Vice-Koönigreich Egypten. Durch das Dekret v. 28./11. 1904 wurde die ,Caisse de la Dette Publique“ neu geregelt, ohne dass in ihrer Beziehung zu der ,Commission de la Dette Publique' eine Anderung eintrat. Die „Commission de la Dette Publique“, welche durch das Dekret v. 2./5. 1876 er- richtet worden ist, bleibt auch fernerhin bis zur gänzlichen Tilg. mit dem Zs.- u. Tilg.-Dienst der garantierten, privilegierten u. unifizierten Anleihen beauftragt. Sie ist aus 6 fremden Commissarien (1 Deutscher, 1 Engländer, 1 Franzose, 1 OÖOsterreicher, 1 Italiener u. 1 Russe) zus. gesetzt u. hat ihren Sitz in Kairo. Nach dem Dekret v. 28./11. 1909 ist der Bruttoertrag der Grundsteuern (mit Ausnahme der Steuer auf Dattelbäume) in allen Provinzen von Egypten, ausgenommen die Provinz Keneh u. unter Berücksichtigung der Annuitäten der Moukabalah-Anleihe für den Dienst der garantierten, privilegierten u. unifizierten Anleihen bestimmt. Falls diese Einnahmen für den Schuldendienst nicht ausreichen sollten, wird der R.-F. in obiger Reihenfolge u. in letzter Linie die allgemeinen Einnahmen des Staatsschatzes in Anspruch genommen. Ohne Zustimmung der Mächte darf die Regierung die Steuern nicht derart modifizieren. dass ihr Erträgnis unter £ E. 4 000 000 sinkt. 3 % garantierte Egyptische Anleihe von 1885. Emiss. £ 9 424 000 (übertragen an N. M. von Rothschild & Sons in London) lt. der am 18, März 1885 in London unterzeichneten Konvention zwischen Grossbritannien, Deutschland, OÖsterreich-Ungarn, Frankreich, Italien, Russland u. der Türkei u. lt. Dekrete des Khedive vom 27. u. 28./7. 1885 zur Beschaff. von effektiv £ 9 000 000 = Liv. Egypt. 8 775 000. In Umlauf am 30./6. 1913: £ 7 075 700 in Stücken à £ 100, 200, 500 u. 1000. Zs.: 1./3., 1./9. Zs. u. Kap. zahlbar in Gold ohne jeden Abzug u. zwar in Kairo, London, Berlin u. Paris. Die Umrechnung geschieht in Berlin u. Paris zu einem von der Kommission der Staatsschuld zus. mit dem Finanzminister festzusetzenden Kurse, mit der Einschränkung, dass der Umrechnungskurs niemals die Parität des £ überschreiten darf und niemals niedriger sein darf als M. 20.25 oder frs. 25. Tilg.: Durch Ankauf oder Ausl., vom 15./7. 1910 ab Totalkünd. zulässig. Sicherheit: Für Verzinsung und Tilgung ist eine feste Annuität von £ 315 000 = Liv. Egypt. 307 125 festgesetzt, welche als erste Last von den Einkünften erhoben werden soll, die für den Dienst der privilegierten und der unificierten Schuld bestimmt sind, und deren regelmässige Zahlung gemeinschaftlich und einzeln von den obengenannten Staaten garantiert ist. Die Garantie Russlands ist auf der Annuität begrenzt. Jeder nach Zahlung der Zinsen verbleibende Betrag der Annuität wird dem für die Rückzahlung dieser Anleihe bestimmten Tilgungsfonds zugeführt. Aufgelegt £ 9 000 000 am 30. Juli 1885 zu 95½ (1 Lstr. = M. 20.38) in Berlin, Frankfurt a. M., London und Paris. Zahlstellen: Berlin: S. Bleichröder; London: N. M. Rothschild & Sons; Paris: de Rothschild freres; Egypten: Caisse de la Dette Publique. Kurs Ende 1890–1913: In Frankf. a. M.: 100, 100, 100, 103, –, –, –, –, –, –, 100, 100, 102, 97.50, 97.50, 98, 98, 90, —–, 90, 91, 88, 85, 85 %. – In Berlin Ende 1913: 86 %. Usance: Seit 1./1. 1899 wird beim Handel an der Börse £ 1 = M. 20.40 gerechnet, vorher £ 1 = M. 20. 3½ % privil. Egypt. Staats-Anleihe von 1890. Emiss. £ 29 400 000 It. Dekrete vom 6. u. 7./6. 1890 zur Rückzahlung bezw. Konvert. der 5 % privil. Anleihe (£ 22 296 800), zur Rückzahlung der 4½ % Anleihe von 1888 (£ 2 239 320), für Bewässerungsanlagen, Regelung von Pensionsansprüchen und Kosten dieser Emiss. (Liv. Egypt. 1 300 000). hierzu Emiss. 1 734 200 lt. Dekret vom 12./7. 1900 für Eisenbahnzwecke. In Umlauf am 30./6. 1913: £― 28 741 680 in Stücken à £ 20, 100, 500 u. 1000 = frs. 500, 2500, 12 500 u. 25 000. Zs.: 15./4., 15./10. Zs. u. Kapital zahlbar in Gold ohne jeden Abzug zu dem von der Direktion der Staatsschuld in Übereinstimmung mit dem Finanzminister jeweilig festzusetzenden Kurse (meistens £ 1 = M. 20.34). Tilg.: Vom 15./7. 1910 ab durch Rückkauf, falls der Kurs unter pari sonst durch Verl.; v. 15./7. 1910 ab Totalkünd. zulässig. Die Besitzer der 5 % priv. Oblig. waren be- rechtigt, v. 13.–23./6. 1890 Pari-Rückzahl. zu verlangen; diejenigen, die sich innerh. dieser Frist nicht gemeldet, waren den Bestimmungen der oben erwähnten Dekrete unterworfen. Alle nicht zurückbezahlten, also konv. 5 % privil. Oblig. bleiben, ohne irgend eine Veränderung in den Stücken oder Coup. zu erfahren, als 3½ % privil. Oblig. in Umlauf. Sie mussten zur Bescheinig. bei einer der Zeichnungsstellen eingereicht werden, infolge dessen alsdann den Besitzern auf je £ 100 nom. £ 9 und weiter £ 2.2.6 für den im voraus einzulösenden, am 15./10. 1890 verfall. Coup. (zus. M. 226.95) bar herausgezahlt wurde; dagegen findet die Einlös. der v. 15./4. 1891 ab fällig werdenden Coup., deren Beträge auf 5 % Zins = £ 0.10, 2.10, 12.10, 25 = frs. 12.50, 62.50, 312.50, 625 lauten, nur im Verhältnis von 3½ % jährl., also jeder Coup. zu £ 0.7, 1.15,8.15, 17.10 = frs. 8.75, 46 25, 218.75, 137.50 stat/ Sicherheit: Nach dem Dekret v. 28./11. 1904 werden für den Zs.-Dienst der privilegierten Anleihe die Erträge der Grundsteuern an zweiter Stelle verpfändet. Der nicht zu Konversionszwecken verwendete Teil aufgelegt am 13. Juli 1890 zu 91 % (1 £ = M. 20.40) in Berlin, Frankf. a. M., London und Paris. Zahlst.: Berlin: S. Bleichröder; Frankf. a. M.: Disconto-Ges.: London: N. M. Rothschild & Sons; Paris: de Rothschild freres. Kurs Ende 1891–1913: In Berlin: 88.80, 92.50, 96.30, 100.80, 98.30, 98.60, –, –, –, 100.50, 103.50, 104, 101.50, 100.80, –, –, –, 99, –, –, –, –, 90.25 % — In Frankf, à. M. 91, 94.30, 96, 101.85, 100.20, 101.60, 102,70, 104, 98.80, 100.50, 103.20, 104.80, 102, 101.20, 103.25, 101.50 97.60, 99, 98.50, 95.60, 94.30, 93, 90.50 %. – Usance: Seit 1./1. 1899 wird beim Handel an allen deutschen Börsen £ 1 = M. 20.40 gerechnet, während vorher in Frankf. a. M. £ 1= M. 20; in Berlin auch früher schon £ 1 = M. 20.40. 4 % (früher 7 %) unific. Egypt. Schuld. Ges.-Emiss. £ 60 958 240 = frs. 1 523 956 000, hi lt. Dekrete v. 7./5. u. 18./11. 1876 £ 59 000 000 = frs. 1 475 000 000 zur Konvert. der Anl 0