Anleihen des Deutschen Reiches. 9 Verwendung der im Staatsvoranschlag hierfür vorgesehenen Mittel. Der Staatsschulden- verwalt. steht es frei, die in einem Jahr zu tilgenden Schuldverschreib, entweder freihändig anzukaufen oder durch das Los bestimmen zu lassen. Zahlst.: Berlin u. Frankf. a. M.: Disconto-Ges., Deutsche Bank, ferner alle zur Einlös. verpflichteten badischen Staatskassen. Aufgelegt 6./5. 1914 M. 29 000 000 zu 96.80 % für diejenigen Stücke, die unter Sperrung bis 1./2. 1915 in das Staatsschuldbuch einzutragen sind, zu 97 % für alle übrigen Stücke. Badische 4 % Eisenbahn-Prämien-Anleihe von 1867. Emittiert Tlr. 12 000 000 in 120 000 Losen zu Tlr. 100, eingeteilt in 2400 Serien zu 50 Losen, hiervon Ende 1913 noch unverl. 20 100 Stück. Zs.: 1./2., 1./8. Tilg.: 1867–1917. Verl. der Serien: 1./4., Gewinne 1./6., Auszahl. 1./8., Hauptgewinn Tlr. 100 000 = M. 300 000 in den Jahren mit ungeraden Zahlen, Tlr. 40 000 = M. 120 000 in den Jahren mit geraden Zahlen, niedrigster Gewinn Tlr. 100 =– M. 300. Plan 1914: 1 zu Tlr. 40 000, 1 zu 14 000, 1 zu 4000, 1 zu 1600, 2 zu 800, 36 zu 200, 5108 zu 100, zus. 5150 Lose mit Tlr. 577 200. 1915: 1 zu Tlr. 100 000, 1 zu 16 000, 1 zu 6000, 1 zu 1600, 3 zu 800, 7 zu 400, 204 zu 200, 4282 zu 100, zus. 4500 Lose mit Tlr. 597 800. Zahlst.: Berlin u. Frankf. a. M.: Disconto-Ges.; Frankf. a. M.: Deutsche Bank; Mannheim: Süddeutsche Dis- conto-Ges., sowie alle zur Einlösung verpflichteten badischen Staatskassen. Kurs: In Berlin Ende 1885–1913: 131.50, 134.25, 135, 138.90, 142.25, 137.20, 136.25, 139.25, 134.10, 141.70, 143, 146.25, 144, 147.75, 141, 140.25, 140.70, 146.10, 146, 147.75, 153, 159.50, 143.30, 151.25, 159, 163, 167.75, 169, 175.75 %. – Ende 1889–1913: In Frankf. a. M.: 142.95, 138.10, 135.90, 139, 134.60, 141.70, 143.25, 146.40, 144.30, 146.40, 140.50, 140.45, 140, 146, 146.30, 146.50, 152.75, 159, 143, 150.50, 159.40, 163.30, 167, 170.60, 177.20 %. –— In Hamburg: 141.50, 137.50, 136.50, 139.50, 134.75, 142, 142.75, 145, 143.95, 147.50, 140, 138.50, 139.50, 145.50, 146, 146.50, 152.50, 158.75, 143, 151, 158.50, 163, 166, 168, 176 %. – Ende 1890–1913: In Leipzig: —–, 134.25, 140, 1.. 00 .... 166.50, 168.50, 176 %. – Ende 1896–1913: In München: 146.10, –, 146.20, –, 139.50, 139, 146, 146, 146.50, 152.75, 159, 144, 151.25, 159, 162, 168, 170, 175.50 %. – In Mannheim: 146.40, 144.30, 146.50. 142, 141, 140, 146, 146.30, 146.50, 152.90, 161, 150, 150.50, 159.40, 163.30, 167, 170.60, 177.20 %. Ausserdem notiert in Cöln. Die Zinsscheine u. die verlosten Schuldverschreib. –— ausschliesslich der Prämienbeträge des 1867er Anlehens –— werden schon vom 16. des dem Fälligkeitstag vorangehenden Monats an zum vollen Nennbetrag eingelöst. Die Grossh. Staatskassen vergüten für gekündigte Schuldverschreib., die erst nach Ablauf von 6 Monaten nach dem Heimzahlungs- termin zur Einlös. gelangen, Hinterlegungs-Zs. in Höhe von 2 % des Kapitalbetrages. Hierbei bleiben die ersten 6 Monate nach dem Heimzahlungstermin für die Zinsvergütung ausser Betracht. dagegen wird der Monat der Einlös. voll gerechnet. Die Besitzer von Schuldverschreib. können diese nach Massgabe der bestehenden Vorschriften bei der Staats- schuldenverwalt. auf den Namen gebührenfrei umschreiben u. ebenso die Umschreib. wieder aufheben lassen. Bei den nach Einführung des Staatsschuldbuchs begebenen Anleihen findet eine Umschreib. nicht mehr statt. Staatsschuldbuch, eingerichtetlt. Gesetz v. 8./6. 1912. Das Staatsschuldbuch, das am 1./1. 1913 in Kraft trat. ist allen denjenigen zu empfehlen, die ihre Gelder auf längere Dauer zinsbar anlegen wollen. Die Staatsschuldbuchforderungen bilden einen Teil der badischen Staatsanleihen. Eine Auslos. findet nicht statt; auch eine Kündig. von seiten des Staates steht auf absehbare Zeit nicht zu erwarten. Verluste durch Diebstahl, Verbrennen u. dergl. sind ausgeschlossen. Die Auf-. bewahrung von Wertpapieren, insbes. von Zinsscheinen fällt weg. Letzteres ist insofern wichtig, als Zinsscheine bei Verlust nicht gerichtlich aufgeboten werden können, also schwer ersetzlich sind. Buchschulden können nur auf Antrag begründet werden u. zwar a) durch Einlieferung von zum Umlauf brauchbaren Schuldverschreib. der badischen Staatsanleihen, denen die noch nicht fälligen Zinsscheine u. die Erneuerungsscheine beigefügt sein müssen; nur die Schuldverschreib. der Guldenanleihen von 1859/61, 1862/64 u. der Prämienanleihe von 1867 sind von der Umwandlung ausgeschlossen; b) durch Barzahlung des Kaufpreises für Schuldverschreib. auf Anleihekredite; die Stückzs. vom letzten Fälligkeitstermin bis zum Tage der Einzahl. einschl. sind beizufügen. Der Kaufpreis ist nach dem von der Staats- schuldenverwaltung in der Regel wöchentlich im Staatsanzeiger bekanntgegebenen Kurse der Anleihe zuzügl. etwaiger Stück-Zs., zu berechnen. Der geringste Nennbetrag der Buch- schuld ist M. 200. Die Barzahlungen müssen stets auf Beträge lauten, die in Stücken von Schuldverschreib. darstellbar sind. Verwaltungskosten werden nicht erhoben. Gebühren entstehen nur bei der Löschung einer Staatsschuldbuchforderung zum Zwecke der Aus- reichung von Schuldverschreib. u. zwar für je angefangene M. 1000 Kapitalbetrag M. 0.75, jedoch mind. M. 2. Eingetragen am 1./4. 1913: 147 Konten über M. 7 617 500 Kapital. „ 1./4. 1914: 833 3 „ „ 26 500 800 7 Königreich Bayern. Gesamtschuld Stand Rechnungsabschluss 1913: M. 2 480 771 519, hierzu Neuaufnahmen 1914 M. 95 000 000, u. zwar Allg. Staatsschuld M. 346 442 567; Eisenbahnschuld M. 1 623 867 900; Pfalzbahnschuld M. 148 960 485; Grundrentenschuld M. 91 673 367: Landeskulturrentenschuld M. 60 347 900; Buchschuld M. 209 479 300; zus. M. 2 480 771 519; hierzu neu ausgegeben mit Unkündbarkeitsfrist bis 1./5. 1930: 4 % Eisenbahn-Anleihe M. 28 184 200, Zeichnung auf Buch-