8 Kolonisations-Gesellschaften. 2― scheine von den neu zu bildenden Ges. erhält. dem Landesfiskus vom Kamerun auf seim An- fordern den zehnten Teil dieser Aktien oder Genussscheine auszuhändigen. Sofern dem Landesfiskus auf dieses sein Anfordern hin Aktien oder Genussscheine der neu gebildeten. Ges. ausgeliefert worden sind, werden die Erträgnisse der der- „Gesellschaft Süd-Kamerun“ danach verbleibenden Aktien oder Genussscheine selbstverständlich aus der Berechnung des- Gewinnes, an welchem der Landesfiskus beteiligt ist, ausgeschieden. Dagegen ist der Ges. das Recht eingeräumt, solange die erwählten Landeskommissionen in. dem oben bezeichneten Gebiete noch nicht in Thätigkeit getreten sind, in diesem Gebiete- ihrerseits Land aufzusuchen und unter Beobachtung der gesetzl. Vorschriften mit etwaigen Eigentümern u. Beteiligten wegen Überlassung von Land Abkommen zu treffen u. solches. Land vorläufig in Besitz zu nehmen. Der kaiserl. Gouverneur wird ermächtigt, auf. die Dauer von 20 Jahren alle Landankäufe der „Ges. Süd-Kamerun“ oder ährer Bevollmächtigten in dem bezeichneten Gebiete von den Eingeborenen vor jedem anderen zu genehmigen. Durch Erlass des Gouverneurs von Kamerun vom 19./8. 1905 ist der Ges. ein Gebiet im ungefähren Umfange von 1 550 000 ha als Eigentum übertragen u. 1908 grundbücherlich ein- getragen worden, dessen Grenzen durch die Flüsse Udjui., Bumba, Boeck, Adjuaha, Djah, linker Nebenfluss des Djah, Wumu u. Mbede gebildet werden. Das Gebiet ist zwar schwach bevölkert. doch besonders reich an Kautschukpflanzen. Durch den Vertrag mit der Reg. hat die Ges. ferner das Recht, innerh. der nächsten 10 Jahre an 10 Stellen des. urspr. Konz.- Gebietes je 5000 ha Land zwecks Anlegung von Plantagen zu erwerben. Die Ges. Säd- Kamerun nimmt dagegen von der Anwendung ihrer Rechte aus der ersten Konzession Ab- stand. Zur Ablös. dieser letzteren Optionsrechte wurde der Ges. durch Vereinbar. mit der Rolonialabteilung des Auswärt. Amts, ein mit dem Eigengebiet im Norden zus hüngendes Areal von ca. 50 000 ha Land der sogen. „Dumezipfel“ zu Eigentum übertragen. Die Hauptniederlass. der Ges. befindet sich in Molundu; Ende Dez. 1909 waren im ganzen vorhanden 16 Faktoreien mit 39 Einkaufsposten. Der Verkehr auf dem Djah sowie dem Kongo wird durch Dampfer besorgt. Für 1912 konnte ein zufriedenstellendes Resultat (M. 396 830 Gewinn) erzielt werden. doch ist 1913 die Gummikrise in so scharfem Masse mit einem Rückgang der Preise in Er- scheinung getreten, dass die Ges. auf eine Verteilung des ganzen Nutzens verzichtete und zur Stärk. ihrer finanziellen Position ein Reservekto schuf, welches später zum Ausgleich der Div. herangezogen werden kann. Die Produktion in dem Eigengebiet der Ges. ist 1912 wiederum beträchtlich gestiegen, u. der Einstandspreis des Gummis hat sich infolgedessen weiter verbilligt. Die Elfenbeinankäufe sind gegen das Vorjahr etwas gefallen. Während des Jahres 1913 hat sich die Ges. an der Gründung der „Kameruner Schiffahrts-Ges.“ be— teiligt, welche die Flussschiffahrt zwischen Kinchassa u. den deutschen Gebieten ausüben wird. Das Kap. dieses Unternehmens beträgt nom. M. 2 000 000, wovon einstweilen 40 % eingefordert worden sind Süd-Kamerun hat an diese ihre Dampfer zu einem dem Buch. werte entsprechenden Preise verkauft u. sich mit nom. M. 400 000 an dem Unternehmen unter 40 % Einzahl. beteiligt. Für Einbring. der Kundschaft in die neue Ges. u. Verzicht auf eig. Schiffahrtsbetrieb hat Süd-Kamerun 60 von im ganzen 180 ausgegebenen Genuss- scheinen gratis erhalten. Diese Genussscheine sollen aus dem Reingewinn, welcher nach Ausschüttung einer kumulativen Div. von 6 % auf das jeweils eingez. A.-K. verbleibt, mit M. 10 000 pro Genussschein durch Auslos. eingezogen werden. Kapital: M. 3 000 000 = frs. 3 750 000 in 2500 abgest. Anteilen A, 2500 abgest. Anteilen B u. 5000 Anteilen C, sämtl. à M. 300 = frs. 375. Urspr. M. 2 000 000 in 2500 Anteilen A u. 2500 Anteilen B, sämtl. à M. 400 = frs. 500. Zur Tilg. der Unterbilanz (ult. 1908 M. 118 251) Ablös. der Div.-Nachzahl. u. behufs Abstossung v. Bankkrediten beschloss die G.-V. v. 22./1. 1910 Herabsetz. des Kap.-Kto auf M. 1 500 000 durch Abstemp. der Anteile A u. B von M. 400 auf M. 300. Gleichzeitig wurde Erhöh. des Kap.-Kto durch Ausgabe v. 5000 Anteilen à M. 300 zu pari beschlossen; ausserdem sind 5000 neue Genussscheine, d. h. für jeden neuen Anteil A ein solcher, ausgegeben worden. Ferner ist das Direktorium ermächtigt worden, das Kap. um weitere M. 600 000 in 2000 Anteilen à M. 300 zu erhöhen. Die neuen Anteile wurden einem Konsort. al pari übergeben. Das Konsort. trug alle mit der Ausgabe des neuen Kap. v. M. 1 500 000 verknüpften Kosten, einschliessl. der Stempelkosten für die An- teile u. für die Genussscheine, u. erhielt als Aquivalent für die Übernahme die er- wähnten neuen Genussscheine. Das Konsort. ist verpflichtet, von den neuen Anteilen Serie C den Besitzern der Anteile Serie A u. Serie B auf je 2 Anteile einen neuen Anteil, sowie den Besitzern der Genussscheine auf je 6 Genussscheine einen neuen Anteil zum Bezug al pari anzubieten. Die G.-V. v. 22./1. 1910 beschloss auch die rückständigen Div. auf die Anteile A u. B mit 70 % ihres Betrages auszuzahlen. Die Anteile der Serie A er- hielten somit M. 98 statt M. 140 nominal, u. die Anteile der Serie B erhielten M. 51.62½ anstatt M. 73.75 nom. YVom 1./1. 1909 haben die Anteile keinen Anspruch mehr auf Nach- zahl. rückständ. Div. im Falle ungenügenden Reingewinnes eines Geschäftsjahres. Genussscheing: 20 000 Stück; hiervon wurden 10 000 Stück an Dr. J. Scharlach u. Sholto Douglas für die Übertragung der von ihnen erworb. Rechte an die Ges. gewährt, die weiteren 5000 Genussscheine erhielten die Gründer der Ges., u. zwar je 1 Genussschein für jeden Anteil. Ebenso je 1 Stück die Zeichner der Anteile C, zus. also ebenfalls 5000 Stück (s. oben). Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Innerh. des nächsten auf das Geschäftsj. folg. Jahres. Stimmrecht: Zur Stimmabgabe sind nur diejenigen Mitgl. berechtigt, welche ihre Anteile