Anleihen des Deutschen Reiches. angeboten. Die umzutauschenden Schatzanweisungen waren bis zum 12./9. 1911 einzu- reichen. Eingeführt in Berlin 23./9. 1911 zu 100.10 %, in Frankf. a. M. 2./10. 1911 zu 100 %, in Hamburg 25./9. 1911 zu 100 %, in Leipzig 23./9. 1911 zu 100 %. Kurs Ende 1911–1913: In Berlin: 100.20, 99.50, 99.40 %. – In Frankf. a. M.: 100.10, 99.40, 99.30 %. – In Hamburg: 100, 99.25, 99 %. – In Leipzig: 100.20, 99.45, 99.10 % –— In München: 100, 99.50, 99.10 %. 4 % Preuss. Schatzanweisungen von 1912, rückzahlbar 1./5. 1916. M. 200 000 000 in Stücken à M. 50 000, 20 000, 10 000, 5000, 2000, 1000, 500. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Rückzahlbar 1./5. 1916. Diese Schatzanweis. wurden im Mai-Juni 1912 den Inhabern der am 1./7. 1912 fälligen Schatzanweis. von 1907 statt der baren Rückzahlung kostenfrei zum Umtausch angeboten. Kurs Ende 1912–1913: In Berlin: 99.50, 98.75 %. – In Frankf. a. M.: 99.50, 98.80 %. – In Hamburg: 99.25, 98.75 %. – In Leipzig: 99.40, 98.80 %. – In München: 99.50, 98.60 %. 4 % Preuss. Schatzanweisungen von 1913, rückzahlbar 1./5. bezw. 1./8. 1917. M. 400 000 000 in Stücken à M. 500, 1000, 2000, 5000, 10 000, 20 000, 50 000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Rück- zahlbar M. 200 000 000 am 1./5. 1917, M. 200 000 000 am 1./8. 1917. Von dem Gesamtbetrage dienten M. 200 000 000 zum Umtausch gegen die am 1./4. 1913 zur Rückzahl. fälligen 4 % Schatzanweisungen von 1908. Die Zeichnungen sowie die Anmeldungen für den Umtausch hatten bis 7./3. 1913 zu geschehen. Der Zeichnungspreis sowie der Bezugspreis für Umtausch- anmeldungen war 99 %. Kurs Ende 1913: In Berlin: 98.20 %. – In Frankf. a. M.: 97.70 %. – In Hamburg: 98.25 %. – In Leipzig: 98.10 %. – In München: 97.90 %. 1 % Preuss. Schatzanweisungen von 1914. M. 600 000 000, hiervon Ausgabe I M. 400 000 000, eingeteilt in 16 Serien zu M. 25 000 000 u. Augabe II M. 200 000 000 eingeteilt in 16 Serien zu M. 12 500 000 in Stücken à M. 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000, 10 000 20 000, 50 000, 100 000; welcher Serie die einzelne Schatzanweisung angehört, ist aus ihrem Texte ersichtlich. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Durch Auslos. von jährl. einer Serie zu M. 25 000 000 bezw. zu M. 12 500 000 (Ausgabe II). Die Auslos. finden im Oktober jedes Jahres, beginnend im Okt. 1914, die Rückzahl. am 1./4. des folgenden Jahres statt. Aufgelegt am 29./1. 1914 M. 350 000 000 zu 97 %, die übrigen M. 50 000 000 waren schon vorher fest begeben. – Infolge der grossen Überzeichnung der Anleihe wurde sie durch eine Zusatzanleihe im Betrage von M. 200 000 000 erweitert. Die 16 Serien der II. Ausgabe erhielten die gleiche Bezeichnung wie die der I. Ausgabe u. werden mit diesen durch eine u. dieselbe Losziehung zur Rückzahlung be- stimmt. Von der II. Ausgabe wurden M. 150 000 000 den bei der I. Ausgabe unbefriedigt gebliebenen Zeichnern zu denselben Bedingungen mittelst besonderer Rückfrage angeboten. Staatsschuldbuch. Das Staatsschuldbuch ist allen denjenigen Besitzern Preussischer Konsols von Nutzen, für welche diese Papiere eine dauernde Anlage bilden und welche Kapital und Zinsen gegen den Schaden unbedingt sichern wollen, der ihnen, solange ihr Recht von dem jeweiligen Besitze der Schuldverschreibungen und Zinsscheine abhängig ist, durch Diebstahl, Verbrennen oder sonstiges Abhandenkommen dieser Effekten nicht selten entsteht. Die Staatsschuldbücher sind getrennt nach den verschied. Anleihen angelegt. Das Bureau dafür befindet sich bei der Kgl. Hauptverwalt. der Staatsschulden in Berlin SW. 68, Oranienstr. 92/94. Eine Abschrift der Bücher wird in einem anderen Dienstgebäude auf- bewahrt. In jedem Schuldbuch darf ein und derselbe Gläubiger nur ein Konto erhalten. Die Eintrag. der Buchforder. erfolgt entweder nach Abliefer. der Konsols nebst Zubehör oder nach Abliefer. einer Bescheinig. der Kgl. Seehandlung (Pr. Staatsbank) in Berlin W. 56, Mark- grafenstr. 46a über Einzahl. des Kaufpreises nebst Stückzs. Die Abliefer. der Konsols oder der Einzahlungsbescheinig. (nicht des Kaufpreises) hat an die genannte Hauptverwalt. der Staatsschulden zu erfolgen. Dort sind auch die Eintragungsanträge zu stellen. Mit ihnen können Anträge auf Eintrag. von Beschränk. des Gläubigers (Niessbrauch etc. für einen Dritten) verbunden werden. Die Begründ. von Buchschulden wird von den Regierungshauptkassen, Kreiskassen ausserhalb Berlins, verschiedenen Zollkassen, der Seehandlungs-Hauptkasse in Berlin u. den Reichsbankanstalten vermittelt. Diese Stellen nehmen sowohl Effekten wie Kaufpreise nebst Stückzs. an u. veranlassen das Weitere wegen Eintrag. der Buchforderungen. Die Eintragungsanträge bedürfen keiner Beglaubigung. Dagegen sind Anträge beglaubigen oder aufnehmen zu lassen, welche bezwecken, gegen Löschung der Forder. Schuldverschreib. nebst Zinsscheinbogen zu erhalten. Sie werden von der Hauptverwalt. der Staatsschulden in kurzer Zeit erledigt. Die Eintrag. in das Schuldbuch erfolgen kostenfrei. Auch die laufende Verwalt. der Konten ist kostenfrei. Nur für Herausgabe von Schuldverschreib. an Stelle gelöschter Forder. wird eine Gebühr von Pf. 75 für angefangene M. 1000, mind. M. 2, erhoben, Näheres ergeben die „Amtlichen Nachrichten über das Preuss. Staatsschuldbuch, welche vom Staatsschuldbuchbureau in Berlin, Oranienstr. 92/94, und von den bezeichneten Vermittelungsstellen auf Wunsch an Interessenten unentgeltlich verabfolgt werden. Das neue Staatsschuldbuchgesetz ist in der Preussischen Gesetzsamml. von 1910 Seite 55 abgedruckt. Für Reichsschuldverschreib. gelten ähnliche Vorschriften. Eingetragene Konten am 1. April 1903: 31 383 über M.1 629 887 550 Kapital „1 %. X..... 1.. ..... 5 1 ....... 4 „ 1. L1. „l.. / .