104 Inländische Staatspapiere, Fonds etc. ab 1. Jan. 1870 dem kommunalständischen Verbande Wiesbaden mit allen Rechten und Pflichten überwiesen. Von diesem Zeitpunkte ab ist in Gemässheit dieses Gesetzes neben der Nassauischen Landesbank eine für sich bestehende Nassauische Sparkasse begründet. Beide Anstalten werden von der Direktion der Nassauischen Landesbank in Wiesbaden ver- waltet. Als Sicherheit der Passiva beider Institute gelten die Aktiva derselben, das eigene Vermögen der Landesbank u. ausserdem die bedingungslose Garantie des Bezirksverbandes des Reg.-Bezirks Wiesbaden. Die Landesbank gewährt Darlehen gegen Verpfänd. von Immobil., sowie ohne hypothekar. Sicherheit an Gemeinden u. staatl. genehmigte Meliorationsverbände. Zur Beschaffung der Betriebsmittel gibt sie auf Inhaber lautende Schuldverschreib. (Pfandbr.) aus. Nach dem Ges. v. 16./4. 1902 hat die Landesbank auch die Aufgabe, Wertp. von Korporationen u. Privaten in Verwahrung zu nehmen u. zu verwalten. Die Sparkasse nimmt Spareinlagen bis zu M. 10 000 zu 3½ % verzinsl., an. Die Belegung der Bestände der Sparkasse kann erfolgen in Darlehen gegen Verpfändung von Immobil., gegen Schuldschein und Bürgschaftsleistung, gegen Verpfändung von Wertpap., gegen Hinterlegung von Wechseln, durch Ankauf u. cessionsweise Übernahme ausstehender Geld- forder. für verkaufte oder versteigerte im Regier.-Bezirke Wiesbaden belegene Grundstücke. Auf Grund des Ges. v. 16./4. 1902 ist die Sparkasse ferner befugt, Depositengelder anzunehmen u. zu verzinsen, mit Korporationen u. Privaten in Kontokorrentverkehr zu treten u. Aufträge zur Einkassierung von Wechseln etc., sowie zum An- und Verkauf von Wertp. auszuführen. Gemäss gemeinschaftlichen Erlasses der zuständigen Minister v. 17./12. 1899 ist die Bank als amtliche Hinterlegungsstelle für Wertp. von Mündeln etc. anerkannt worden. Ihre Schuld- verschreib. geniessen nach Artikel 74 des Preuss. Ausführungs Gesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch Mündelsicherheit. Beide Institute haben ausser der Landesbank Hauptkasse in Wiesbaden, in Frankf. a. M. eine Landesbankstelle für den Stadt- u. Landkreis Frank- furt a. M., ferner zahlreiche Landesbankstellen und für die Sparkasse ausserdem noch zahl- reiche Sammelstellen im Regier.-Bezirke Wiesbaden. Am 15./11. 1913 hat die Nassauische Lebensversicherungsanstalt ihren Geschäftsbetrieb eröffnet. Dieses Institut ist eine nicht zu Erwerbszwecken, sondern im Interesse des gemeinen Nutzens zur Förderung der all- gemeinen Wohlfahrt, insbesondere auch zur Verminderung der Verschuldung, Befestigung des Grundbesitzes, Sesshaftmachung der Bevölkerung u. Hebung ihres Wohlstandes errichtete Bezirksanstalt zum Betriebe aller Arten der Lebensversicherung. Sämtliche Überschüsse werden den Versicherten nach Ablauf von 5 Jahren in Gestalt von Dividenden wieder zugeführt. Das Geschäftsgebiet der Anstalt erstreckt sich auf den Regierungsbezirk Wiesbaden. Die Anstalt ist dem Verband öffentlicher Lebensversicherungsanstalten in Deutschland zu Berlin angeschlossen, der die Anstalt von versicherungstechnischen Arbeiten entlastet, u. ihr Rückversicherung gewährt. Die Anstalt ist mit einem Stammkapital von von M. 500 000 ausgestattet, ausserdem ist ihr ein Organisationszuschuss von M. 50 000 von der Landesbank zur Verfügung gestellt; das Stammkapital bleibt in den ersten 5 Jahren zinsfrei u. wird von da ab mit 3½ % verzinst. Die Verwaltung der Anstalt wird von der Direktion der Nassauischen Landesbank unter Mitwirkung der Organe der Bezirksverwaltung geführt. Die staatliche Aufsicht wird von dem Oberpräsidenten der Provinz Hessen-Nassau, in höherer Instanz von dem Minister des Innern ausgeübt. Eigenes Vermögen der Landesbank Ende 1913: M. 6 000 000. R.-F. der Landesbank M. 3 280 577, Spez.-R.-F. der Landesbank M. 209 215, R.-F. der Sparkasse M. 7 312 234, Spez.- R.-F. der Sparkasse M. 15. Landesbank-Schuldverschreibungen: In Umlauf am 31./12. 1913: M. 164 028 850. 3½ % Landesbank-Schuldverschreib. Lit. F (abgest. bis 1./7. 1890 4½ %). Em. 1878: M. 10 000 000. In Umlauf Ende 1913: M. 5 209 000 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 2000. Zs.: 2./1., 1./7. Verl.: Im Dez. per 1./7. Tilg.: Ab 1890 innerh. 50 Jahren. Kurs in Frankf. a. M. für Lit. F, G, H. K, L Ende 1891–1913: 98.50, 98.75, 98.80, 101.75, 101.60, 101.20, 101, 100.25, 98, 95.20, 98.50, 99.50, 100, 99.90, 99.70, 98.70, 93.70, 94, 95, 94.50, 94, 92, 91.50 %. 3½ % Landesbank-Schuldverschreib. Lit. G (abgest. bis 1./7. 1895 4 %). Em. 1880: M. 10 000 000. In Umlauf Ende 1913: M. 5 412 700 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 2000. Zs.: 2./1., 1./7. Verl.: Im Dez. per 1./7. Tilg.: Ab 1./7. 1895 innerh. 50 J. Kurs in Frankf. a. M. mit Lit. F zus. notiert. 3½ % Landesbank-Schuldverschreib. Lit. H. Em. 1882: M. 6 000 000. In Umlauf Ende 1913: M. 3 033 000 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 2000. Zs.: 2./1., 1./7. Verl.: Im Dez. per 1./7. .Tilg.: Ab 1./7. 1885 in 50 Jahren. Kurs in Frankf. a. M. mit Lit. F, G zus. notiert. 3½ % Landesbank-Schuldverschreib. Lit. J (abgest. bis 1./1. 1890 4 %). Em. Juli 1884: M. 12 000 000. In Umlauf Ende 1913: M. 402 450 in Stücken à M. 150, 300, 600, 1500, 3000. Zs.: 2./1., 1./7. Verl.: Im Juni per 2./1. Tilg.: Ab 1890 innerh. 50 Jahren. Kurs in Frankf. a. M. Ende 1891–1913: 98.50, 98.80, 98.80, 101.75, 101.70, 101, 100.50, 100.25, 98, 95.50, 98.50, 99.50, 100, 99.90, 99.70, 98.70, 93.70, 94, 95, 94.70, 94, 92, 91.50 %. 3½ % Landesbank-Schuldverschreib. Lit. K u. L. Em. Lit. K: M. 6 000 000, Lit. L: M. 10 000 000. In Umlauf Ende 1913: M. 3 753 400 u. M. 6 215 000 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 2000. Zs.: 2./1., 1./7. Verl.: Im Dez. per 1./7. Tilg.: Ab 1892 innerh. 50 J. Kurs in Frankf. a. M. mit Lit. F, G, H zus. notiert. 3½ % Landesbank-Schuldverschreib. Lit. M vom 1. Juli 1890. Em.: M. 10 000 000. In Umlauf Ende 1913: M. 6 452 900 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 2000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Ab 1./7. 1895 innerh. 50 Jahren mittels Ausl. in 10 gleichen Raten von 5 zu 5 Jahren; erste