Republik Cuba. – Königreich Dänemark. 301 Budget: 1912/13: Einnahmen $ 37 940 200. Ausgaben $ 33 974 147. 1913/14: „ 37 940 200. „33 974 147. 5 % steuerfreie Gold-Anleihe von 1904. (Der Erlös der Anleihe diente zur teilweisen Befriedigung rückständiger anlässlich des Befreiungskrieges entstandener Verpflichtungen an die Armee.) $ 35 000 000 = £ 7 201 541.13.4 = M. 147 000 000 = frs. 181 300 000 in 33 000 Oblig. à $ 1000 = £ 205.15.2 = M. 4200 = frs. 5180 (Serie A Nr. 1–33 000) und 4000 Oblig. à $ 500 = = 102.17.7 = M. 2100 = frs. 2590 (Serie B Nr. 1– 4000). Die Oblig. sind auf Inhaber lautend ausgestellt, können jedoch hinsichtlich des Kapitals u. der Zs. auf Namen registriert werden und wieder auf Inhaber zurückübertragen werden. Kapital und Zs. der auf Namen laut. Oblig. sind nur in New YVork zahlbar. Zs.: 1./3., 1./9. Tilg.: Für die Tilg. der Anleihe hat die Reg. monatl., erstmals 10./4. 1910, einen Betrag von $ 85 000 an Speyer & Co. in New York abzuführen, welche diese Gelder zum Rückkauf von Oblig. nicht über pari zuzügl. Stück- Zs. zu verwenden haben. Die hierfür nicht verbrauchten Beträge sind von Speyer & Co. alljährl., erstmals im Jahre 1911, zur Ziehung von Oblig. u. Heimzahlung der gezogenen Oblig. am nächsten Zinstermin zu pari zuzügl. Stück-Zs. zu verwenden. Die Ziehungen haben spät. am 10./7. in Gegenwart eines Notars, sowie ferner, wenn die Reg. es verlangt, in Gegenwart eines Vertreters der Reg. stattzufinden. Sicherheit: Die Anleihe bildet eine direkte Schuld der Republik Cuba; ausserdem ist ihre Verzinsung u. Tilg. im besonderen sichergestellt durch Verpfänd. von 15 % der Einnahmen aus den Zöllen. Diese Verpfänd. von 15 % geniesst ein Vorrecht vor irgend welchen künftigen Verpfändungen von Zolleinnahmen. Die entspr. Beträge sind von der cubanischen Reg., die ausschl. zur Erhebung der Zölle berechtigt ist, wöchentlich an Speyer & Co. in New York oder nach deren Wahl an die Bevollmächtigten in Havana, z. Z. H. Upmann & Co., abzuführen, bis unter Einrechnung der oben erwähnten monatl. Zahlungen von je $ 85 000 der für den Dienst, d. h. für Zs., Tilg. und Kosten der Anleihe während des jeweils laufenden Jahres erforderliche Betrag erreicht ist. Sollten die erwähnten 15 % der Einnahmen aus den Zöllen, zuzügl. der monatl. Zahlungen von $ 85 000 sich zu irgend einer Zeit als unzureichend für den Dienst der Anleihe erweisen, so hat sich die cubanische Reg. verpflichtet, den Prozent- satz derart zu erhöhen, dass der Ertrag innerhalb 11 Monate die erforderl. Jahressumme ergibt. Zahlst.: New York: Speyer & Co.; London: Speyer Brothers; Berlin: Deutsche Bank: Frankf. a., M.: Lazard Speyer-Ellissen; Paris: Crédit Lyonnais. Zahlung von Kapital und Zs. ohne Abzug von jeder gegenwärt. u. zukünft. cuban. Steuer in New VYork in Goldmünze der Ver. Staaten von dem Gewicht und Feingehalt der gegenwärt. Währ., in London in $£, in Berlin und Frankf. a. M. in Reichsmark, in Paris in Francs. Von der Anleihe wurden, nach- dem schon vorher $ 24 000 000 plaziert waren, die restl. $ 11 000 000 = M. 46 200 000 in New Vork, London, Frankf. a. M. u. Amsterdam 26./5. 1904 aufgelegt zu 98 %. Kurs in Frankf. a. M. Ende 1904–1913: 102.40, 104.50, 102.90, 100.50, 102.30, 103.90, 103.70, 102.20, 101.90, 100.40 %. Usance: Beim Handel an der Frankf. Börse $ 1 = M. 4.20. 4½ % steuerfreie Gold-Anleihe von 1909. (Der Erlös der Anleihe ist zur Heimzahlung der 6 % Bonds von 1896 u. 1897 in Höhe von $ 2 196 585 sowie zu Kanalisations- u. Wasser- leitungsanlagen in den Städten Havana u. Cienfuegos bestimmt.) Gesamtbetrag $ 16 500 000, davon bisher begeben $ 5 500 000 = M. 23 100 000 = £ 1 131 670.16.8 = frs. 28 490 000 in Stücken à $ 1000 = M. 4200. Zs.: 1./2., 1./8. Tilg.: Die Anleihe ist am 1./8. 1949 fällig. Die Regier. hat jedoch das Recht, die gesamte Anleihe mit 30tägiger Frist, auf den ersten jeden Monats zu 105 % zuzügl. aufgelaufener Zs. zur Rückzahl. zu kündigen. Vom 1./8. 1919 ab bis zur völligen Tilg. der Anleihe wird die cuban. Regier. am ersten jeden Monats für den Zs.-Dienst u. die allmähliche Tilg. der Anleihe einen Betrag von $ 85 000 an Speyer $ Co. in New York abführen. Soweit dieser Betrag für den Zs.-Dienst nicht erforderlich ist, muss er zum Ankauf von ausstehenden Oblig. nicht über pari zuzügl. aufgelaufener Zs. verwendet werden. Die hierfür nicht verbrauchten Beträge sind von Speyer & Co. all- jährl. in der Zeit vom 1./11.–1./12. zur Ziehung von Oblig. u. Heimzahl. derselben zum nächsten Zs.-Termin zu pari zuzügl. Stück-Zs. zu verwenden. Sicherheit: Die Anleihe bildet eine direkte Schuld der Republik Cuba:; ausserdem ist ihre Verzins. u. Tilg. im besonderen sichergestellt durch Verpfänd. der Zolleinnahmen, soweit diese für den Dienst der Anleihe erforderlich sind. Diese Verpfänd. geniesst ein Vorrecht vor irgend welchen künftigen Verpfändungen; doch sind 15 % dieser Zolleinnahmen mit Vorrang vor späteren Anleihen für die 5 % Gold-Anleihe von 1904 verpfändet. Zahlst. wie bei der 5 % Anleihe von 1904. Zahlung von Kapital u. Zs. ohne Abzug von jeder gegenwärtigen u. zukünftigen cuban. Steuer in New YVork in Goldmünze der Ver. Staaten von dem Gewicht u. Feingehalt der gegenwärt. Währung, in London in £, in Berlin u. Frankf. a. M. in Reichsmark, in Paris in Francs. Eingeführt in Frankf. a. M. am 1./4. 1910 § 5 500 000 = M. 23 100 000 zu 98.75 %. Kurs in Frankf. a. M. Ende 1910–1913: 99.60, 99.40, 98.50, 93.50 %. Usance: Beim Handel an der Frankf. Börse $ 1 = M. 4.20. 0 Königreich Dänemark. Staatsschuld am 31. März 1913 (in Kronen, 1 Krone = 1.12½ M.): Inländische konsol. Schuddd..... .„.„.. Kr. 84 352 219 Ausländische Schuld zu 3, 3½ und 4 %.... 272 287 250 Sa. Kr. 356 639 469