88 Inländische Staatspapiere, Fonds etc. Ende 1895–1913: 96.50, 94.50, 93.20, 90.90, 86.20, 86, 87.50, 89.50, 89.20, 88, 88.25, 86.20, 82, 84.50, 83.25, 81.25, 81, 77.75, 75.10 %. 23 % Westpreussische Ritterschaftl. Pfandbriefe, Serie II. In Umlauf Ende 1913: M. 1819 800 in Stücken à M. 200, 300, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 1./1., 1./7. Kurs in Berlin Ende 1895–1913: 96.50, 94.50, 92.75, 90.90, 87, 85.10, 87.50, 88.80, 89.20, 88, 87, 85.40, 81.80, 84.50, 83, 81.25, 81, 77.75, 76.25 %. Neue Westpreussische Landschaft in Marienwerder. Statut genehmigt durch Allerh. E. v. 3./5. 1861, mit Nachträgen, genehmigt durch Allerh. E. v. 6./3. 1875 betr. Em. von Pfandbr. II. Serie; v. 13./12. 1882 betr. Konvert. der 4½ % Pfandbr. II. Serie; v. 24./5. 1886 betr. Konvert. der 4 % Pfandbr. II. Serie; v. 4./8. 1896 betr. Kon- vertierung der 3½ % Pfandbr. II. Serie in 3 %. Diese Konvertierung ist bis jetzt nicht erfolgt. Die Bezeichnung „II. Serie“ hat ihre Bedeutung verloren u. ist fortgefallen, da von den alten Pfandbriefen (I. Serie) keine mehr vorhanden sind (Allerh. Erlass v. 23./6. 1909). Zweck: Die Neue Westpreuss. Landschaft ist ein Kreditinstitut für die Besitzer der von dem Verbande der Westpreuss. Landschaft ausgeschlossenen Grundstücke in den Regierungs- bezirken Marienwerder und Danzig. Dieselbe geniesst alle Rechte einer Korporation. Sie hat das Recht, zur Beleihung der Grundstücke ihrer Mitglieder Pfandbr. herauszugeben. Die Be- leihung erfolgt bis zu des Taxwertes, bei Gütern ohne Taxwert bis zur Höhe des 30fachen Betrages des Grundsteuer-Reinertrages. Die Darlehen werden nur zur ersten Stelle aus- gegeben und die Pfandbr. erst ausgefertigt, wenn der Landschaftsforderung im Range keine anderen Forder. vorstehen, auch darf die Summe der ausgefertigten Pfandbr. niemals die Summe der Hypoth. übersteigen. Pfandbr. der Neuen Westpreuss. Landschaft sind also erst- stelligen Hypoth. gleich zu achten. Sicherheit: Den Pfandbr. haften: 1) der Betriebs-F., welcher der Neuen Westpreuss. Landschaft eigentüml. gehört; 2) der Sicherheits-F.; 3) in solidarischer Haftung die sämtl. Hypoth.-Forder. der Landschaft; 4) der Tilg.-F. nach Ver- hältnis der auf den einzelnen Grundstücken eingetragenen Pfandbr. Tilg.: Die Landschaft hat das Recht, zum Zweck der Ablösung einer Pfandbr.-Schuld (im Falle etwaiger Zwangs- versteigerung oder auf Antrag eines Pfandbr.-Schuldners) die erforderl. Pfandbr. durch Aus- losung zu pari zu beschaffen, sobald der Kurs über pari steht. Die Pfandbr.-Schuldner haben neben den 3½ % bezw. 3 % Pfandbr.-Zs. ½ % zu entrichten, welches in den ersten 2 Jahren zum Betriebs-F., in den nächsten 4 Jahren zum Sicherheits-F., dann fortlaufend zur Tilg. ge- nommen wird. Der Tilg.-F. wird in Pfandbr. angelegt. Wenn Pfandbriefschuldner einen Lebensversicherungsvertrag mit der Lebensversicherungsanstalt Westpreussen abgeschlossen u. die Rechte aus dieser Versicherung unter Niederlegung des Versicherungsschein an die Neue Westpreuss. Landschaft abgetreten haben, so können die Tilgungsbeiträge u. der Tilg.-F. zur Zahlung der Versicherungsprämien verwandt werden (Nachtrag v. 31./1. 1912). Zahlst. bei sämtl. Westpreuss. Landschaftskassen und in Berlin; Disconto-Ges., Mendelssohn & Co.; Frankf. a. M.: Disconto-Ges. Verj. der Zs.-Scheine 4 J. (K.), der verl. Stücke 30 J. (F.) 3½ % Neue Westpreuss. Pfandbriefe. In Umlauf 20./11. 1913: M. 172 823 940 in Stücken à M. 60–5000. Zs.: 1./1., 1./7. Die Konvert. der 3½ % in 3 % 31./1. 1896 beschlossen u. durch Allerh. E. v. 4./8. 1896 genehmigt, bisher noch nicht ausgeführt. Kurs in Berlin Ende 1890–1913: 96.30, 95, 96.80, 96.90, 101.80, 100.60, 100.25, 100.25, 99.60, 94.80, 94.50, 96.50, 99.10, 99.10, 98.50, 98.60, 95.75, 90.90, 91.60, 90.80, 90, 89.90, 87, 84.30 %. 3 % Neue Westpreuss. Pfandbriefe. In Umlauf am 20./11. 1913: M. 9 236 000 in Stücken à M. 200, 300, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 1./1., 1./7. Kurs in Berlin Ende 1895–1913: 96.50, 95, 92.75, 92, 86.30, 84, 87.50, 88.70, 89.20, 88, 86.50, 84.75, 81.25, 83.80, 82.50, 80.60, 81, 75, 76.50 %. 4 % Neue Westpreuss. Pfandbriefe. In Umlauf am 20./11. 1913: M. 52 681 600 in Stücken à M. 200, 300, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 2./1., 1./7. Zahlst.: Alle landschaftliche Kassen u. deren Agenturen in Westpreussen, ferner in Danzig: Landschaftliche Bank der Provinz Westpreussen u. deren Zweigstellen; Berlin: Disconto-Ges., Deutsche Bank. Eingeführt in Berlin 29./7. 1910 zu 100.40 %. Kurs Ende 1910–1913: In Berlin: 100, 99.20, 96.50, 92.50 %. Bayerische Landwirthschaftsbank (eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht) in München. Gegründet: 2./12. 1896; ins Genoss.-Reg. eingetr. 9./12. 1896. Die Tätigkeit begann 1./4. 1897, Zweck: Die Genossenschaft ist berechtigt, bis zur Höhe der gegen hypoth. Sicherstellung an Mitglieder gewährten Darlehen verzinsliche Pfandbr. auszugeben. Die Regierung hat für die Bank einen Kgl. Kommissar ernannt, welcher in die Geschäfte der Bank jederzeit Einsicht nehmen kann und den Sitzungen des Vorst. u. A.-R. beiwohnt. Der Kgl. Kommissar bestätigt auf den Pfandbr. bzw. Kommunal-Oblig. durch Unterschrift, dass ihm der Nachweis ge- liefert wurde über der Bank zustehende, unkündbare Hypoth.-Ausstände bzw. Darlehns- forderungen an ländliche Gemeinden in mindestensgleicher Höhe des Gesamtbetrages der aus- gegebenen, unkündbaren Pfandbr. bzw. Kommunal-Oblig. Die Belehnung gegen hypoth. Sicherheit kann bis zur Hälfte des ermittelten Wertes der zur Sicherheit bestimmten Grund- stücke erfolgen. Die Wertsermittelung geschieht nach dem von den Kgl. Ministerien