Republik Argentinien. Abrechnung pro 1907: Einnahmen $ 64 527 983 $ 97 153 871 Ausgaben „ 29 521 411 „186 107 107 „ 1908: Einnahmen „ 68 197 676 „ 99 237 264 Ausgaben „ 25 756 809 „193 845 362 3 „ 1909: Einnahmen „ 74 165 574 „ 106 607 825 Ausgaben „ 68 768 367 „235 969 955 „ 1910: Einnahmen „ 84 809 876 „ 112 407 150 Ausgaben „ 41 598 523 „ 260 273 231 „ 1911: Einnahmen „ 87 472 153 „ 111 728 331 Ausgaben „ 54 156 965 „ 293 487 053 „ 1912: Einnahmen „ 93 808 446 „123 165 460 Ausgaben „ 33 280 270 „328 517 888 Budget pro 1904: Einnahmen „ 42 936 339 „ 64 155 000 Ausgaben „ 295 597 695 „104 177 150 „ 1905: Einnahmen „ 43 461 324 „ 63 689 000 Ausgaben „ 24 833 696 „106 505 109 * „18906: Einnahmen „ 47 340 458 „ 72 222 000 Ausgaben „ 24 118 459 „ 125 127 043 5 „ 1907: Einnahmen „ 57 830 105 „ 83 766 358 Ausgaben „ 24 450 259 „ 155 924 167 „ 1908: Einnahmen „ 57 830 105 „ 93 097 269 Ausgaben „ 25 569 879 „ 172 925 677 „1909: Einnahmen „ 67 820 433 „100 639 319 Ausgaben „ 25 907 778 „198 349 101 3 „ 1910: Einnahmen „ 70 291 661 „ 105 729 319 Ausgaben „ 28 203 296 „ 202 939 699 „ 1911: Einnahmen „ 87 066 681 „124 459 319 Ausgaben „ 27 490 965 „260 422 443 3 „ 1912: Einnahmen „ 89 281 681 „ 128 751/719 Ausgaben „ 29 909 343 „ 248 764 942 „ 1913: Einnahmen $ Papier 342 292 895 Ausgaben 323 159 964 8 „ 1914: Einnahmen 0 391 573 432 KAusgaben 345 500 924 Der Staat stellte im Jahre 1891 seine Barzahlung ein und gewährte seinen Gläubigern zunächst für die Zinsen und verlosten Obligationen Stücke einer 6 % Fundierungs-Anleihe. Am 3. Juli 1893 kam in London ein Arrangement zustande, wonach die Tilgung sämtlicher argentinischen Anleihen bis zum 1. Jan. 1901 eingestellt wurde und für die Zahlung der in der Zeit vom 12. Juli 1893 bis 12. Juli 1898 fälligen Zinsen anstatt der vertragsmässigen $ 2 198 766 nur £ 1 565 000 an die Bank von England überwiesen wurden. Diese Summe wurde unter die einzelnen Anleihen verteilt, sodass die Verzinsung der in Deutschland notierten Anleihen auf 60 % reduziert wurde. Vom 12. Jan. 1901 ab sollte die volle Ver- zinsung und Tilgung wieder eintreten. Im Jahre 1895 entstand das Projekt Romeros, die gesamten argentinischen Schulden zu unificieren, doch fiel dasselbe Ende 1896 und der Vor- schlag Pellegrinis, schon vom 12. quli 1897 ab die volle Verzinsung wieder aufzunehmen, wurde sowohl vom Senat als auch vom Kongress angenommen. Da aber nach dem Mora- toriums-Arrangement der volle Zins des ersten Jahres dazu verwendet werden sollte, die Besitzer der privileg. Titel für den in der Zwischenzeit erlittenen Zinsenausfall zu entschädigen, so traten alle übrigen Gläubiger erst v. 12./7. 1898 wieder in den vollen Zinsgenuss ein. Der Termin für Wiederaufnahme der Amort. war unverändert als 2./1. 1901 belassen worden. 5 % Argent. Gold-Anleihe von 1887. Pesos 10 291 000 in Stücken à $ 100, 500, 1000. Zs.: 2./1., 1./7., u. zwar in Gold, 1 = 4 M. Die Zahlung der Coup., welche per 1./1. 1894 bis 1./7. 1898 fällig waren, wurden mit 60 % ihres Wertes bezahlt. wobei 5.04 Pes. Gold = 1 £ und das £ zum Tageskurse von kurz London gerechnet wurde. der am 1./1. 1899 fällige Coup. ist vollbezahlt worden, u. zwar zum festen Umrechnungskurse von 1 Pes. = 4 M., ebenso die folg. Coup. Tilg.: Halbj. mind. ½ % mit Zs.-Zuwachs. Verl. durch das Arrangement bis 1./1.1901 eingestellt; die per 2./1. 1894 ausgel. Oblig. wurden erst 1./7. 1901 eingelöst. Die erste Verl. fand wieder statt 31./12.1901 per2./1. 1902 entspr. der im Oblig.-Text aufgeführten Ziehung per 1./7. 1894, die folg. Verl. 18./4. 1902 per 1./7. 1902 (entspr. per 2./1. 1895) usw., 18./4.1912 per 1./7. 1912 (entspr. 1./1. 1905), 18./10. 1912 per 2./1. 1913 (entspr. per 1./7. 1905), 18./4. 1913 per 1./7. 1913 (entspr. 1./1. 1906), 18./10.1913 per2./1. 1914 (entspr. per 1./7, 1906), 18./4. 1914 per 1./7. 1914 (entspr. per 1./1.1907). Sicherheit: Unbeschadet derselbstständigen Forder.-Rechte des Inh. der Anleihe gegen die Argen- tinische Regier. hat sich die Nationalbank in Buenos Aires dem Inh. der Oblig. gegenüber selbst- schuldnerisch verpflichtet, die halbj. Zs. sowie den Kapitalbetrag derselben frei von allen argent. Steuern u. Abgaben zum festen Umrechnungskurse von M. 4 für $ 1 zu zahlen. Sollte die Anleihe mit irgend einer argentin. Steuer oder Abgabe belegt werden, so ist die Nationalbank verpflichtet, diese Steuer od. Abgabe aus ihren eigen. Mitteln zu bestreiten. Gemäss Vereinbar., welche 19./9. 1898 mit dem argent. Finanzminister abgeschlossen worden ist, wurde im Juli 1899 den Inhaber dieser Anleihe das Angebot gemacht, gegen eine einmalige Abfindung auf alle ihre An- sprüche gegen die Nationalbank in Liqu. aus den für jene Anleihe von diesem Institut übernommenen Verpflichtungen in vollem Umfange zu verzichten. Diejenigen 5 % Schuld-