durch Verlos. im März per 1.7. vermittels 37 gleicher Annuitäten; die Chines. Regierung hat das Recht sich vorbehalten, vom 1./7. 1930 ab die Verlosungsquote zu verstärken oder auch den ganzen noch ausstehenden Anleihebetrag mit 6monat. Frist auf den nächstfolgenden Zinstermin zu kündigen. Macht sie von diesem Rechte Gebrauch, so hat die Rückzahlung der über die planmässige Tilg. hinaus ausgelosten oder gekündigten Schuldverschreib. bis zum 1./7. 1945 einschl. zum Kurse von 102.50 %, später al pari zu erfolgen. Sicherheit: Die Anleihe wird hinsichtlich des Kapitals u. der Zs. sichergestellt: 1) durch die Gesamteinnahmen des Chines. Salzmonopols, soweit sie nicht durch bereits bestehende Belastungen in Anspruch genommen werden; 2) durch die, sei es auf Grund einer Tarifrevision oder sonst sich er- gebenden, unbelasteten Überschüsse der Chines. Seezollverwaltung. Solange bis die Re- organisierung des Salzmonopols durchgeführt ist, werden die chines. Provinzen Tschili, Schantung, Honan u. Kiangsu von ihren Einnahmen die Beträge, die zur Bestreitung des Anleihedienstes erforderlich sind, an die vertragsschliessenden Banken nämlich die Deutsch- Asiatische Bank, die Hongkong u. Shanghai Banking Corporation, die Banque de PIndo- Chine, die Russisch-Asiatische Bank und die Yokohama Specie Bank Ld. abführen. Die Provinzialbehörden haben ihre Verpflichtung hierzu ausdrücklich anerkannt, u. als Sicherheit für diese Zahlungen sind der Zentralregierung zustehende, von den Provinzen einzuziehende Abgaben zur ersten Stelle verpfändet. Sobald die Einnahmen aus dem Salzmonopol während eines Jahres einen genügend hohen Betrag erreicht haben, um damit den Dienst aller durch das Salzmonopol sichergestellten Anleihen u. Belastungen unter Einschluss der gegen wärtigen Anleihe zu bestreiten, und sich ausserdem noch ein Überschuss in Höhe eines Betrages ergibt, der zur Deckung der Zinsen der gegenwärtigen Anleihe für ein weiteres halbes Jahr ausreicht, werden die erwähnten Zahlungen der vier Provinzen ausgesetzt, und der Dienst der gegenwärtigen Anleihe wird alsdann aus den Einnahmen des Salzmonopols bestritten werden. Haben die Einnahmen dreier aufeinanderfolgender Jahre sich auf der oben gekennzeichneten Höhe gehalten, so werden die vier Provinzen aus der jetzt von ihnen übernommenen Verpflichtung endgültig entlassen werden. Solange als Kapital u. Zs. der Anleihe regelmässig bezahlt werden, darf in die Verwaltung des Salzmonopols nicht ein- gegriffen werden. Wenn indessen ein Verzug in der Zahlung des Anleihedienstes eintreten sollte, so wird nach Verlauf einer angemessenen Frist die Verwaltung dieses Monopols von der Chines. Seezollverwaltung übernommen, und die Einnahmen daraus werden von ihr im Interesse der Inhaber der Schuldverschreib. verwaltet werden. Die Chines. Regierung erklärt, dass die gegenwärtige Anleihe, bis sie vollständig getilgt ist, bezüglich Kapital u. Zs. den Vorrang vor allen zukünftigen Anleihen, Belastungen u. Verpfändungen haben soll, mit welchen die Einnahmen des Salzmonopols belastet werden sollten. Jede spätere Anleihe, welcher diese Einnahmen als Sicherheit dienen sollen, sowie jede spätere Belastung oder Verpfändung derselben sollen dieser Anleihe im Range nachstehen, was in einem Vertrage über eine solche Anleihe, Belastung oder Verpfändung zum Ausdruck gebracht werden wird. Es ist vereinbart, dass, wenn späterhin die jährl. Eingänge der Seezolleinnahmen den Betrag übersteigen sollten, der zur Bestreit. aller bestehenden Belastungen oder solcher, die infolge der Abschaffung der Likinzölle im Zusammenhange mit einer Tarifrevision sich ergeben werden, erforderlich ist, dieser Überschuss in erster Linie für die Sicherstell. u. den Dienst der gegenwärtigen Anleihe zu verwenden ist. Die Chines. Regierung hat sich ferner vertraglich verpflichtet, einen Rechnungshof zu errichten, der das gesamte Rechnungswesen des Chines. Reiches zu kontrollieren hat. Bei dieser Behörde ist ein ausländ. Kontrollbeamter bestellt worden. Dem Rechnungshofe wird als besondere Abteil. ein Bureau der Verwalt. der Chines. Anleihen angegliedert werden. An der Spitze dieser Abteil. steht neben einem Chinesen ein ausländ. Direktor. Zahlst. in Deutschland: Berlin: Deutsch-Asiatische Bank, Seehandlung, Berl. Handels-Ges., Nationalbankfür Deutschland, A. Schaaffh. Bankverein, S. Bleichröder, Mendels- sohn & Co.; Berlin, Bremen u. Frankf. a. M.: Disconto-Ges., Bank für Handel u. Ind.; Berlin, Dresden, Bremen, Frankf. a. M., Hamburg, Leipzig, München: Deutsche Bank; Berlin, Dresden, Bremen, Hamburg, Nürnberg: Dresdner Bank; Frankf. a. M.: Jacob S. H. Stern; Hamburg: Norddeutsche Bank, L. Behrens & Söhne, Hongkong and Shanghai Banking Corporation; Cöln: Sal. Oppenheim jr. & Co.; München: Bayer. Hypoth.- u. Wechsel-Bank. Kapital u. Zs. frei von allen gegenwärtigen u. zukünftigen chines. Steuern oder Abgaben in Deutschland in Mark. Der für die Emission in Deutschland bestimmte Teil der Anleihe von M. 122 700 000 wurde 21./5. 1913 zu 90 % aufgelegt. Kurs Ende 1913: In Berlin: 88.60 %. –— In Frankf. a. M.: 88.50 %. – In Hamburg: 88.80 %. Ferner in Deutschland nicht notierte: 7 % Chinesische Staats-Silber-Anleihe von 1894. Emiss.: Taéls 10 900 000 (= £ 1 635 000) lt. Dekret zur Führung des Krieges gegen Japan. Stücke à Taél 500 (= £ 75). Zinsen: 1. Mai, 1. Nov. Verlosung: Im Sept. (erstm. 1905) per 1. Nov. Tilgung: Ab 1905 in 10 Jahren, Sicherheit: Einkünfte aus den Kaiserl. Seezöllen der Chinesischen Vertragshäfen. Aufgelegt 7. Nov. 1894 zu 98.75 %, in London (1 Taél = 3 sh), Hamburg, Amsterdam (1 Taél = fl. 1.80), Hongkong und Shanghai. Zahlstellen zum Kurse der Taéls: London und Hamburg: Hong- kong and Shanghai Banking Corporation; Amsterdam: Hope & Co. 6 % Chinesische Staats-Anleihe vom April 1895. Emiss.: £ 1 000 000. Stücke à £ 100. Zinsen: 1. Jan., 1. Juli. Verlosung: In London im Mai per 1. Juli. Tilgung: Ab 1901 in 15 Jahren. Sicherheit: Einkünfte aus den Kaiserl. Seezöllen der Chinesischen Vertrags- häfen mit Vorrecht vor allen künftigen Anleihen. Aufgelegt 4. Juli 1895 zu 106 % bei der Chartered Bank of India, Australia and China in London. Republik China. W