94 Inländische Staatspapiere, Fonds etc. 4 % Erbländ. Ritterschaftl. Pfandbr., Serie XVIIIa u. XXa. In Umlauf Ende 1913: M. 6 699 900 in Stücken à M. 100, 500, 1000, 2000. Zs.: 30./6., 31./12. Tilg. nach den statut. Bestimm., jedoch kann eine Herabsetzung des Zinsfusses bei Serie XVIIIa vor dem 1./7. 1912 u. bei Serie XXa vor dem 1./1. 1918 nicht erfolgen. Die Pfandbr. der Serie XVIIIa wurden in Leipzig am 17./8. 1900 zu 100 %, diejenigen der Serie XXa im Jan. 1908 ein- geführt. Kurs Ende 1900–1913: 100.50, 103.75, 104, 104, 104.25, 104, 103.75, 100.50, 101.25, 101.90, 101.40, 100.90, 99.50, 97.30 %. Notiert Leipzig. Serie XXa auch in Dresden notiert. Verj. der Coup. in 4 J., der verl. Stücke in 30 J. n. F. Zahlst.: Leipzig: Kanzlei des Kreditvereins; ferner Annaberg: Ferd. Lipfert; Bautzen: Landständ. Bank; Bautzen u. Löbau: G. E. Heydemann; Borna: C. L. Becker Nachf.; Chemnitz: Mitteldeutsche Privat-Bank Abt. Ernst Petasch; Colditz, Geringswalde, Hartha: Leisniger Bank; Dippoldiswalde: H. A. Lincke Nachf. Martin Thomschke; Döbeln: Döbelner Bank; Dresden: Landständ. Bank Fil. Dresden, Gebr. Arnhold; Freiberg: Allg. Deutsche Credit-Anstalt Zweigstelle Freiberg; Glauchau: Allg. Deutsche Credit-Anstalt Abt. Ferd. Heyne; Grimma: Allg. Deutsche Credit-Anstalt; Hohenstein-Ernstthal: Hohenstein-Ernst- thaler Bank Kamenz: Spar- und Vorschuss-Verein; Leisnig: Oscar Richter; Meissen: Meissener Bank; Mittweida: Spar- u. Credit-Bank; Oschatz: Allg. Deutsche Credit-Anstalt, Oschatzer Bank; Pirna: Allg. Deutsche Credit-Anstalt; Plauen: Vogtländ. Bank; Rosswein: Rossw. Bank: Waldheim: Waldh. Bank; Wurzen: Wilh. Hartenstein, Wurz. Bank; Zittau: Löbauer Bank: Zwickau: Vereinsbank. Bilanz am 31. Dez. 1913: Aktiva: Hypoth. Aussenstände 79 695 325, Kassa 116 303, Effekten u. Pfandbr. 2 306 884, Wechsel 1 325 348, Pfandkto 471 898, Debit. nach Abzug der Kredit. (Debit. 117 135 – Kredit. 70 626) 46 509, Auslagen-Kto der Serien XXI, 22 u. 22 a 5745, ausstehende Pfand-Zs. 5891, Grundstück 662 000, Mobil. 300. – Passiva: Pfandbr.- Schuldkto 68 087 550, Amort.-Hauptkto Serie III–XXa 11 607 775, Amort.-F. zur Ausl. von Pfandbr. Serie III–X XI 788 158, R.-F. der Serie III–XXa 3 021 116, einzulös. Coup. 184 058, noch einzulös. Pfandbr. 14 500, Amort.-R.-F. 5806, allg. R.-F. 16 000, Pens.-F. 46 532, Anstalts- vermögen 864 706. Sa. M. 84 636 201. Vorstand: Domherr Dr. von Hübel, Stellv. Dr. Becker, von Oppel, Mitglieder: Geh. Hofrat OÖpitz, Wirkl. Geh. Rat Kammerherr von Schönberg, Exz., Oberstlt. a. D. von Winckler, Kammerherr Graf von Koenneritz, Hauptmann d. L. Braun, Kammerherr Hofmarschall a. D. von Tümpling. Kgl. Kkommissar: Kreishauptmann von Burgsdorff. Syndikus: Rechtsanwalt Dr. Conrad Junck. Grundrenten- u. Hypotheken-Anstalt der Stadt Dresden in Dresden. Errichtet: 29/9. 1900 als eine gemeinnützige Anstalt durch Beschluss des Rates u. der Stadtverordneten der Stadt Dresden, Statut genehmigt am 3./10. 1900 v. Kgl. Sächs. Ministerium des Innern. Die Anstalt ist umgewandelt in eine rechtsfähige Anstalt des öffentl. Rechts durch Ges. v. 17./6. 1910 u. Verfass. v. 7. u. 11./7. 1910. Zweck: Die Grundrenten- u. Hypotheken-Anstalt hat den Zweck, die Strassen- u. Ent- wässerungsbauten, sowie die zur Beseitig. der Abfallstoffe dienenden Einricht., welche im Interesse der Erweiter. u. Ausgestaltung der Stadt Dresden u. der Wohlfahrt ihrer Bewohner durchzuführen sind, zu erleichtern, indem sie den Grundbesitzern gegen Belastung ihrer Grundstücke mit Renten die erforderl. Mittel zur Verfügung stellt. Ausserdem hat sie die Aufgabe, den Grundbesitz innerhalb der Stadt zu fördern, indem sie Darlehen gegen Hypoth. gewährt. Der Betrieb anderer Geschäfte als der in der Verfassung bezeichneten ist ausge- schlossen. Die Anstalt steht unter der verantwortl. Oberleitung des Rates u. ist eine ge meinnützige Anstalt. Sie ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentl. Rechtes. Die Mittel zur Verfolg. ihrer Zwecke gewinnt die Anstalt durch ein von der Stadt darlehnsweise zur Ver- fügung gestelltes Betriebskapital. sowie durch Ausgabe verzinsl., auf den Inhaber lautender Grundrenten- u. Pfandbriefe. Die Anstalt hat ihren Sitz in Dresden. Beleihungsfähig sind lediglich Grundstücke, die innerhalb der jeweilig zur Stadt Dresden gehörigen Flur liegen. Für die Verbindlichkeiten der Anstalt haftet deren Vermögen u. soweit dieses, insbes. der R.-F., nicht ausreicht, die Stadtgemeinde Dresden. Das Vermögen der Anstalt besteht aus den Werten, die ihr von der Stadtgemeinde Dresden auf Grund der Satzungen v. 29. Sept.- 3. Okt. 1900 zur Verfüg. gestellt worden sind. Mit dem 1./7. 1910 überliess die Stadtgemeinde der neu errichteten Anstalt alle Grundstücke, Hypoth., Grundschulden, Reallasten u. sonst. Vermögenswerte, die sie für ihre Grundrenten- u. Hypoth.-Anstalt erworben hatte, wie sie in der Halbjahresbilanz vom 30./6. 1910 u. in dem Inventarverzeichnisse aufgeführt waren. Die Übergabe aller beweglichen Gegenstände erfolgte am 1./7. 1910. Die Anstalt hat sich der Stadtgemeinde Dresden gegenüber verpflichtet, bei allen Verpflichtungen, die der Stadt- gemeinde Dresden für ihre Grundrenten- u. Hypoth.-Anstalt, wie sie bis 30./6. 1910 bestanden hat, insbes. bei allen in der Bilanz v. 30./6. 1910 aufgeführten Schulden aus Grundrenten- u. Pfandbriefen, die Gläubiger rechtzeitig zu befriedigen, u. zwar haben die Gläubiger das Recht, die Befriedig. unmittelbar von ihr zu fordern. Die Grundrentenanstalt übernimmt die für die Beschaffung der Strassen u. Plätze, für ihre Herstell., Reinigung u. Entwässerung einschliessl. der Arbeiten zum Anschlusse der Grundstücke an das öffentl. Schleusennetz u. zur Beseitig. der Abfallstoffe aus bebauten Grundstücken nach Massgabe der gesetzl., insbes.