294 Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. gleichem Betrage und zu erster Stelle. Behufs dieser Sicherstellung werden Seezoll-Likin- Öbligationen, welche von dem Tsungli Vamen und der Finanzbehörde ausgestellt und von dem Generalinspektor der Kaiserlichen Seezölle unterzeichnet sind, bei der Hongkong and Shanghai Banking Corporation- und der Deutsch-Asiatischen Bank gegen Einzahlung des Anleihebetrages hinterlegt werden. Ausserdem werden bis zum 1. Juni 1898 Seezoll-Likin- Obligationen in Sterling im Betrage der ganzen Anleihe nebst Zinsen der Hongkong and Shanghai Banking Corporation und der Deutsch-Asiatischen Bank in China übergeben; diese letzteren Obligationen werden mit den Siegeln der chinesischen Zoll-Superintendenten in Shanghai und des Vicekönigs der Liang-Kiang-Provinzen und mit der Unterschrift des europäischen Zolldirektors in Shanghai ausgefertigt und können zur Bezahlung sowohl von Seezöllen, als auch Likin-Zöllen und -Steuern überall in China verwendet werden, Die chines. Reg. hat sich verpflichtet, die Verwaltung der Seezölle der Vertragshäfen in der gegenwärt. Verfassung während der ganzen Dauer dieser Anleihe weiterbestehen zu lassen. Kapital u. Zinsen zahlbar ohne jeden Steuerabzug in Deutschland in Mark zum jeweil. Tages- kurse für 8 täg. Sterling-Wechsel auf London. Aufgelegt in Berlin. Bremen, Frankf. a. M., Hamburg, Cöln, München 22. u. 23./3. 1898 zu 90 %, wobei £ 1 = M. 20.40 gerechnet wurde. Kurs Ende 1898–1913: In Berlin: 86.30, 82.20, 80.50, 87.90, 91.25, 89.70, 91.90, 97.60, 96.50, 95, 98.40, 99.50, 99.80, 96.10, 93, 90.25 %. –— In Frankf. a. M.: 86.10, 81.70, 80.70, 87.90, 91.20, 89.30, 92.10, 97, 96.70, 95.30, 98.20, 99.80, 99.60, 95.70, 92.70, 90.40 %. –' In Hamburg: 83.80, 81.50, 81, 88.15, 91.30, 90.10, 92.10, 97.15, 96.35, 95, 97.75, 99.45, 99.70, 95, 92.25, 89.75 %. –— Ferner notiert in Cöln. Usance: Seit 1./1. 1899 wird an deutschen Börsen £ 1 = M..20.40 gerechnet, vorher in Hamburg £ä 1 = M. 21. Verjähr.-Fristen sind nicht festgesetzt. 5 % Chinesische Gold-Anleihe von 1905. £ 1 000 000, davon noch in Umlauf am 1./1. 1913: £ 150 000, in Stücken à £ 100. Zs.: 1./3., 1./9. Tilg.: Der Restbetrag wurde am 1./3. 1913 zurückgezahlt. Sicherheit: Die Chinesische Regierung hat sich verpflichtet, aus den auf Taéls 800 000 fürs Jahr geschätzten Octroi Steuereingängen in Peking, welche so wie sie eingehen, an die Hongkong & Shanghai Banking Corporation abzuführen sind, die für den Anleihedienst erforderlichen Mittel vierteljährlich bei dieser an- zuweisen. Für den Fall, dass diese Eingänge hierfür nicht genügen, verpflichtet sich die Chines. Reg., den Rest durch weitere Zahlungen an die Hongkong & Shanghai Banking Corporation aus anderen Einnahmequellen zu decken. Die Anleihe, für deren Kapital u. Zs. die Chines. Reg. sich bedingungslos verpflichtet, ist speziell sichergestellt durch Verpfändung der Einkünfte aus der Likin-Steuer in der Provinz Shansi in Höhe von Taéls 800 000, und für den Fall der Nichterfüllung ist vorgesehen, dass diese Likin-Steuer von der Verwalt. der Seezölle eingezogen wird. Für den Fall, dass die Chines. Reg. während der Laufzeit der Anleihe über eine Revision des chinesischen Zolltarifs in Verhandlung tritt, ist einerseits vereinbart, dass eine solche Tarif-Revision zwar nicht dadurch gehindert werden soll, dass die Anleihe durch die obengenannten Likin-Einkünfte sichergestellt ist, andererseits aber sollen die für den Dienst der Anleihe verpfändeten Likin-Einkünfte weder vermindert noch abgeschafft werden, ausser durch ein Abkommen mit der Hongkong & Shanghai Banking Corporation, und dann nur, wenn gleichzeitig ein gleich hohes erstes Pfandrecht an den durch eine solche Tarif-Revision vermehrten Zolleinnahmen bestellt wird. Unbeschadet der Rechte der bereits bestehenden Anleihen hat die Anleihe gegenüber allen zukünftigen An- leihen, Verpfändungen oder Belastungen den Vorrang für Kapital u. Zs., und solange die Anleihe oder ein Teil derselben nicht zurückgezahlt ist, verpflichtet sich die Chines. Reg., keine Anleihen aufzunehmen, Verpfändungen oder Belastungen vorzunehmen, welche die durch Verpfändung der vorerwähnten Likin-Einkünfte, soweit sie für den Dienst der Anleihe erforderlich sind, gegebene Sicherheit schmälern oder aufheben und jede zukünftige Anleihe, Verpfändung oder Hyoth. unter Belastung dieser Likin-Einkünfte nur im Range nach dieser Anleihe aufzunehmen bezw. zu bestellen und dies in jedem Abkommen über irgend eine solche zukünftige Anleihe, Verpfändung oder Hypoth. zum Ausdruck zu bringen. Zahlst.: London: Hongkong & Shanghai Banking Corporation; Hamburg: Nordd. Bank, Deutsche Bank, Dresdner Bank, L. Behrens & Söhne, Hongkong & Shanghai Banking Corporation. Zahlung von Kapital und Zs. frei von allen gegenwärt. u. zukünft. chines. Steuern in London in £ u. in Hamburg in Reichsmark zum Tageskurse für avista London. Aufgelegt in London u. Hamburg v. 11.– 13./2. 1905 zu 97 %. Kurs in Hamburg Ende 1905–1912: 100.20, 99.80, 100.10, 100.15, 101, 101, 98.80, 99.50 %. 5 % Chinesische Tientsin-Pukow Staatseisenbahn-Anleihe von 1908. £ 5000000 in Stücken à £ 20, 100. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Vom 1./4. 1919 ab durch Verlos. im Oktober (zuerst Ökt. 1918) per 1./4. des folgenden Jahres in 20 gleichen Raten von je £ 250000; jedoch hat die Chines. Regierung das Recht sich vorbehalten, vom 1./10. 1918 ab die Verlosungsquote zu verstärken, oder auch die ganze Anleihe mit 6monat. Frist auf den 1./4. eines Jahres zu kündigen. Macht sie von diesem Rechte Gebrauch, so hat die Rückzahlung der auf einen Termin, welcher vor dem 1./4. 1929 liegt, über die planmässige Tilg. hinaus ausgelosten oder gekündigten Obligationen zum Kurse von 102.50 %, später d. h. vom 1./4. 1929 ab al pari zu erfolgen. Sicherheit: Für die Bestreitung des Dienstes der Anleihe sind in erster Linie die Einnahmen der Eisenbahn bestimmt; sollten diese zur Bezahlung der Zs. u. der Amort.-Raten nicht ausreichen, so hat sich die Chines. Reg. verpflichtet, hierfür andere ihr zur Verfügung stehende Einnahmequellen heranzuziehen. Falls dagegen die Netto-Einnahmen der Eisenbahn nach Zahlung des Anleihedienstes einen Überschuss ergeben, so ist solcher