536 Ausländische Eisenbahnen. geschossenen Summe verwendet; von dem danach verbleibenden Einnahmerest wird der Eigentümerin abermals ein Betrag gleich 1 % des A.-K. B überwiesen, und von dem alsdann noch übrig bleibenden Rest soll die Pächterin 25 % und die Eigentümerin 75 % erhalten. Die Betriebsübernehmerin ist befugt, die Ahaus-Enscheder Bahn vorbehaltlich der Genehmigung der beiderseitigen Staatsregierungen, zu kaufen, nachdem sie der Eigentümerin von dieser Absicht ein Jahr zuvor Kenntnis gegeben hat. Sie hat alsdann zu zahlen: a) 100 % auf die Aktien A und B; b) den Betrag der für den Bau der Neben- bahn von der Eigentümerin ferner empfangenen Subsidien, insoweit diese bei dem Ver- kauf der Nebenbahnen zurückzuzahlen sind; c) eine Prämie von 50 000 M. oder 30 000 hfl. Strecken: Die Gesamtlänge der eig. u. gepachteten Linien betrug im Geschäftsjahr 1913 durchschnittlich 1528.838 km. Koncession: Die Dauer derselben währt bis zum 31./12. 1940, falls der Betrieb nicht früher durch den niederländischen Staat übernommen wird. Rückkaufsrecht des Staates: Der niederländische Staat ist berechtigt, jederzeit die Bahn anzukaufen und zwar mit einjähriger Frist auf den 31. Dez., 1) entweder übernimmt der Staat alle Aktiva der Gesellschaft, dann hat er alle ihre Schulden zu übernehmen und zahlt ihr für die Aktien 100 % und die Hälfte des Überschusses der Aktiva über die Schulden, das A.-K. und den Gewinnsaldo, 2) oder er übernimmt die Aktiva der Ges. mit einigen Ausnahmen, dann übernimmt er alle ihre Schulden mit Ausnahme derjenigen, welche von den nicht übernommenen Aktiven herrühren und zahlt ihr 100 % des A.-K. abzüglich 80 % des Wertes der nicht übernommenen Aktiva, ferner die Hälfte des Überschusses der Aktiva (einschliesslich der oben ausgeschlossenen) über die Schulden, das A.-K. und den Gewinnsaldo; oder 3) er übernimmt nur die eigenen Strecken der Ges., das für diese Linien und die gepachteten Staatsbahnen erforderliche rollende Material und Inventar, ferner diejenigen Aktiva, deren Übernahme gesetzlich bestimmt wird, dann zahlt er ihr das ursprüngliche Anlagekapital im Betrage von f. 39 374 761, ferner den Aufwand für die mit Genehmigung der Regierung gemachten Verbesserungen und Erweiterungsbauten, sowie auch für die Betriebseinrichtungen und das rollende Material nach Abzug gewisser Abschreibungen. Der auf den Betrieb der betreffenden Linien entfallende Anteil wird nach Verhältnis der durchschnittlich in den letzten 5 Jahren zurückgelegten Kilometer berechnet. Für den Fall, dass der Staat vor dem Jahre 1915 vom Rückkaufsrechte Gebrauch macht, hat er ausserdem noch ½ % auf das A.-K. von hfl. 22 500 000 für jedes Jahr bis 1915 zu zahlen, jedoch höchstens 10 % des A.-K. Kapital: hfl. 22 500 000 in Aktien à hfl. 1000. Die G.-V. v. 29./6. 1912 beschloss das A.-K. um hfl. 15 000 000 auf hfl. 37 500 000 zu erhöhen. Anleihen am 31./12. 1913: 3 % von 1888 hfl. 4 587 000, 3½ % von 1889 hfl. 29 287 000, 3 % von 1892 hfl. 9 415 000, 3½ % von 1898 hfl. 10 618 000, 4 % von 1900 hfl. 7 458 000, 3½ % von 1902 hfl. 8 985 000, 3½ % von 1905 hfl. 6 678 000, 3½ % von 1906 hfl. 11 506 000, 4 % von 1907 hfl. 5 835 000, 4 % von 1908 hfl 7 818 000, 3½ % von 1908 hfl 6 825 000, 4 % von 1910 hfl 6 909 000, 4 % von 1911 hfl. 7 931 000, 4 % von 1913 hfl. 5 000 000. Res.-F.: Ende 1913: hfl. 3 957 472. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im Mai oder Juni. Stimmrecht: 1–9 Aktien = 1 St., 9–19 Aktien = 2 St., 20 Aktien und darüber = 3 St. Gewinn-Verteilung: Zunächst 4 % Div. an die Aktionäre, vom Überschuss die eine Hälfte an den Staat, die andere an die Aktionäre, bis diese 6½ % Div. im ganzen erhalten, von dem etwaigen Überrest an den Staat, an die Aktionäre. Bilanz am 31. Dez. 1913: Aktiva: Baukost. der Eisenbahnlinien 39 374 765, Veränd. u. Erweit. d. Eisenbahnlinien 22 670 580, Verbind.-Bahn nach Rotterdam 2 338 962, Vorschüsse f. Arb. auf Eisenbahn- u. Trambahnlinien 4 473 803, Veränd. u. Erweit. von Trambahnlinien u. Betriebseinricht. 334 138, Eisenbahnlinie Alkmaar–Hoorn 837 141, Dampftramway Kwadijk Volendam 234 143, rollendes Material 35517507, Betriebseinricht. 10 134 477, Material. u. Vorräte 5 801 553, Beteil. an Unternehm. 683 900, Vorschüsse an die Niederländ. Lokalbahn 1 994 051, Kursverluste u. Unk. auf Anleihen 2 636 108, Abschreib.-Kto auf rollendes Material der Niederländ. Rhein. Eisenbahn 283 940, im Bau begriffene Arbeit., Material u. Betriebseinricht. 1812899, Vorschüsse an Eisenbahnen u. Trambahnen infolge von Betriebsverträgen, welche nach dem 1./1. 1890 geschlossen sind, 3 666 379, Dampftramway Schagen-Wognum 355 390, Verbind.-Bahn mit der Fabrik C. J. van Houten & Zoon in Weesp 33 956, div. Eigentum 531 765, Hafen-Eisenbahn 865 520, Dampfschiffe für den Verkehrsdienst Enkhuizen–Stavoren 380 393, Beteilig. an Unternehm. 13 228 168, Amort.-Kto des unverzinsl. Vorschusses für die Anlage von Eisenbahn- u. Trambahnlinien 633 667, 3½ % Oblig. von 1908 852 000, Darlehen 187 710, Effekten 2 935 562, Prolongationen 3 542 000, Kasse 206 526, Forder. an die holländ. Reg. 111 871, Debit. 13 539 645. – Passiva: A.-K. 128 852 000, Fonds z. Deckung von Pensions- lasten d. Personals 2 743 094, Pens.-F. für das Personal 2 449 008, Unterstütz.-F. für das von der Niederländ. Rhein. Eisenbahn übernommene Personal 70 190, zinsloser Vorschuss für die Anlage von Eisenbahn- u. Trambahnlinien 633 667, Trambahn-Erneuer.-F. 94 792, kapitalis. Ausgab. wegen Unfälle 838 875, alte Div. 54 281, verl. Oblig. 65 000, Oblig.-Zs. 185 517, noch nicht fällige Oblig.-Zs. 1 129 186, Kredit. 5 274 940, R.-F. 3 957 472, Vortrag 131, Gewinn 1 350 365. Sa. hfl. 170 198 519.