Sultanat Türkei. 4 % steuerfreie Türkische Staats-Anleihe (Consolid.-Anleihe) von 1890. M. 90 900 000 = £ 4 545 000 = frs. 113 625 000 = £ T. 4 999 500 lt. Dekret vom 15./27. April 1890 und Abkommen vom 18./30. April 1890 zur Konvertierung bezw. Rückzahlung älterer innerer Anleihen, sowie zur Konsolidierung schwebender Schulden. Die Anleihe steht unter Ver— waltung der „Administration de la Dette Publique Ottomane“ und sind für Verzinsung und Tilgung besondere Einnahmen überwiesen. Stücke in deutscher, englischer, französischer und türkischer Sprache à M. 400 = £ 20 = frs. 500 = £ T. 22, auch Abschnitte von 5, 25 und 50 Obligationen. Zinsen: 1./14. März und 1./14. Sept., zahlbar in Deutschland in Mark, in London in &£, in Paris in frs. in dem oben erwähnten Wertverhältnisse, in Amsterdam in fl. holl. zum Pariser Wechselkurse. Schuldverschreibungen und Coupons sind von jeder gegenwärtigen und zukünftigen Steuer befreit. Verlosung: 1./14. Febr. und 1./14. Aug. (erst- mals Aug. 1890), per 1./14. März bezw. 1./14. Sept. Tilgung: Innerhalb 43½ Jahren; ver- stärkte Auslosungen sowie gänzliche Tilgung jederzeit zulässig. Der Dienst der Anleihe erfordert jährlich £ T. 250 000. Sicherheit: Für Verzinsung und Tilgung ist bis zur voll- ständigen Rückzahlung dem Conseil d'Administration de la Dette Publique Ottomane die Erhebung und Einziehung des Kornzehnten der Sandjaks Broussa, Carahissar und Carassi des Vilayets Haudavendighiar und der Sandjaks Kir-Chechri, Caissarie und Yozgad des Vilayets Angora unwiderruflich übertragen. Dieser Kornzehnt ergiebt jährlich ca. £ T. 231 000 und sind ausserdem monatliche Zahlungen aus den Zolleingängen im Mindestbetrage von jährlich =― T 80 000 überwiesen. Soweit die vorerwähnten Sicherheiten für den Dienst nicht aus- reichen sollten, sind etwaige Fehlbeträge durch weitere Zuschüsse aus den Zolleingängen zu decken. Verj.: Coup. 6, für verl. oder gekünd. Stücke 15 J. n. F. Aufgelegt M. 27 450 000 ...... 34 312 000 – „„ 1509 759 am 26./6. 1890 zu 77.80 % (frs. 100 =– M. 81) in Berlin, Frankf. a. M., Paris, London, Amsterdam, Genf. Zahlst.: Berlin: S. Bleichröder, Disconto-Ges.: Frankf. a. M.: Gebr. Bethmann; Hamburg: M. M. Warburg & Co.; London, Paris und Konstantinopel: Banque Impeériale Ottomane, sowie in Amsterdam bei dem durch die Banque zu beauftragenden Bankhause. Kurs Ende 1890–1913: In Berlin: 73.75, 70, 72.90, 84.90, 89.50, –, –, –, –, 82, 87.75, 89.90, 94.25, –, –, –, 94.75, 94, 90, 91.50, –, 89.75, 85.25, 82 %. —– In Frankf. a. M.: 73.35, 70.70, 72.70, 85. 25, 89.45, 78.10, 68.90, 77.30, 79.80, 80.80, Ckl. 81.40), 87.80, 89.90, 93, 91, 89, 91.50, 94.80, 94, 93, 95, 95, 90, 85, 85 %. 4 % priv. Türk. Zollanleihe von 1902. frs. 195 455 000 in Stücken a frs. 500 = £― 20 = £ T. 22 = M. 405. Zs.: 1./14. Jan., 1./14. Juli. Tilg.: In längstens 56 Jahren u. zwar durch Rückkauf, solange die Oblig. unter pari erhältlich, anderenfalls durch halbj. stattfindende Ausl. Sicherheit: Die Reg. überweist der Banque Impeériale Ottomane eine jährl. An- nuität von £ T. 390 000 = £ 354 545, welche den Einkünften der Allgemeinen Verwaltung aus den indirekten Steuern (Zöllen) zu entnehmen ist. Diese letztere. hat den Filialen der Banque in den 5 Vilayets Symrna, Syrien-(Beirut), Saloniky, Adrianopel und Broussa die Einkünfte der Direktionen der indirekten Steuern (Zölle) der genannten Vilayets abzüglich Verwaltungs- und Erhebungsspesen und um zur Verfügung der Allgemeinen Verwaltung gehalten zu werden, zu bezahlen. Die Zahlung der Annuität erfolgt ab 1./13. Juli 1886 in 6 gleichen Raten von 2 zu 2 Monaten. Sollte zur festgestellten Verfallzeit der Betrag eines Termins nicht gänzlich entrichtet sein, dann ist die Banque ermächtigt, das Fehlende dem Ertrag der bei ihren Filialen einbezahlten Zölle der 5 Vilayets zu entnehmen. Zur Be- schleunigung der Tilg. bestimmt die Reg. noch den ihr nach Artikel 7 des Lastenheftes zu- kommenden Anteil aus den Erträgnissen des Tabakmonopols. Zahlst.: Berlin u. Frankf. a. M.: Deutsche Bank; Frankf. a. M.: Gebr. Bethmann; ferner in Paris, London u. Konstantinopel. Zahlung von Kapital u. Zs., frei von jeder gegenwärt. oder künft. türk. Steuer in Deutschl. zum jeweil. Tageskurse für kKurz Paris. Die neue Anleihe wurde in der Zeit v. 12.–20./11. 1902 einschl. den Inh. von 5 % türk. Zoll-Oblig. von 1886 zum Umtausch angeboten: als Umtausch- stelle fungierte in Deutschland nur Frankf. a. M.: Gebr. Bethmann, Deutsche Bank; in Paris fand ausserdem noch eine Barsubskription am 20./11. 1902 zu 86 % auf die Anleihe statt. 4 % Ottoman. Staats-Anleihe von 1903 (fundiert auf specielle Sicherheiten unter Ver- waltung der „Administration de la Dette Publique Ottomane) M. 48 960 000 = frs. 60 000 000 = £ T. 2 640 000 in 60 000 Stücken à frs. 500 = M. 408 = £ T. 22 u. 12 000 Stücken à frs. 2500 = M. 2040 = £ T. 110. Zs.: 1./5., 1./11. n. St. Tilg.: Von 1903 ab durch halbjährl. Verl. im März u. Sept. per 1./5. resp. 1./1 1. mit jährl. ½ % u. Zs.-Zuwachs in ungefähr 55 Jahren; die erste Verl. im Sept. 1903; verstärkte Tilg. u. Gesamtkündig. bis 1./5. 1912 ausgeschlossen. Sicherheit: Die Kaiserl. Ottoman. Reg. überweist u. verpfändet ausschl. u. unwiderruflich für den Dienst der Anleihe bis zu ihrer gänzlichen Tilg. den Ertrag der nachbezeichneten Einkünfte, deren Verwalt. u. Einziehung der Administration de la Dette Publique Ottomane anvertraut bleiben, nämlich 1) Fischerei-Abgaben, 2) Jagdschein-Gebühren, 3) Gebühren für Fischerei-Erlaubnisscheine, 4) Gebühren für Erlaubnisscheine zum Tumbeki-Verkauf, 5) Seiden- Zehnten. Diese 5 Einnahmen für diejenigen Plätze, deren Abgaben noch nicht durch das Dekret v. 8./20. Dez. 1881 der Administration de la Dette Publique Ottomane überwiesen worden sind, 6) den Anteil der Reg. an den Gebühren für die in Gemässheit des unter dem 17. Zilcade 1305 —– 14./7. 1888 (n. St.) – mit Zustimmung des Verwalt.-Rates der Dette Publique Ottomane erlassenen Dekrets dem Stempel unterworfenen Akte, 7) bevorrechtigte Verpfändung der Getreidezehnten des Sandjaks Smyrna für einen jährl. Betrag von £ T. 30 000. Es ist vereinbart, dass bei der Verpachtung der Zehnten im vorerwähnten Sandjak, der ein Delegierter der Dette Publique Ottomane unter tätiger Mitwirkung bei allen die Erteilung