544 Ausländische Eisenbahnen. auf das noch nicht amort. A.-K.; vom Überrest werden 8 % dem Administrationsrate, 92 % als weitere Div. für die Aktionäre. Bilanz am 31. Dez. 1913: Aktiva: Bahnbau u. Ausrüstung 85 424 562, Immobil. 95 814, Vorräte 928 658, Cassa Depositi e Prestiti: Kaut. und Depos. für den Oblig.-Dienst 4279, Kaut. des V.-R. 422 500, Aktien u. Oblig. der Unterst.-Kasse der Beamten 1 289 495, Guth. bD. Schatzministerium 1 673 505, Kassa 187 289, Wieder-Eingänge zu Lasten des Staates für Ausnahme-Tarife 6326, à Kto.-Zahlung an die Aktionäre auf die Div. pro 1913 252 981. – Passiva: A.-K., ungetilgt 10 119 250, Oblig. 69 319 500, R.-F. 1 342 761, Verbrauch von be- wegl. u. unbewegl. Material 2 608 334, Guth. v. Bankiers 1 239 298, Kredit. 931 751, rückst. Div. 30 848, Dienst der Oblig. 1 601 206, zurückgezahltes Kapital 205 939, Unterst.-Kasse d. Beamten 1 387 942, Posten zu liquidieren 420 797, Kaut. des V.-R. 422 500, Gewinn 655 283. Sa. Lire 90 285 409. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Zs. u. Steuern auf Oblig. 3 397 862, Tilg. der Oblig. 217 750, do. der Aktien 45 750, allg. Verwalt.-Kosten 66 307, Steuern 172 278, Passiv-Zs. 128 146, Provis. für den Dienst der Aktien u. Oblig. 35 442, ausserord. Spesen u. Verbrauch an Material. 289 284, Entgelt an d. Cassa Depositi e Prestiti 3895, Betriebs-Unk. 2 198 920, Gewinn 655 283 – Kredit: Staatssubvention 5 816 748, Betriebseinnahmen 1 386 610, Zs. der Cassa Depositi e Prestiti 4279, Erträgnis des eigenen Vermögens 4277. Sa. Lire 7 210 916. Gewinn-Verwendung: z. R.-F. 92 393, 5½ % Div. 556 559, Lire 1.25 an Genussscheine 6331, Rae 1800 1%― %666 .... –, –, 110, 107 %. Die Aktien wurden in Berlin 4./7. 1895 zu 130 % eingeführt. Notiert in Berlin. Dividenden 1890–1913: 6 ¾, 6, 3 7¼;, „ 62, 62¾, 62, 6, , 51, 5 ¾10, 5%, 5½, 5½, 5, 5,5½, 5½. 5½, 5½, 5½ %. Div. auf die Genusssch. p. 1890–1913: Lire 4.10, 4.25, 5, 5.50, 6, 3.50. 3.50, 3.50, 1, 1, 0, 0.5, 0.75, 1, 1.25, 1.25, 1, 1, 1.25, 1.25, 1.25, 1.25, 1.25. Die Zahl. der Div. auf die Aktien erfolgt derart, dass im Okt. eine Abschlags-Div. von Lire 6.25 per Aktie u. im darauffolg. April die Rest-Div. inkl. Super-Div. u. die Div. auf die Genussscheine gezahlt wird. Zahlst. für die Div.: Berlin: Nationalbank f. Deutschland. Zahlung der Div. in Berlin zum kurzen ital. Wechselkurse. Direktion: Gen.-Dir. Alessandro Marangoni, Vice-Gen.-Dir. Gustavo Gaudini, Betriebs-Dir. Enrico Costanzo. Verwaltungsrat: Präs. Francesco Ceriana, Vicepräs. Eugenio Boj. Westsicilianische Eisenbahn. (Societa anonima della Ferrovia Sicula-Occidentale Palermo-Marsala- Trapani.) Gegründet: 3./9. 1878; Statut genehmigt durch kgl. Dekret v. 30./9. 1878. Zweck: Bau u. Betrieb von Eisenbahnen, welche die bedeutendsten Häfen u. Handelsstädte Siciliens ver- bindet, in einer Gesamtlänge von 195 km; die Bahn ist seit 15./8. 1881 in vollem Betriebe. Koncession: Die Dauer derselben ist 99 Jahre v. 30./9. 1878 ab gerechnet. Rückkauf seitens der Regierung: Die italienische Regierung hat im November 1903 dem Präsidenten des Provinzial-Konsortiums für die Westsicilianische Eisenbahn angekündigt, dass sie beschlossen hat, die Bahn am 1./1. 1905 zurückzukaufen. Da aber die Ankündigung des Rückkaufs s. Z, ohne die gesetzl. notwendige Beistimmung des Ministerrats erfolgt ist, so übergab die neue Regierung im Mai 1904 den Fall einer Kommission zur Prüfung, welche sich gegen den Rückkauf der Bahn erklärte. Die Ges. vertrat jedoch den Standpunkt, dass die ihr s. Z. unter dem früheren Ministerium angekündigte Verstaatlichung zu Recht bestehe, und überreichte, da die jetzige Reg. ihr in bezug auf den Rückkauf weder eine bestätigende noch eine widerrufende Mitteilung gemacht und auch keine Anstaltung getroffen hatte, die Linie zu übernehmen, der italien. Reg. am 1./1. 1905 einen Protest. In diesem bestand sie auf dem Rückkauf und erklärte, den Betrieb fortan nur auf Rechnung u. Gefahr des Staates fortzusetzen. Da auch dieser Protest keinen Erfolg hatte, so sah sich die Ges. veranlasst, behufs einer schleunigeren Erledigung u. zur Vermeidung von Meinungsverschiedenheiten die Entscheidung der Gerichte anzurufen. Die Ges. verlangte den Rückkauf durch den Staat auf Grund einer Annuität, die für die Aktionäre während 50 Jahren eine jährliche Rente von Lire 12 bedeuten würde. Die Reg. behauptete, dass die Ges. während der letzten Jahre die Unterhaltung der Bahn stark vernachlässigt habe und ungefähr 4 000 000 Lire aufwenden müsse, um dieselbe auf denjenigen Stand zu bringen, wie ihn die anderen ital. Bahnen hätten und machte ausserdem geltend, dass die Ges. gar nicht als Klägerin kompetent sei, da nicht sie die direkte Konzession habe. Das Gericht in erster Instanz, das Tribunal in Rom, ent- schied am 1./3. 1906 zu Gunsten der Ges. u. wies alle Einwände der Reg. zurück. Durch die Entscheidung des Tribunals wurde der Staat verurteilt, der Ges. 1 780 548 Lire als provisorische Titel oder vielmehr als Unterstützung zu zahlen, welcher Betrag bereits von der Ges. eingezogen worden ist, ferner wurde der Rückkauf für am 1. Jan. 1905 gültig geworden erklärt. Der römische Appellationsgerichtshof hat am 30./10. 1906 das Urteil der ersten Instanz bestätigt u. die Kosten der beiden Instanzen der Staatskasse auferlegt. Auch der römische Kassationshof als letzte Instanz wies 20./4. 1907 den Einspruch des Staates gegen die Gültigkeit der Rückkaufs-Erklärung der Westsicilianischen Eisenbahn ab u. verurteilte die Reg. zur Trag. der Kosten. Hierdurch ist endgültig entschieden, dass die Bahn mit Wirk. ab 1./1. 1905 zurückgekauft ist. Am 1./8. 1907 übernahm die Reg. den Betrieb der Bahn. Über die Höhe der Annuität, welche der Staat der Gesellschaft zu zahlen hat, konnte