416 Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. summe des Erträgnisses des Zuschlages von 6 % auf die gegenwärtig von der Dette Publique Ottomane für den Dienst der kilometrischen Garantien u. der folg. Anleihen verwalteten Ein- künfte: 4 % Anleihe von 1903, 5 % Anleihe von 1896, 4 % Anleihe von 1901 u. 4 % Anleihe der Bagdadbahn, I. Serie; 2) L T. 30 000 pro Jahr auf die Abgaben, welche die Zollverwalt. des Reiches für Rechnung der Kasse des Tedjhisat-Askerie (Militärverwaltung) kraft des unter dem 18./12. 1316 erlassenen kaiserl. Irades erhebt. Dieser Betrag wird von der Zollverwaltung in 12 Monatsraten direkt an die Verwalt. der Dette Publique Ottomane gezahlt werden. Die Er- hebung des Zuschlags von 6 % auf die Zehnten vollzieht sich in der gleichen Weise wie die Erhebung der Zehnten selbst unter Mitwirkung der Dette Publique Ottomane, welche aus dem Erlös die für den Dienst der Anleihe erforderl. Summen direkt an die Deutsche Bank abführt. Zahlst.: Berlin u. Frankf. a. M.: Deutsche Bank: Frankf. a. M.: Deutsche Bank, Jacob S. H. Stern, Gebr. Bethmann, Deutsche Vereinsbank; Hamburg: Deutsche Bank, M. M. Warburg & Co. Zahlung der Zs. u. der verl. Stücke ohne jeden Abzug in Deutschland in Mark. Die Anleihe wurde aufgelegt in Berlin, Frankf. a. M., Hamburg etc. 4./5. 1905 zu 87 %. Kurs Ende 1905 bis 1913: In Berlin: 85.50, 87.30, 85.50, 83, 87.40, 86.50, 81.80, 76.70, 74 %. – In Frankf. a. M.: 85, 87.30, 85.50, 83, 87.50, 86.50, 81.40, 76.30, 74 %. – In Hamburg: 85, 87, 85.50, 82.75, 87, 86.50, 81.50, 76.25, 73.50 %. Verj. der Zinsscheine in 6 J., der verl. Stücke in 15 J. (F.) 4 % Ottomanische Anleihe von 1908. £ T. 4 711 124 = frs. 107 071 000 = £ 4 282 840 286 /727 510 in Stäcken à 22 =– s 500 = £― 20=– M. 405. 28. 14 Jan., 1 14. Inii. Tilgung: Vom 1./14. Juli 1909 ab durch Rückkauf oder halbjährliche Verlosung im Mai bezw. November (zuerst November 1909) per 1./14. Juli bezw. 1./14. Januar des folgenden Jahres mit jährlich ½½ % innerhalb 56 Jahren; vom 1./14. quli 1919 ab Gesamtkündigung zulässig. Sicherheit: Zur Sicherstellung der Anleihe überweist die Türkische Regierung der Banque Impeériale Ottomane ausschliesslich, un- widerruflich und unter Verzicht auf anderweitige Verwendung ihrerseits bis zur voll- ständigen Tilg. der Anleihe nachstehende Einkünfte: 1. eine jährl. Summe von Ltq. 180 000 aus den allgemeinen Einkünften der Generalverwaltung der Zölle u. indirekten Steuern, u. zwar soll diese Jahreszahlung wie folgt geleistet werden: a) Die Generalzolldirektion von Konstantinopel wird an die Banque Impeériale Ottomane jährlich den Betrag von Ltq. 50 000 in Monatszahlungen von je Ltq. 4166.66 abführen; b) den Restbetrag von Ltq. 130 000, sowie jeden Fehlbetrag an den vorerwähnten Monatszahlungen ist die Banque Impeériale Ottomane ermächtigt, ohne weiteres aus den Zolleinnahmen von Smyrna, Salonik, Beyrut, Adrianopel u. Brussa zu entnehmen, welche an ihre Filialen kraft Art. 8 des zwischen der Kaiserlich Ottomanischen Regierung und der genannten Bank für die 4 % Zollanleihe von 1902 ab- geschlossenen Vertrages vom 28. Sept./11. Okt. 1902 abgeführt werden, u. zwar nach Zahlung der Annuität der letzteren Anleihe und der für die 4 % Anleihe 1901/1905. 2. einen jährl. Betrag von Ltq. 40 000, welcher den Überschüssen der Zehnten und der sonstigen Einkünfte zu entnehmen ist, welche von der Administration de la Dette Publique Ottomane für den Dienst der kilometrischen Garantien und der durch die Zehnten u. vorgenannten Einkünfte sichergestellten Anleihen verwaltet werden; diese UÜberschüsse sind nach Zahlung der leihe durch Einlösung zu pari zurückzuzahlen. Sicherheit: Um die regelmässige Zahlung der Zs. u. Tilg.-Beträge, die sich jährl. auf frs. 4 414 541.04 belaufen, sowie der Spesen für Provision, Umrechnungen, Anzeigen usw., die mit der Anleihe verbunden sind, zu sichern, überweist u. verpfändet die Kais. Ottoman. Reg. ausschliessl. u. unwiderruflich bis zur voll- ständ. Tilg, des Nennbetrags der Oblig. eine feste Summe von £ T. 200 000 (ca. frs. 4 545 454) aus den Überschüssen der der Dette Publique Ottomane für die ganze Dauer ihrer Ver- waltung überwiesenen Einkünfte, u. zwar soweit jene gemäss Artikel 7 des Zusatzdekrets v. 1./14. Sept. 1903 zum Mouharrem-Dekret der Kais. Ottoman. Reg. zukommen, jedoch ab- zügl. des Ertrages des 3 % Zollzuschlages. Diese Verpfändung hat ein Vorrecht vor jeder späteren Belastung des genannten Einnahmeanteils. Dagegen rangiert sie hinter einer jährl. Summe von £ T. 124 059.38, welche die Kais. Reg. schon dem Dienst der 4 % Ottoman. Anleihe von 1904 im Nennbetrage von 2 500 000 bis zur vollständ. Tilg. des Nominalbetrages dieser Anleihe überwiesen hat. a der der Kais. Ottoman. Reg. zu- kommende Anteil an den vorerwähnten Überschüssen nicht genügen sollte, um die zu den beiden Serien dieser Anleihe gehörende Annuität zu decken, wird die Kais. Ottoman. Reg den etwaigen Fehlbetrag, der am Ende eines Jahres festgestellt werden sollte, aus den ersten, zum folgenden Jahre gehörenden Einnahmen der Aghnams der Vilayets Konia, Adana und Aleppo abdecken, indem wohl bemerkt wird, dass bezügl. der Aghnams des Vilayets Aleppo die gegenwärtige Verpfändung hinter einer Summe von £ T. 40 000 kommt, die nach einem früheren Vertrage einer anderen Bestimmung vorbehalten ist. Diese Summe ist nach Ab- schluss des Anleihevertrages v. 20. Mai 1324/2. Juni 1908 in Höhe von Ltq. 32 000 für den Dienst der 4 % Ottoman. Anleihe von 1909 verpfändet worden, ohne dass dadurch eine Aenderung in der Reihenfolge stattgefunden hätte. (Nach den Angaben des im Juni 1910 veröffentlichten Prospektes betragen die Einnahmen der Aghnams (Hammelsteuern) der Vilayets Konia, Adana u. Aleppo im Durchschnitt £ T. 295 000.) Unter keinem Vorwand dürfen die der Anleihe zugewiesenen Einkünfte ihrer Bestimmung entzogen werden. Ausser der oben erwähnten £ T. 200 000 jährlich ausmachenden Verpfändung wird der Dienst der Anleihe durch folgende Verpfändungen gesichert: 1. Die Kaiserlich Ottoman. Reg. überweist und verpfändet der zweiten und dritten Serie der Kaiserl. Ottoman. 4 % Anleihe der Bagdad- bahn unwiderruflich bis zur vollen Tilg. des Nennbetrages der Obligat. ihren alljährlich fest- zustellenden Anteil an den Durchschnitts-Brutto-Einnahmen der Linie von ungefähr 840 km