E........ = * * *― ―――― 1 4 100 Inländische Staatspapiere, Fonds ete. Kündig. u. Verlos. bis 1./9. 1922 ausgeschlossen; von dieser Zeit ab völlige oder teilweise Kündig. mit 3monat. Kündigungsfrist zulässig. Solange nicht die ganze Serie gekündigt wird, kommt von 1922 ab jährl. mind. 1 % des Betrages der ausgegebenen Schuldverschreib. unter Einrechnung der auf die aus der Serie gewährten Darlehen in Zahlung gegebenen Schuldverschreib. zur Einlösung. Die Tilg. erfolgt entweder durch Rückkauf oder Verlos. Zahlstellen wie bei Serie XXIV. Aufgelegt in- Berlin u. Frankf. a. M. 20./1. 1913 M. 8 000 000 zu 99 %. Eingeführt in Berlin u. Frankf. a. M. 10./4. 1913 zu 99 %. Kurs Ende 1913: In Berlin: 98 %. – In Frankf. a. M.: 98 %. 4 % Schuldverschreibungen, Serie XXVI. M. 30 000 000 in Stücken à M. 100, 200, 300, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 1./3., 1./9. Tilg., Kündig. u. Verlos. frühestens zum 1./3. 1924 zulässig; von dieser Zeit ab völlige oder teilweise Kündig. mit 3 monat. Kündigungsfrist zulässig. Solange nicht die ganze Serie gekündigt wird, kommt von 1924 ab jährl. mind. ½ % des Betrages der ausgegebenen Schuldverzehreib. unter Einrechnung der auf die aus der Serie gewährten Darlehen in Zahlung gegebenen Schuldverschreib. zur Einlösung. Die Tilg. erfolgt entweder durch Rückkauf oder Verlos. Zahlst. wie Serie XXV. Eingeführt in Berlin u. Frankf. a. M. am 28./5. 1914 zu 97 %. Landständische Bank des Königlich Sächsischen Markgraftums Oberlausitz in Bautzen mit Filiale in Dresden. Die Landständische Bank ist ein von den Ständen des Kgl. Sächs. Markgraftums Oberlausitz im Jahre 1844 errichtetes Geldinstitut. Zweck: Durch Errichtung eines Centralpunktes zur Anlegung und Ausleihung von Geldern dem landwirtschaft- lichen Grundbesitze im Königreich Sachsen, vorzugsweise in der Oberlausitz, Geldmittel gegen Hypothek zu verschaffen etc. Sie ist unter anderm berechtigt Pfandbriefe u. Kredit- briefe herauszugeben, die nach Verordnung des Kgl. Ministeriums der Justiz v. 22. Dez. 1899 zur Anlegung von Mündelgeldern geeignet sind; ebenso darf nach Verordnung des Kgl. Ministeriums der Justiz Mündelgeld im Falle des § 1808 des B. G.-B. auch bei der Land- ständischen Bank zu Bautzen und deren Filiale zu Dresden angelegt werden; diese Anlage kann durch Einlage in die Sparbank oder in lauf. Rechnung erfolgen. Sicherheit: Für die richtige Bezahlung der Zs. und des Kapitals der Pfandbr. u. Kreditbriefe haftet das Gesamt- vermögen der Bank unter Garantie der Stände des Landkreises und ausserdem für die Kreditbriefe die Forderungen der Bank an Provinzial-, Kreis- u. Bezirksverbände, politische Gemeinden, Kirchen- und Schulgemeinden für gewährte Darlehen und für die Pfandbriefe die Hypothekenforderungen. Die Bank hatte das Recht, bis zum Betrage von M. 3 000 000 Banknoten auszugeben, auf welches sie im Mai 1903 verzichtete. Die bis Ende 1905 noch nicht zur Einlös. gelangten Noten im Betrage von M. 25 600 haben auch die Kraft einfacher Schuldscheine verloren. Stammkapital: M. 1 740 000; an Reserven waren vorhanden Ende 1913: R.-F. M. 3 000 000. Spez.-R.-F. M. 10 182 824. Tilg. der Pfandbr. u. Kreditbriefe durch Rückkauf nach den statut. Bestimmungen, Verl. ausgeschlossen. Zahlst.: Bautzen: Landständ. Bank; Dresden: Filiale der Landständ. Bank; Annaberg: Ferd. Lipfert; Chemnitz: Fil. der Allg. Deutschen Credit- Anstalt; Döbeln: Döbelner Bank; Freiberg: Allg. Deutsche Credit-Anstalt Abt. Freiberg; Herrn- hut: C. F. Görlitz, Kommanditges.; Leipzig: Allg. Deutsche Credit-Anstalt; Löbau: G. E. Heydemann; Plauen i. V.: Vogtländ. Bank; Rosswein: Rossw. Bank (Fil. der Döbelner Bank); Waldheim: Waldh. Bank (Fil. der Döbelner Bank); Zittau: Oberlausitzer Bank; Zwickau: Vereinsbank. 3½ % Lausitzer Pfandbriefe. In Umlauf Ende 1913: M. 56 501 500 in Stücken à M. 500, 1000, 3000. Zs.: 30./6., 31./12. Tilg.: Unverlosbar u. beiderseits unkündbar mit folgenden Vorbehalten: Die Kündig. kann seitens der Bank ganz oder teilweise eintreten, wenn die Bank sich auflöst, wenn der Zinsfuss herabgesetzt werden soll, oder wenn die fortschreitende Tilg. der ausstehenden Darlehen es erfordert. Diese Kündig. muss eine halbjährl. Frist enthalten u. ist nur je für den 30./6. u. 31./12. zulässig. Eingeführt in Dresden im Juni 1885. Kurs in Dresden Ende 1890–1913: 97.25, 97.50, 99.50, 99.50, 102.50, 102.50, 102, 101.50, 100, 95.75, 93, 99.25, 101.25, 100.75, 100.75, 100, 98, 94.25, 94.75, 95, 93, 91.75, 88, 86 %. Auch in Leipzig notiert. 3 % Lausitzer Pfandbriefe. In Umlauf Ende 1913: M. 2 636 500 in Stücken à M. 500, 1000, 3000. Zs.: 30./6., 31./12. Tilg. wie bei den 3½ % Pfandbr. Eingeführt in Dresden im März 1896. Kurs Ende 1896–1913: 96, 95.50, 92, 86.75, 83.50, 87.25, 89, 89.90, 89, 88, 86, 82.50, 84.75, 84, 83.25, 82.25, 78.25, 76 %. Notiert in Dresden. 3½ % Lausitzer Kreditbriefe. M. 15 000 000, davon in Umlauf Ende 1913: M. 10 610 000, in Stücken à M. 500, 1000, 3000. Zs. 30./6., 31./12. Tilg. wie bei den Pfandbr. Zahlst. wie Pfandbriefe. Die Kreditbriefe wurden in Dresden 22./6. 1905 zu 100.25 % eingeführt. Kurs in Dresden Ende 1905–1913: 99.90, 97.75, 94, 94.50, 94.75, 93, 92, 88, 86 %. 4 % Lausitzer Kreditbriefe, Serie VI. M. 30 000 000, davon in Umlauf Ende 1913: M. 20 052 500, in Stücken à M. 500, 1000, 3000. Zs.: 30./6., 31./12. Tilg. wie bei den Pfandbriefen. Die 4 % Kreditbriefe wurden in Dresden 10./12. 1910 zu 101.60 % eingeführt. Kurs in Dresden Ende 1910–1913: 101.60, 101.60, 100, 97.50 %. Voerj. der Coup. in 4 J., der Stücke in 30 J. (F.).