Anleihen von Korporationen, Standesherren, Gross-Industriellen etc. 261 4 % (hypoth.) sichergestellte Anleihe von 1902. M. 1 500 000 in 1500 Stücken à M. 1000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Von 1907 ab durch Verl. zu 105 % alljährl. spät. 30./3. per 1./7, nach einem Tilg.-Plane, vom 1./7. 1907 ab verstärkte Tilg. u. Gesamtkünd. mit 3 monat. Frist zulässig; in Umlauf Ende 1913 M. 1 181 000. Sicherheit: Als Pfand für Kap. u. Zs. u. etwaige Kosten sowie das bei der Rückzahl. ausser dem Nennbetrage zu zahlende Aufgeld von 5 % ist im Grundbuch von Bremen Blatt 327 auf die an der Wachtstr. 17/24 u. Marktstr. 6/11 belegenen Grund- stücke der Bremer Baumwollbörse an zweiter Stelle nach M. 1 500 000 eine Sicherungs- Hypoth. von M. 1 500 000 zugunsten der Deutschen Bank Filiale Bremen als Vertreterin der jeweiligen Gläubiger eingetragen. Zahlst.: Bremen: Deutsche Bank Filiale Bremen. Die Anleihe wurde eingeführt in Bremen 23./4. 1904 zu 103 %. Kurs in Bremen Ende 1904–1913: 102.50, 103.10, 102, 101, 102, 102, 102, 102, 97, 97 %. Verj. der Zinsscheine in 3 J. (K.), der wverl. Stücke in 30 J. (F.) 0 ― 0 * = 0 *Elektrizitätsverband Weissenfels-Zeitz in Kretzschau, Bezirk Halle a. S. Die Landkreise Weissenfels u. Zeitz haben sich zu einem öffentlich rechtlichen Zweck- verband vereinigt, der den Namen „Elektrizitätsverband Weissenfels-Zeitz“ führt u. seinen Sitz in Kretzschau, Bezirk Halle a. S. hat. Die Bildung des Verbandes ist gemäss $§ 1 des Preuss. Gesetzes vom 19./7. 1911 erfolgt. Die zwischen den beteiligten Kreisen vereinbarte Satzung des Zweckverbandes ist von den Kreistagen in Weissenfels u. Zeitz am 6./7. 1912 bezw. 17./7. 1912 genehmigt u. unter dem 19./7. 1912 vom Bezirksausschuss zu Merseburg? bestätigt worden. Der Verband hat die Aufgabe, sein Gebiet mit elektr. Strom zu versorgen. Die Abgabe elektr. Stromes darf auch ausserhalb seines Gebietes erfolgen. Die Anlagen erstrecken sich auf die Kreise Weissenfels, Zeitz, Merseburg, Querfurt u. Naumburg. Die Lieferung der elektr. Energie erfolgt durch die A. Riebeck'schen Montanwerke, u. zwar durch deren Zentrale Grube Marie in Deuben bei Zeitz. Die Gemeinden, welche dem Leitungsnetz des Verbandes angeschlossen sind, haben dem Verbande vertraglich, auf die Dauer von 35 Jahren vom Vertragsabschluss an gerechnet, das ausschliessliche Recht erteilt, innerhalb der Gemeinde (d. h. Ort u. Flur) zwecks gewerbsmässiger Abgabe von elektr. Energie für Licht- u. Kraftzwecke oberirdische oder unterirdische Leitungen, unter unent- geltlicher Benutzung der öffentlichen Strassen, Plätze, Gräben, Böschungen u. Gewässer der Gemeinden herzustellen u. zu unterhalten. Während dieser Dauer der Konzession dürfen die Gemeinden weder selbst eigene Elektrizitätswerke errichten, noch Dritten die dem Verband gegebene Erlaubnis erteilen. 4 % reichsmündelsichere Anleihe von 1914. M. 2 000 000 in Stücken à M. 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 31./3., 30./9. Tilg.: Vom 31./3. 1915 ab durch Rückkauf oder Verlos. mit jährl. 3 % u. Zs.-Zuwachs bis spät. 31./3. 1936; vom 1./4. 1921 ab verstärkte Tilg. u. Totalkündig. zulässig. Sicherheit: Zur Sicherheit der durch die Anleihe eingegangenen Verpflichtungen haften das gesamte Vermögen des Elektrizitätsverbandes Weissenfels-Zeitz sowie die Land- kreise Weissenfels u. Zeitz mit ihrem Vermögen u. ihrer Steuerkraft. Zahlst.: Kretzschau (Bez. Halle a. S.): Kasse des Elektrizitätsverbandes Weissenfels-Zeitz; Leipzig: Dresdner Bank u. deren übrige Niederlass., Allg. Deutsche Credit-Anstalt u. deren übrige Niederlass.; Zeitz: F. M. Müller. Eingeführt in Leipzig 4./6. 1914 zu 95.25 %. Verj. der Zinsscheine in 4 J. (K.), der verlosten Stücke in 30 J. (F.). Emschergenossenschaft zu Essen-Ruhr. Der Emschergenossenschaft ist durch Gesetz vom 14./7. 1904 die Regelung der Vorflut nach Massgabe eines einheitlichen Projekts u. die Abwässerreinigung im Emschergebiete, sowie die Unterhaltung u. der Betrieb der ausgeführten Anlagen übertragen worden. Das den Provinzen Rheinland u. Westfalen angehörige, 784 qkm grosse Gebiet, liegt zwischen Ruhr u. Lippe u. erstreckt sich von Hörde bis zum Rhein, setzt sich also aus den wichtigsten Stadt- u. Landkreisen des rheinisch-westfäl. Industriegebietes zusammen, die als Genossen mit ihrem gesamten Vermögen u. ihrer Steuerkraft für die Verbindlichkeiten der Genossen- schaft haften. Genossen der Emschergenossenschaft, einer Korporation des öffentl. Rechts, sind die folg. Stadt- u. Landkreise: Stadt-u. Landkreis Hörde, Stadt- u. Landkreis Dortmund, Stadt- u. Landkreis Bochum, Stadtkreis Witten, Stadt- u. Landkreis Gelsenkirchen, Landkreis Hattingen, Stadtkreis Buer, Stadtkreis Herne, Stadt- u. Landkreis Recklinghausen, Stadt- u. Landkreis Essen-Ruhr, Stadtkreis Mülheim-Ruhr, Stadtkreis Duisburg, Stadtkreis Hamborn, Stadtkreis Ober- hausen, Landkreis Dinslaken mit einem Gesamtsteuersoll von über M. 100 000 000. Zu den Beteiligten gehören ausser den erwähnten Stadt- und Landgemeinden sämtliche Bergwerke, die Eisen- und Stahlwerke, überhaupt alle bedeutenderen gewerblichen Unternehmungen und sonstigen Anlagen des Emschergebietes. Die Ausgaben für den Ausbau der Emscher, die Regulierung der Nebenbäche der Emscher u. die Erbauung der Kläranlagen bilden eine Genossenschaftslast. Die Zs. u. Tilgungsbeträge der aufgenommenen Anleihen, di Aufwendungen für die Unterhaltung, die Verwaltung u. den Betrieb der genossensch lichen Anlagen, sowie die zur Ansammlung eines Bauerneuerungs- u. Hilfsfonds erforde lichen Mittel werden durch Beiträge der Beteiligten aufgebracht. Diese Beiträge gelte.