Ausländische Industrie-Gescllschaften. Anlagen: Die Ges. verfügt zurzeit über eine Kraftzentrale in Brakpan von 8000 KVA (2 Turbogeneratoren), eine Zentrale in Simmerpan von 24 000 KVA (6 Turbogeneratoren) u. eine Zentrale in Rosherville Dam von 60 000 KVA (5 Turbogeneratoren). Diese Station ist der Rand Mines Power Supply Company Ltd. übereignet worden. In Rosherville Dam be- findet sich ferner eine Druckluft-Kompressoranlage von 28 000 PS (4 mittels Dampfturbinen angetriebene Kompressoren); eine weitere Druckluftanlage ist in Robinson Central errichtet von 24 000 PS (6 elektrisch angetriebene Kompressoren). Diese Station ist ebenfalls der Rand Mines Power Supply Co. übereignet. Diese sämtlichen Anlagen liegen am Witwaters- rand. Endlich befindet sich eine neue elektrische Kraftstation von 40 000 KVA bei Vereeniging am Vaal-Fluss im Bau, die von der Allgemeinen Elektrizitäts-Ges. in Berlin ausgeführt wird und voraussichtlich im Laufe des Jahres 1912 in Betrieb genommen wird. Mit den Kraftwerken Brakpan, Simmerpan, Roskerville Dam u. Robinson Central ist je ein Hauptschalthaus verbunden; weitere Hauptschalthäuser befinden sich in Hercules u. Bantjes. Ferner sind 54 Unterstationen über das Leitungsnetz der Ges. verteilt. Die Gesamtleistung der in diesen Stationen installierten Transformatoren beträgt annähernd 340 000 KVa. Weitere Schaltanlagen u. Transformatoren für 50 000 KVA befinden sich im Bau. Das Leitungsnetz besteht annähernd in 105 km Freileitungen mit 40000 Volt, 90 km Freileitungen mit 10 000 resp. 20 000 Volt u. 58 km Kabeln mit 20 000 Volt Spannung. Die im Bau be- griffene Freileitung von Vereeniging nach dem Rand wird 80 km mit 80000 Volt betragen. Die Druckluftanlagen haben 31 km Rohrleitungen nach 18 Gruben. Kapital: £ 3 000 000, u. zwar £ 1 000 000 St.-Aktien, £ 2 000 000 Vorz.-Aktien in A à4 =― 1. Die Vorz.-Aktien erhalten v. I. 1. 1909 an 6 % Div. mit Nachzahl.-Verpfl., der übrige Reingew. wird auf Vorz.-Aktien u. St.Aktien bis zur Höhe von 4 % per rata verteilt, so dass auf die Vorz.-Aktien insgesamt 10 %, auf die St.-Aktien 4 % Div. entfällt. Darüber hinaus entfallen weitere Div. nur auf die St.-Aktien. Die Ges. hat das statutenmässige Recht, Anleihen mit gleichen Rechten für sämtliche Teilschuldverschreibungen bis zur Maximalhöhe von nom. £ 3 000 000 aufzunehmen, jedoch mit der Einschränkung, dass bis zum 31./12. 1909 ohne Zustimmung der Treuhänder nicht mehr als £ 1 500 000 nom. Schuldverschreibungen begeben werden dürfen u. mit der ferneren Einschränkung, dass der Gesamtbetrag der begebenen Teilschuldverschreibungen, einschliesslich der etwa schon getilgten, den jeweils auf das Vorzugsaktienkapital der Ges. eingezahlten Betrag so lange nicht übersteigen darf, bis nicht das gesamte Vorzugskapital der Ges. in Höhe von £ 2 000 000 eingezahlt ist. 5 % mit 110 % rückzahlbare Hypothekar-Anleihe Serie Aa. £ 800 000 = M. 16 320 000 in Stücken à £ 10, 20, 50, 100, 250 = M. 204, 408, 1020, 2040, 5100. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Vom 2./1. 1917 ab durch Rückkauf (falls unter 110 %) oder durch Verlos. am oder vorm 1./10. (zuerst 1916) per 2./1. des folgend. Jahres zu 110 % in 20 jährl. Raten von wenigstens je nom. £ 40 000. Vom 1./10. 1916 ab verstärkte Tilg. durch Rückkauf oder Verlos. oder auch Gesamtkündig. nach vorangegangener 3 monat. Frist auf einen 2./1. zulässig. Sicherheit: Als Sicherh. für Kapital, Zs. u. Kost. der mit £ 3 000 000 autoris. Anleihe, deren einzelne Teilschuld- verschreib. untereinander gleiche Rechte geniessen, wird durch Verpfändungsurkunde (Trust Deed) v. 20./9. 1907 zugunsten der Treuhänder zur ersten Stelle eine Hyp. auf alles gegenwärtige u. zukünftige immobile Eigentum, sowie alle Pachtungen, Berechtsame etc. der Ges. bestellt, soweit sie hypoth. belastet werden können. Als weitere Sicherheit ist durch den Anleihevertrag alles übrige gegenwärtige u. zukünftige Besitztum der Ges, einschl. des nicht eingezahlten Kapitals zum Pfand bestellt. Auch diese nicht hypothezierbaren Aktiven sind als Sicherheitspfand zur ersten Stelle bestellt, und es dürfen laut Verpfändungsurkunde Anleihen mit gleichen oder besseren Rechten nicht in diesen Aktiven fundiert werden. Lediglich Darlehen bei Bankiers u. a. auf Buchguthaben oder auf Verladescheine u. Dokumente, die sich auf für Zwecke der Ges. verladene oder zu verladende Güter beziehen, werden hiervon ausgenommen. Durch Zusatz-Trust Deed vom 18./2. 1910, abgeschlossen mit den Treuhändern des Haupt- Trust Deeds vom 20./9. 1907, hat sich die Victoria Falls and Transvaal Power Co. Ltd. als Besitzerin sämtl. Aktien der Rand Mines Power Supply Co. verpflichtet, alle von ihr an die Rand Mines Power Supply Co. gegebenen bezw. zu gebenden Vorschüsse durch eine erste Hypoth. auf sämtl. hypoth. verpfändbaren Anlagen u. Berechtsame sowie durch erststellige Verpfändung des nicht hypoth. verpfändbaren Eigentums der letzteren Ges. sicherzustellen u. diese Hypoth. bezw. Pfandurkunden an die Treuhänder als weitere Sicherheit für die Teilschuldverschreib. der Victoria Falls-Ges. zu zedieren. Ferner hat sich in demselben Zusatz-Trust Deed die Victoria Falls-Ges. verpflichtet, sämtl. Aktien der Rand Mines Power Supply Co. ebenfalls als weitere Sicherheit bei den Treuhändern zu hinterlegen u. dieselben nach erfolgter Vollzahl. auf die Treuhänder zu transferieren. Die Vollzahl. der Aktien wird erfolgen, sobald die Vorschüsse an die Rand Mines Power Supply Co. den Betrag von £― 1 300 000 erreicht haben. Für die Anleihe sind Treuhänder bestellt in Herzog von Abercorn, K. G., Vorsitzendem der British South Africa Company, Philip Lyttelton Gell, Verwaltungsratsmitglied der British South Africa Company u. Martin Luebeck, Mitglied des Lokalkomitees der Dresdner Bank in London. Die Treuhänder haben die Rechte der An- leihegläubiger gegen die Ges. in allen Teilen u. nach bestem Ermessen wahrzunehmen u. sind für jede wissentliche Verletzung ihrer Treuhänder-Verpflicht. haftbar. Solange noch Schuld- verschreib. der Anleihe Serie A u. Serie B ausstehen, ist die Ernennung sämtlicher Treu- händer sowie die etwaige Bestellung neuer Treuhänder an Stelle der alten an die Genehmigung der Dresdner Bank gebunden. Insbesondere sind die Treuhänder berechtigt u. auf Ansuchen