520 Auslän dische Industrie-Gesellschaften. die Budapester Allgemeine Elektricitäts-A-G. sowie die Ungarische Elektricitäts-A.-G. den durch die Stadtgemeinde zu entsendenden Fachorganen zu gestatten, sich von der Höhe des investierten Kapitals, von dem heutigen Werte des Unternehmeps u. von dessen Ren- tabilität auf Grund der Einsichtnahme in die Bücher Überzeugung zu verschaffen. Diesem Ersuchen des Magistrats wurde seitens der Ges. Folge gegeben. Am 23./5. 1912 richtete der Magistrat an die Ges. eine Zuschrift in welcher er sie aufforderte, binnen 30 Tagen anzugeben, um welchen Preis sie ihr Elektrizitätswerk, ihr Leitungsnetz sowie alle dazu gehörenden Einricht. u. Montierungen der Hauptstadt am 1./6. 1914 überlassen will, da die Hauptstadt im Sinne des zwischen ihr u. der Ges. bestehenden Vertrages von dem in diesem Vertrage stipulierten Ablösungsrecht Gebrauch machen wolle. Die Ges. erwiderte hierauf, dass sie der Aufforderung, einen bestimmten Preis für die Ablösung zu bezeichnen, nicht nachkommen könne, weil der Mitteilung des Magistrats die Bemerkung beigefügt gewesen sei, dass er über den Preis in keinerlei Verhandlungen zu treten beabsichtige, sondern eine gerichtliche Schätzung wünsche. Auch sei die 30tägige Frist, die der Magistrat der Ges. zur Bezeichnung des Preises gewähren wolle, viel zu kurz, sie warte daher die gerichtliche Schätzung ab. Auf Antrag des Magistrats hat der Gerichtshof eine Vorschätzung angeordnet u. zu deren Durchführung Sachverständige ernannt. Gegen eine vom Magistrat vor dem Gerichtshofe eingebrachte Klage, dass die Gesellschaft verpflichtet werden möge. die Anlagen u. Ein- richtungen vom 1./6. 1914 ab in das Eigentum u. in den Besitz der Stadtgemeinde Budapest zu übergeben, ohne Rücksicht darauf, ob bis dahin der Einlösungswert festgestellt wird oder nicht, hat die Ges. dahin Stellung genommen, dass diese Verpflichtung für sie im Sinne des Vertrages u. des Gesetzes so lange nicht besteht, bis über den Einlösungspreis eine Einigung nicht erzielt oder dieser Preis mit rechtskräftigem Urteil nicht festgestellt wurde. Am 1./6. 1914 wurde sodann zwischen der Stadtgemeinde Budapest u. der Ges. ein Übereinkommen wegen Ablösung der Ges. getroffen. Die Stadtgemeinde übernimmt die Werke am 1./6. 1914 in ihren Betrieb u. zahlt am 1./12. 1914 für die Anlagen u. das Inventar K 21 560 000 u. für die Vorräte K 200 000. Die a. o. G.-V. v. 30./6. 1914 wird über die Ge- nehmigung des Übereinkommens Beschluss fassen. Kapital: K 10 000 000, wovon emittiert K 8 000 000 in 40 000 Aktien à K 200. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Quartal. Stimmrecht: Je 20 Aktien = 1 St. Gewinn-Verteilung: 2 % zur Reserve, vom Rest 10 % an Direktion, Überrest als Div. Bilanz am 31. Dez. 1913: Aktiva: Kassa 41 351, Guth. bei Geldinstituten 1 693 012, Wertp. 1 027 553, Waren- u. Material.-Vorräte 589 659, Zentralstation Budapest: Grundstück, Baulichkeiten, Masch., Leitungsnetz, Transformatoren, Elektrizitätszähler 17 595 548, Mobil. u. Einricht. 51 829, Werkzeuge 25 587, Fuhrwerke 23 311, Debit. 2 246 546, dep. Kaut. 306 152. —– Passiva: A.-K. 8 000 000, R.-F. 1 130 539, Spez.-R.-F. 2 690 000. Res. f. Steuern 70 000, Ern.-F. 1 548 096, ausserord. R.-F. 700 000, Res. f. Wertvermind.: für die Zentrale Budapest 4 168 835, do. Mobil. u. Einricht. 32 318, do. Werkzeuge 18 032, do. Fuhrwerke 19 782, unein- gelöste Coup. 3249, Kredit. 1 975 037, depon. Kaut. 306 152, Vortrag a. 1912 270 730, Gewinn pro 1913 2 667 777. Sa. K 23 600 548. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Verwalt.-Spesen, Gehalt u. Geschäfts-Unk. 1 163 639, Gebühren der Hauptstadt Budapest 306 164, Steuern 418 721, Abschreib. 524 696, Kursverlust auf Effekten 17 762, Vortrag a. 1912 270 730, Gewinn pro 1913 2 667 777. – Kredit: Vortrag àa. 1912 270 730, steuerfreie Effekten-Zs. 47 398, steuerfreie Zs. im Konto-Korrent mit Geld- instituten 76 294, Zs. 95 663, Gewinn an Stromlieferung u. Installat. abzügl. Betriebsspesen 4 828 154, Mietzins für Werkstätten 44 752, do. f. andere Lokalitäten 6498. Sa. K 5 369 489. Verwendung des Reingewinns: Zur Res. 53 356, Tant. an Dir. 261 442, Dotation f. Hilfs-F. 25 000, do. Ern.-F. 300 000, Spez.-R.-F. 400 000, a. o. R.-F. 400 000, 15 % Div. 1 200 000, Vortrag auf 1914 K 298 709. Kurs Ende 1895– 1913: 119.50, 109.40, 120.50, 117.50, 139.80, 115, 120, 129.50, 148.25, 150.70, 151.60, 149, 139, 149, 184.50, 225, 244, –, 265 %. Notiert in Frankf. a. M. Aufgelegt in Frankf. a. M. 14./5. 1895 zu 130.25 %, wobei fl. 100 = M. 200. Beim Handel an der Börse seit 2.1. 1899 fl. 100 = M. 170, vorher fl. 100 = M. 200. Dividenden 1894–1913: 5, 5½, 6½, 6½, 7½, 712, 7½, 7½, 7½, 8, 8, 8, 8, 8, 9, 11, 12, 13½, 15, 15 %. Zahlst.: Frankf. a. M.: Deutsche Effecten- u. Wechsel-Bank; Budapest: Eigene Kasse, Ungar. Escompte- u. Wechsler-Bank; Wien: Union-Bank. Direktion: Präs. Dr. Alex. von Matlekovits, Vicepräs.: Dr. Max Deri, Karl Zipernowsky; sonst. Mitgl.: Arnold Barta, Alex. Fleischl, Emil Havas, Eugen Minkus, Dr. Moritz Stiller, Alfred von Wollisch. Aufsichtsrat: Präs. Emanuel Konyi, Alexander von Näray-Szabo, Graf Franz v. Pongräcz, Bela Rechtnitz. Ungarische Zucker-Industrie Act.-Ges. in Budapest. Gegründet: 25./2. 1889; jetzt giltiges Statut v. 2./3. 1890 mit Nachträgen v. 27./6. 1892, 21./11. 1892, 31./3. 1895 u. 28./3. 1899. Zweck: Der Bau u. Betrieb von Zuckerfabriken u. Zuckerraffinerien in den Ländern der ungar. Krone, sowie der Betrieb von zur Beförderung dieses Zweckes dienenden industr., kommerz. u. landwirtschaftl. Unternehm. jeder Art. Die Dauer der Ges. ist auf 50 Jahre bestimmt, kann jedoch durch Beschl. der G.-V. verlängert werden. Die Ges. besitzt 2 Rohzuckerfabriken, mit Raffinerien u. mit Melasseentzuckerungs-