* 460 Ausländische Banken, Hypotheken-Banken und Sparkassen. Verteilung gelangten Div. und den für jede Aktie entfallenden gleichen Anteil an dem bilanz- mässigen R.-F., soweit derselbe nicht zur Deckung von aus der Zeit vor der Übernahme des Bankgeschäftes durch die beiden Staatsverwaltungen herrührenden Verlusten in Anspruch zu nehmen ist, auszufolgen. Die Abrechnung über den R.-F. ist in dem der Übernahme folgenden Jahre durchzuführen. Für das der Bank bei Übernahme der Bankgeschäfte durch die beiden Staatsverwaltungen verbleibende Hypothekar-Kreditgeschäft wird aus den für die Aktien hinausgezahlten Beträgen ein Fonds gebildet, welcher mindestens dem zehnten Teile der dann im Umlaufe befindl. Pfandbr. gleichkommt u. nach Massgabe der Einlös. der Pfandbr. in demselben Verhältnisse yvermindert werden kann. – Anlässlich der Verlänger. des Privil. im J. 1899 wurde auch ein Übereinkommen mit der Oesterr.-ungar. Bank in betreff der Schuld des Staates von urspr. fl. 80 000 000 abgeschlossen. Nach diesem Übereinkommen zahlte die Staatsverwaltung der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder an die Bank am 31./12. 1899 auf das lt. § 4 des Übereinkommens vom 10./1. 1863 dem Staate überlassene Dar- lehen von urspr. fl. 80 000 000 den Teilbetrag von fl. 30 000 000 zurück; die Bank dagegen verpflichtete sich, die verbleibende Restschuld durch Abschreib. aus den Mitteln des R.-F. bis auf den Restbetrag von fl. 30 000 000 herabzumindern und dieses restliche Darlehen in unveränderlicher Höhe für die Dauer des verlängerten Bank-Privil. zinsenfrei zu prolon- gieren. Der Gesamtbetrag der umlaufenden Banknoten muss mind. zu durch Bar- vorrat oder in Barren, der Rest bankmässig bedeckt sein. Wenn der Notenumlauf den Bar- vorrat um mehr als K 600 000 000 übersteigt, hat die Bank vom Überschuss eine Noten- steuer von jährl. 5 % an die beiden Staatsverwaltungen zu entrichten. Am 1./9. 1901 ist der staatl. Verwechslungsdienst u. seit 1./10. 1901 auch der gesamte Golddienst der beiden Staaten der Bank übertragen worden. Die Bank ist berechtigt, Hypothekar-Darlehen in Pfandbr. bis zu K 300 000 000 zu gewähren, die Gesamtsumme der Pfandbr. darf die Hyp.- Forder. nicht übersteigen. Kapital: K 210 000 000 in 150 000 Aktien auf Namen à K 1400. Das A.- K. bestand 1820 nach Einstellung der Subskription aus fl. 30 372 600 C.-M. in 50 621 Aktien mit einer Einzahl. von fl. 1000 Wiener Währung u. fl. 100 C.-M. in Silber gerechnet als fl. 600 C.-M.; 1853 wurde dasselbe durch die II. Em. um fl. 39 503 200 C.-M. in 49 379 Aktien mit fl. 800 Ein- zahlung in Banknoten und 1855 durch die III. Em. um fl. 35 000 000 C.-M. in 50 000 Aktien mit fl. 700 Einzahlung in Silber auf zus. fl. 104 875 800 C.-M. = fl. 110 119 590 5. W. erhöht. Jeder Aktionär hatte gleichen Anteil am Gesamtvermögen. Zur Ergänzung des Einzahlungs- betrages einer Aktie auf fl. 735 ö6. W. wurden 1863 dem A.-K. fl. 130 410 aus der Gewinn- reserve überwiesen und erreichte damit die statutenmässige Höhe von fl. 110 250 000 in 150 000 Aktien à fl. 735 6. W. Gemäss Gesetz v. 13./11. 1868 auf fl. 90 000 000 herabgesetzt durch bare Rückzahl. von fl. 135 6. W. auf jede Aktie; durch kaiserl. Verordnung v. 21./9. 1899 u. den ungar. Gesetzart. XXXVII v. J. 1899 auf K 210 000 000 erhöht u. zwar in der Weise, dass ein Betrag von K 30 000 000 vom R.-F. ab- u. dem A.-K. zugeschrieben wurde, wonach heute jede Aktie mit K 1400 eingez. ist. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Spät. im Febr. Stimmrecht: Je 20 Aktien = 1 St., jedoch hat jedes Mitgl. nur 1 St. Gewinn-Verteilung: Von dem Reingewinn zunächst 4 % Div., von dem verbleib. Gewinn 10 % an R.-F. und 2 % an Pens.-F., von dem Reste ist, solange die Gesamt-Div. 6 % nicht übersteigt, die eine Hälfte der für die Aktionäre entfallenden Div. zuzurechnen, die andere Hälfte fälit den beiden Staatsverwaltungen zu. Von dem weiter erübrigenden Teile des Ge- winns, solange die Gesamt-Div. 7 % nicht übersteigt, / an die Aktionäre und an die Staatsverwaltungen. Von dem Rest des Gewinns an die Aktionäre u. % an die Staats- verwaltungen. Genügen die Jahreserträgnisse nicht, um 4 % Div. zu verteilen, so kann der R.-F. herangezogen werden, falls derselbe nicht unter 10 % des A.-K. herabsinkt. Bilanz am 31. Dez. 1913: Aktiva: Metallschatz: Goldmünzen der Kronenwährung, dann Gold in Barren, in ausländ. u. Handelsmünzen, das Kilo fein zu K 3, 278 gerechnet 1240972 547, Goldwechsel a. ausw. Plätze 60 000 000, Silberkurant- u. Teilmünzen 261 544 984; Portefeuille- stand an Wechseln, Warrants u. Effekten: Wien 77 384 448, österr. Fil. 202 815 598, Budapest 204 467 750, ung. Fil. 429 802 747, bosn.-herzeg. Fil. 11 527 749; Darlehen geg. Handpfand: Wien 107 905 700, österr. Fil. 92 505 500, Budapest 29 704 200, ung. Fil. 80 416 200, bosn.- herzeg. Fil. 87 200, eingelöste verfall. Effekten u. Coup. 86 946, Staatsverwalt. der im Reichs- rate vertretenen Königreiche u. Länder 60 000 000, Hypoth.-Darlehen 299 885 310, börsen- mässig angek. Pfandbr. der Bank 2 615 440, Anlagen des R.-F. 5 156 804, do. des Pens-F. 12 878 420, Gebäude u. Fundus instructus 46 838 408, andere Aktiva 86 864 942. – Passiva: A.-K. 210 000 000, R.-F. 32 159 903, Banknotenumlauf 2 493 641 100, sofort rückzahlb. fremde Gelder u. zwar: Girokto 168 403 740, sonst. Guth. u. Forder. 18 704 128, verl., noch nicht eingelöste fällige Pfandbr. 388 600, unbehob. Pfandbr.-Zs. 44 208, alte Div. 75 897, Pfandbr. im Umlauf 291 349 000, in das Abschlussj. gehörige, noch nicht fällige Zs. der Pfandbr. 2 932 750, Pens.-F. 13 636 061, sonst. Passiva 61 490 828, Überträge in das Jahr 1914 5 468 207, Gewinnvortrag a. 1912 u. Reinerträgnis in 1913 (46 286 893 abzügl. Abschlagsdiv. per 1./. 1913 4 200 000, Anteil des R.-F. 3 787 874, do. des Pens.-F. 757 575, do. der beiden Staats- verwalt. 22 374 970) bleibt 15 166 474. Sa. K 3 313 460 896. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Steuer von der Div. 3 384 405, Gebührenpauschale für d. Darlehensgeschäft 889 440, Rentensteuerpauschale f. d. Pfandbr.-Zs. 42 831, Banknoten- steuer 11 006 649, Regieauslagen u. Hausspesen 15 576 788, Banknotenfabrikat.-Kosten 2 375 907,