Majorität der ausstehenden Bonds sind berechtigt, den Treuhänder seines Amtes zu entsetzen, und einen anderen Treuhänder an seiner Stelle zu ernennen; jedoch kann solche Entsetzung, solange die Gesellschaft nicht zahlungsunfähig ist, nur mit Zu- stimmung derselben geschehen. Sollte die Bahn von ihrem Rechte Gebrauch machen, irgend einen Teil des Eigentums, welcher der gegenwärtigen Bondsemission auf Grund der Hypothek verpfändet ist, zu verkaufen, so muss der Reinertrag des Verkaufes des selben dem Treuhänder überwiesen werden als Barverbesserungs- und Ausrüstungsfond (cash improvement and equipment fund), und kann sodann zum Ankauf von anderem Eigentum oder von Bonds der gegenwärtigen Emission oder für Verbesserungen oder Ausrüstung gebraucht werden, welche Käufe, Verbesserungen etc. dem Pfandrecht der Hypothek unterworfen werden. Sollte der Ertrag zum Ankauf von Bonds der gegen- wärtigen Emission verwandt werden, so sind diese dem Treuhänder zu überliefern und müssen von ihm vernichtet werden. Der Ertrag von Verkäufen der oben erwähnten Ländereien wird demselben Fond überwiesen. Tilgung: Das Kapital ist fällig am 1. Juli 1947, frühere zwangsweise Rückzahlung oder Verlosung ist ausgeschlossen. Zahl- stelle: Frankfurt a. M.: Deutsche Vereinsbank. Zahlung der Zinsen in Reichsmark zum jeweiligen ungefähren Tageskurse für Gold-Dollars. Verjährung für Zinsen und Kapital 20 J. n. F. Eingeführt in Frankf. a. M. im Nov. 1898, erster Kurs 30./11. 1898: 98.80 %. Kurs in Frankf. a. M. Ende 1898–1913: 102, 101.50, 105.50, 104, 102.70, 102.50, 104.50, 104, 102.20, 99, 102.70, 102.30, 101.50, 101.60, 99.30, 95 %. Usance: Seit 2./1. 1899 wird beim Handel $ 1 = M. 4.20 statt M. 4.25 gerechnet. 4 % konsolidierte Mortgage Gold Bonds der Oregon Railroad & Navigation Company: Totalbetrag $ 24 500 000 in Stücken à $ 1000. Davon in Umlauf am 30./6. 1913: $ 23 380 000. Zs.: 1./6., 1./12. Tilg.: Das Kapital der Bonds wird ohne vorgängige Kündig. am 1./6. 1946 fällig, vor diesem Termin ist die Ges. durch keinerlei Tilg.-Vorschriften zu einer Zurückzieh. der Bonds berechtigt. Zahlstellen: Berlin, Frankf. a. M.: Deutsche Bank. Zahlung der Coupons in Deutschland zum festen Umrechnungssatze von M. 4.20 per Dollar. Kapital u. Zs. sind frei von allen gegenwärtigen oder künftigen Steuern, welche zu zahlen oder einzu- behalten der Eisenbahnges. etwa auferlegt werden sollten. Sicherheit: Die Bonds sind sicher- gestellt durch eine von der Oregon Railroad & Navigation Company am 17./8. 1896 bestellte Mortgage auf ihr gesamtes gegenwärtiges u. künftiges Eigentum. Nach dem Reorganisations- plan erhielten die Besitzer der 5 % konsolidierten Mortgage Gold Bonds der früheren Oregon Railway and Navigation Company im Austausch 100 % dieser neuen Bonds. Kurs der 4 % konsolid. Mortgage Gold Bonds Ende 1896–1913: In Berlin: 79.25, 92.40, 99.10, 101, 103.75, 101.50, 100.30, 98.40, 102, 100.50, 98.30, 89.25, 98.10, 96.60, 96, 94.75, 92.25, 90.10 %. –. In Frankf. a. M.: 78.90, 92.25, 99.20, 101.40, 103.70, 101.70, 100.70, 98.30, 102, 100, 99.20, 90, 97.80, 97, 95.50, 94, 92.30, 90 %. – Ende 1897–1913: In Hamburg: 86.70, 93.25, 100, 101.50, –, –, –, 102, 100.25, 98.50, –, 98, 96, 95.05, 93, 90, 90 %. Usance: Seit 2./1. 1899 wird beim Handel $ 1 = M. 4.20 gerechnet, vorher in Berlin u. Frankf. a. M. $ 1 = M. 4.25, in Hamburg $ 1 = M. 4.50. Verjährung: Die Coupons u. das Kapital verjähren nach den Gesetzen des Staates Oregon nach 10 Jahren, nach den Gesetzen des Staates Washington nach 6 Jahren, nach den Gesetzen des Staates Idaho nach 5 Jahren vom Fälligkeitstage an gerechnet. Gewinn und Verlust 1912/13: Brutto-Einnahmen 93 638 459, Betriebsausgaben 54 030 216, Steuern 4 666 277, Netto-Einnahmen 34 941 966, hierzu Zs. im eigenen Besitz befindl. Bonds 2 647 583, Div. auf Aktien anderer Ges. 13 151 422, Zs. auf Darlehen etc. 1 951 210, Pacht für verpachtete Bahnlinien 72 967, do. für gemeinschaftliche Geleise u. Bahnhöfe 817 952, ver- schiedene Pachten 469 119, verschiedene Einnahmen 97 718 = total $ 54 149 937, hiervon ab Bonds-Zs. 14 201 658, Tilg.-F. 11 980, Pacht für rollendes Material 1 825 988, Pacht für ge- pachtete Bahn, für gemeinschaftliche Geleise, Bahnhofsanlagen 918 651, verschied. Pachten 413 652, verschied. Ausgaben 903, 10 % Div. auf St.-Aktien do. 21 663 370, 4 % Div. auf Vorz.- Aktien der Union Pacific Rr. Co. 3 981 740, bleibt Surplus 11 131 995, hierzu Vortrag 194 224 825, Buchgewinn beim Umtausch von $ 2100 4 % 20jähr. Convert. Bonds in $ 1200 St.-Aktien 900, Gewinn beim Verkauf von Sicherheiten 252 908, zurückgez. Vorschüsse an die Portland & Asiatic Steamship Co. 14 969, bis 1./7. 1912 aufgelaufene Zs. auf Vorschüsse u. offene Konten 123 716, Berichtigungen 60 102, Erlös aus Verkäufen von nicht verpfänd. Ländereien u. städt. Terrain 648, abgeschrieb. Verbindlichkeiten 17 652, Eingänge von alten Rechnungen 1776, Differenz zwischen Ankaufswert u. Buchwert des Eigentums der Oregon-Washington Railroad & Navigation Co. 6 190 770, Disagio auf zurückgezogene Bonds der Oregon Short Line Rr. Co. 5 107 440, zus. 217 427 701, davon ab: abandoniertes nicht zu ersetzendes Eigentum