Republik Portugal. 363 die dieselbe Nummer tragende unverzinsl. Specialtitel zur Zahlung vorgelegt wird, die Be- zahlung der gezogenen Stücke beider Kategorien erfolgt also getrennt. Über die Tilg. siehe 3 % verzinsl. Anleihe Serie III. Zahlst. u. Zahlungsmodus wie bei 3 % Anleihe Serie III. Uingeführt in Berlin 23./10. 1903 Milr. 14 285 910 = M. 64 448 502 zu M. 11.50 pro Stück. – In Frankf. a. M. 5./11. 1903 zu M. 15.40 pro Stück. Kurs Ende 1903–1913: In Berlin: M. 13.40, 12.20, 13.20, 13.10, 10.60, 9.70, 12.30, 11.25, 10.10, 9, 9.70 pro Stück. – In Frankf. a. M.: M. 13.60, 12.10, 13.70, 13.25, 11, 9.90, 12.70, 11.50, 10.20, 9.6, 9.80 pro Stück. Usance: Kursnotiz in Mark pro Stück u. franko Zs. 4½ % amort. steuerfreie innere Portug. Anleihe von 1905. Milr. 3 371 310 in Stücken à Milr. 90, auch in Abschnitten von 5 Stück. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Vom 1./7. 1905 ab ent- weder durch halbjährl. Verlos. 15./6. bezw. 15./12. oder durch Kauf am Markte unter pari innerh. 119 Semester. Sicherheit: Gemäss der Basis 3 des Gesetzes v. 14./7. 1899 wird von dem Special-F. der Staatseisenbahnen, dessen Dotierung in diesem Gesetze näher bestimmt ist, der zur Bestreitung der Zs. u. Amort. dieser Anleihe nötige Teil konsigniert und darf dieser Betrag bis zur gänzlichen Amort. der Oblig. zu keiner anderen Verwendung heran- gezogen werden. Der Dienst der Anleihe wird durch die Junta do Credito Publico besorgt, an welche die Verwalt. der Staatseisenbahnen unter den im Gesetz v. 14./7. 1899 u. Regle- ment v. 2./11. 1899 festgesetzten Bedingungen u. bis zur Beendigung der Rückzahlung der Anleihe die für die Zahlung der Zs. u. der Amort. konsignierte Summe in gleichmässigen Monatsraten, d. h. jeden Monat : des Jahreserfordernisses übergibt. Dieses Jahreserfordernis beträgt Milr. 163 692 480 während der ersten 58 Jahre, Milr. 79 085.400 im 59. Jahre und Milr. 39 542.700 im 119. Semester u. werden diese Summen im Budget des Finanzministers Kapitel der fundierten, öffentlichen Schuld, zu Lasten der Junta do Credito publico jährl. separat eingetragen. Zahlst.: Frankf. a. M.: Deutsche Effecten- u. Wechsel-Bank, Bank für Handel u. Ind. Zahlung der Zs. u. der verl. Stücke steuerfrei ohne jeden Abzug zum je- weiligen an der Frankf. Börse am Tage der Vorzeigung für kurze Wechsel auf Lissabon bestehenden Kurse. Aufgelegt in Frankf. a. M. 14./3. u. 15./3. 1906 Milr. 3 371 310 zu 90.75 %, wobei 1 Milr. = M. 4.50 gerechnet wurde. Beim Handel an der Frankf. Börse 1 Milr. = M. 4.50 Kurs in Frankf. a. M. Ende 1906–1913: 90.60, 84.50, 72.40, 78.90, 80.60, 81.50, 76, 74.50 %. Verj. der Zs. u. der verl. Stücke in 5 J. (F.) 4½ % Portugiesische Tabaks-Obligationen von 1891. Auf Grund der durch Beschluss der Kortes vom 23. März 1891 und des Kgl. Dekrets vom 30. März 1891 erteilten Ermäch- tigung hatte die portugiesische Regierung die Ausübung des Tabaksmonopols auf dem Fest- lande des Königreichs Portugal einer Gesellschaft „Société des Tabacs de Portugal (Régie cointéressée)L mit einem Kapital von 9000 Contos de Reis (frs. 50 000 000) übertragen, und zwar für die Dauer von 35 Jahren. Jedoch hatte die Regierung sich das Recht vorbehalten, die Koncession bei Ablauf einer Periode von 16 Jahren, d. h. 1./5. 1907 nach vorangegang. 2jähriger Kündigung aufzuheben; sie war für diesen Fall verpflichtet, bevor sie den Betrieb wieder in die Hand nimmt, die noch in Umlauf befindl. Stücke der 4½ % Anleihe zum Nennbetrage zurückzuzahlen. Als Pacht hatte die Ges. zu zahlen jährlich Contos de Reis 4250 (frs. 23 611 000) für die ersten 2 Jahre, jährl. Contos de Reis 4350 (frs. 24 166 000) für weitere 2 Jahre, jährl. Contos de Reis 4400 (frs. 24 444 000) für weitere 2 Jahre, jährl. Contos de Reis 4450 (frs. 24 722 000) für weitere 5 Jahre, jährl. Contos de Reis 4500 (frs. 25 000 000) für die verbleibenden 24 Jahre. Verlängerung des Tabakmonopols: Am 4./4. 1905 wurde zwischen der portugies. Regierung und der Portugies. Tabakgesellschaft über die Konversion der 4½ 7* Tabaks-Oblig. von 1891 und im Zus. hang hiermit über die Verlängerung des Tabakmonopols ein provis. Vertrag abgeschlossen, der aber von der Kortes nicht angenommen wurde. Im April 1906 erliess sodann die Regier. ein neues Ausschreiben für die Erneuerung des Tabak- monopols; in demselben war auf die Rückzahlung bezw. Konversion der 4½ % Tabakanleihe keinerlei Rücksicht genommen. Die Frist für die Einreichung von Angeboten endete am 7./5. 1906. Auf dieses Ausschreiben gingen 3 Offerten ein, die günstigste war die der Zündholz-Ges., welche einen jährl. Pachtschilling von 6520 Kontos bot. Die Reg. erteilte den Zuschlag und forderte gleichzeitig die Tabaks-Ges. auf, eine Erklär. abzugeben, ob sie von ihrem Optionsrechte Gebrauch machen wolle. Die Tabaks-Ges., welche auf das Aus- schreiben eine Offerte nicht eingereicht hatte. protestierte zunächst gegen den Zuschlag, weil nach dem Gesetze der Inhaber des Tabakmonopols kein zweites Geschäft betreiben dürfe. Späterhin aber gab sie nach u. entschloss sich, die Option auszuüben. Am 2./6. 1906 ge- langte hierauf ein provisorischer Vertrag zwischen der Reg. u. der Ges. zur Unterzeichnung, welcher am 10.10. 1906 von der Kortes u. am 11./11. 1906 von der Reg. genehmigt wurde. Die Hauptsächlichsten Bedingungen des neuen Vertrages sind folgende: Die Reg. überlässt der Tabak-Ges. die Fortsetz. des Monopols v. 1./5. 1907 bis 30./4. 1926. Die Ges. garantiert, zus. mit der Reg., die Zinsen u. Amort. der 4½ % Oblig. von 1891 u. 1896 oder der an ihre Stelle tretenden Titres. Die Ges. zahlt einen jährl. Pachtschilling von 6520 Kontos, ferner für jedes Kilo manipulierten, verkauften oder eingeführten Tabaks, sobald die Verkäufe am Kontinent 2 461 526 kg, ausserhalb desselben 293 518 kg u. der Import 51 829 kg übersteigen, für die über die betr. Zahlen hinausgehenden Verkäufe am Kontinent 1800 Reis, ausserhalb desselben 180 Reis u. für den dem Zoll unterliegenden Import der Händler u. Privatpersonen 3200 Reis; sie garantiert der Reg. diese Abgabe von 1907–1910 jährl. mit 50 Kontos, von 1910–1914 mit 150 Kontos, von 1914–1917 mit 300 Kontos, von 1917–1920 mit 400 K u. von 1920–1926 mit 450 Kontos. Die Ges. hat bei einer etwaigen Vergebung des Tab