.. Landschaftliche Pfandbriefe etc. 89 genehmigten Taxreglement, auf Grund von Gutachten der sachverständigen Beamten der Bank und von aufgestellten Vertrauensmännern. Wenn der Kurs der auszugebenden Pfandbr. unter Pari steht, so bleibt es dem Ermessen des Vorst. überlassen, auf Antrag des Darlehensnehmers die Differenz zwischen dem Nennwerte und dem Kurswerte der Pfandbr. durch Gewährung barer Zusatzdarlehen auch bei erreichter Beleihungsgrenze bis zum Höchstbetrag von 5 % des Pfandbr.-Darlehens auszugleichen. Die Zusatzdarlehen werden aus den laufenden Mitteln der Bank gewährt, durch Hypoth.-Eintrag im gleichen Rang mit den Pfandbr.-Darlehen versichert und durch Amortisation oder Ratenabzahlung längstens binnen 10 J. getilgt. Die Höhe der Verzinsung der Zusatzdarlehen bleibt der Vereinbarung zwischen dem Vorst. und dem Darlehensnehmer überlassen. Kkapital: Die erforderlichen Betriebsmittel werden gebildet 1) durch die Geschäftsanteile, 2) durch die vom Staate gewährten Vorschüsse und Zuschüsse, 3) durch Ausgabe von Pfandbr. u. Schuldbr. (Kommunal-Oblig.). ad 1) Das Geschäftsanteile-Kto betrug Ende 1913 M. 4 468 300, die Zahl der eingetrag. Genossen am 1./1. 1914: 21 329 mit 43 377 einbezahlten Geschäftsanteilen, welche eine Haftsumme von M. 43 377 000 darstellen. ad 2) Der Vorschuss der Regierung betrug Ende 1897 M. 2 000 000, von denen M. 1 000 000 zins- frei, M. 1 000 000 mit 3 % zu verzinsen sind. Durch Gesetz v. 24./1. 1898 ist der Bank ein weiterer, je nach Bedarf zu entnehmender, jederzeit kündbarer Staatsvorschuss von M. 3 000 000, zu 3 % verzinslich, gewährt worden, wovon M. 2 000 000 im Jahre 1898, die restlichen M. 1 000 000 im Jahre 1900 erhoben wurden. Ferner leistete der Staat einen nicht rückzahlbaren Spesenzuschuss bis zum Betrage von M. 60 000 für die XXIII. Finanzperiode u. einen solehen von je M. 40 000 für jedes Jahr der XXIV., XXV., XXVI. u. XXVII. Finanzperiode. Die Pfandbr. u. Kommunal-Oblig. sind auf Grund des Art. 32 des Gesetzes v. 9./6. 1899, Übergangsvorschriften zum Bürgerl. Gesetz- buche betreffend, zur Anlegung von Mündelgeldern und zur Anlage von Kapitalien von Stiftungen u. Gemeinden für geeignet erklärt worden. Nach dem Gesetz vom 22./12. 1899 steht den Inhabern von Pfandbr. der Bank das in § 35 Hypoth.-Bank-Ges. bestimmte Vorrecht zu. 3½ % Pfandbriefe, Serie I, im Gesamtbetrage von M. 5 000 000, in Stücken à M. 100, 200, 500, 1000, 2000. Zs.: 1. Jan., 1. Juli. Tilg.: Durch Verl. oder ausserordentl. Kündigung binnen längstens 58 J. Sicherheit: Für die Verzinsung und Zurückzahlung der Pfandbr. haftet die Bank mit ihrem ganzen Vermögen, insbesondere mit den aus dem Pfandbr.-F. erworbenen Hypoth. Als weitere Sicherheit für die Verbindlichkeiten der Bank dienen die Haftsummen der Genossen und die eingezahlten Geschäftsanteile. Die Gesamtsumme der ausgegebenen Pfandbr. darf niemals mehr betragen, als die Gesamtsumme der er- worbenen Hyp. abzügl. der jeweiligen Mittel des Amort.-F. Eingef. in München 2./6. 1897 zu 100.20 %. Eingeführt Serie I–VIII in Augsburg 25./1. 1906. Kurs für Serie I–XI in München Ende 1897–1913: 99.10, 97.70, 95, 91.90, 94.75. 98, 99.40, 99, 98.40. 97. 92.30, 92.75, 93.70, 93, 91.75, 88, 87 %. Auch notiert in Augsburg. 3½ % Pfandbriefe, Serie II, im Gesamtbetrage von M. 10 000 000, Stücke, Zs., Tilg., Sicher- heit etc. wie bei Serie I. Eingeführt an der Münchner Börse im Jan. 1898. Kurs mit Serie I zus. notiert. 3½ % Pfandbriefe, Serie III, im Gesamtbetrage von M. 20 000 000, Stücke, Zs., Tilg., Sicher- heit etc. wie bei Serie I. Eingeführt an der Münchner Börse im Aug. 1898. Kurs mit Serie I zus. notiert. Verj. bei den Pfandbr. Serie I–III der Zinsscheine in 5 J., der verl. Pfandbr. in 30 J. n. F. 3½ % Pfandbriefe, Serie IV, im Gesamtbetrage von M. 10 000 000, Stücke à M. 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zs., Tilg., Sicherheit etc. wie bei Serie I. Eingeführt an der Münchner Börse im Sept. 1901. Kurs mit Serie I zus. notiert. 3½ % Pfandbriefe, Serie V, im Gesamtbetrage von M. 10 000 000, Stücke à M. 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zs., Tilg., Sicherheit etc. wie bei Serie I. Eingeführt an der Münchner Börse am 14./1. 1903. Kurs mit Serie I=–IV zus. notiert. 3½ % Pfandbriefe, Serie VI, im Gesamtbetrage von M. 10 000 000, Stücke à M. 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zs., Tilg., Sicherheit etc. wie bei Serie I. Eingeführt in München am 22./10. 1903. Kurs mit Serie IL–V zus. notiert. 3½ % Pfandbriefe, Serie VII, im Gesamtbetrage von M. 10 000 000, Stücke à M. 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zs., Tilg., Sicherheit etc. wie bei Serie I. Eingeführt in München im Nov. 1904. Kurs mit Serie I–VI zus. notiert. 3½ % Pfandbriefe, Serie VIII, im Gesamtbetrage von M. 10 000 000, Stücke à M. 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zs., Tilg., Sicherheit etc. wie bei Serie I. Die Pfandbr. wurden im Aug. 1905 in München eingeführt. Kurs mit Serie L-„VII zus. notiert. 3½ % Pfandbriefe, Serie IX, im Gesamtbetrage von M. 10 000 000, Stücke à M. 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zs., Tilg., Sicherheit etc. wie bei Serie I. Eingeführt in München 30./4. 1906, in Augsburg 28./4. 1906. Kurs mit Serie I–VIII zus. notiert. 3½ % Pfandbriefe, Serie X, im Gesamtbetrage von M. 10 000 000, in Stücken à M. 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 1./1., 1./7. Tilg., Sicherheit etc. wie bei Serie I. Eingeführt in München 15./1. 1907, in Augsburg 16./1. 1907. Kurs mit Serie I–IX zus. notiert. 3½ % Pfandbriefe, Serie XI, im Gesamtbetrage von M. 10 000 000, in Stücken à M. 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 1./1., 1./7. Tilg., Sicherheit etc. wie bei Serie I. Eingeführt in München u. Augsburg 25./11. 1907. Kurs mit Serie I–XX zus. notiert. **