562 Ausländische Eisenbahnen. Ziffer 2 des Protokolls v. 15./6. 1897 und Ziffer 2 der gegenwärtigen Vereinbarung seitens der Ges. für den im Zeitpunkt der Einlösung noch nicht durchgeführten Ausbau des zweiten Gleises der Linie Prag (Bubna)-Eger an die Staatsverwaltung zu refundieren sein wird, der Betrag von K 800 000 nebst 4 % jährl. einfachen Zs. in Abzug gebracht. Bezüglich des Teilbetrages von K 1 700 000 hat eine Rückerstattung an die Ges. im Falle der Einlösung mit oder nach 1./1. 1918 überhaupt nicht, im Falle einer früheren Einlösung in nachstehender Weise stattzufinden. Erfolgt die Einlösung vor dem 1./1. 1912 so sind K 1 700 000, vor dem 1./1. 1913 K 1 457 143, vor dem 1./1. 1914 K 1 214 286, vor dem 1./1. 1915 K 971 429, vor dem 1./1. 1916 K 728 572, vor dem 1./1. 1917 K 485 715, vor dem 1./1. 1918 K 242 858 zurückzu- erstatten. Die Legung des zweiten Gleises in den gegenwärtig eingleisigen Teilstrecken der Linie Prag (Bubna)-Eger wird von der Staatsverwaltung erst im Falle eines nachweisbaren aktuellen Verkehrsbedürfnisses (täslich 44 Züge durch zwei aufeinander folgende Jahre) gefordert werden. Am 15./5. 1912 traten die erhöhten Personen-, Gepäck- u. Kohlen-Tarife in Kraft. Der Effekt dieser Tariferhöhung wird bei der seinerzeitigen Ermittelung der an die Ges. zu leistenden-Einlösungsrente nicht als Abzugsposten behandelt, d. h. nicht aus den massgebenden Einnahmen ausgeschieden. Steuerfreiheit: Die Strecke Krupa-Kolleschowitz war von der Einkommen- u. Erwerbsteuer bis 17./5. 1912 befreit; jetzt sind alle Strecken steuerpflichtig. Steinkohlenwerk Buschtéhrad-Rapitz umfasst ein Grubenfeld von 1 815 874 Klafter. Ge- fördert wird jetzt aus dem Ferdinand-, Franz Josef- u. Tragy-Schacht u. hieraus 1913: 404 059 t (1912: 393 382 t) Kohlen mit einem beiden Netzen gemeins. Betriebsüberschuss von K 725 528 (1912: K 441 625) erzielt. Koncessionen: 80 Jahre vom Datum der Konc.-Erteilung bei der Konc. v. 11./1. 1867, 90 J. vom Tage der Betriebseröffnung bei der Konc. v. 1./7. 1868. Rückkaufsrecht: Der Staat ist berechtigt, von 1898 ab die Bahn anzukaufen; er muss für die Aktie mind. eine für die Dauer der Konc. zu gewähr. Rente von 5 % u. die nötige Tilg.-Quote geben. Kapital: K 22 680 000 = fl. 11 340 000 in Aktien Lit. A à K 1050 = 5fl. 525, wovon Ende 1913 getilgt sind K 691 950, K 34 600 000 = fl. 17 300 000 Aktien Lit. B à K 400 = fl. 200. Die Besitzer der Aktien Lit. A haben Anspruch auf die Erträgnisse des Bahnnetzes Lit. A, die Besitzer der Aktien Lit. B auf die Erträgnisse des Bahnnetzes Lit. B. Die Erträgnisse aus den Steinkohlenwerken Buschtéhrad-Rapitz gehören den Aktionären Lit. A u. Lit. B zu gleichen Teilen. Übersteigt jedoch nach einem Betriebsjahre der als Super-Div. zu verteilende Rest des Reingewinns einer Unternehm. 5 % ihres A.-K., so ist der diese 5 % übersteigende Mehrbetrag in 2 Hälften zu teilen u. die eine Hälfte an die Aktionäre u. Genussscheininhaber der Lit. A. u. die andere Hälfte an die Aktionäre der Lit. B-Unternehm. unter angemessener Abrundung zu verteilen. Die Tilg. der Aktien erfolgt innerh. der Dauer der Konc. nach einem Tilg.-Plan; gegen die verl. Aktien, die zum Pariwerte eingelöst werden, werden Genussscheine verabfolgt, die auf den Anteil an der Div., welche nach Auszahl. von 5 % der Aktieneinlage an die Be- sitzer der nicht getilgten Aktien noch zur Verteil. gelangt, Anspruch haben. Tilg. jetzt ein. gestellt, wird erst nach Tilg. der Oblig. 1954 wieder aufgenommen. Obligationen: Für die von der a. priv. Buschtéhrader Eisenbahn ausgegeb. Prior.-Oblig. ist das Pfandrecht ob der im Eisenbahnbuche für die Linien der a. priv. Buschtéhrader Eisen- bahn bestehenden Einlage einverleibt. Die Zs. u. die Tilg.-Quote der 4 % Prior. werden nach einem alljährl. nach Verhältnis deren Verwendung ermittelten Schlüssel auf Lit. A u. Lit. B verteilt. 1 % Anleihe von 1896. K 136 000 000 in Stücken à K 200, 400, 2000, 10 000, davon in Umlauf Ende 1913: K 112 167 400, unbegeben K 6 822 600. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Durch Verl. 15./7. per 1./10., von 1896 ab innerhalb 57 J., Verstärk. u. Totalkündig. zulässig. Zahlst.: Berlin u. Frankf. a. M: Disconto-Ges., Bank f. Handel u. Ind.; Berlin: S. Bleichröder; Hlamburg: L. Behrens & Söhne; Leipzig: Allg. Deutsche Credit-Anst.; München: Bayer. Vereins- Dank; Wien: Allg. Oesterr. Boden-Credit-Anst., Oesterr. Credit-Anstalt, S. M. von Rothschild; Prag: Gesellschaftskasse. Zahl. der Coup. u. verl. Stücke ohne jeden Abzug mit dem kurs- gemässen Gegenwert der fl. öst. W. in Mark, 1 fl. = 2 K. Der grösste Teil der Anleihe wurde zur freiw. Konvert. der Anleihen von 1868, 1871, 1872 verwandt, gegen Barz. wurden aufgel. in Frankf. a. M., Berlin. Leipzig 28./7. 1896 K 20 000 000 zu 99.85 %, 100 K = 85 M. – Kurs Ende 1896 –1913: In Frankf. a. M.: 101.50, 100.70, 100.30, 97.05, 97.50, 98.80, 101, 101, 100.60, 100.50, 99.90, 97.25, 95.50, 97.50, 95.80, 93.90, 90, 87.30 %. – In Leipzig: 101.70, 100.70, 100.50, 97, 97, 98.85, 101.30, 101.30, 100.75, 100.45, 99.80, 97.10, 96, 97.50, 96.50, 93.90, 89.40, 87.30 %. – Ausserdem notiert in Dresden. Verj. der Coup. in 3 J., der verl. Oblig. in 30 J., Verj. der Div. in 5 J. n. F. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Spät. im Mai. Stimmrecht: Je 5 Aktien à fl. 525 Lit. A oder je 5 Genussscheine Lit. A., sowie je 20 Aktien à fl. 200 Lit. B = 1 St., Maximum inkl. Vertretung 50 St. jeder der beiden Aktienkategorien. Die Aktien müssen 8 Tage vor der G.-V. deponiert werden. Gewinn-Verteilung: Zunächst Tilg.-Quote für zu amort. Aktien, sodann 4 % z. R.-F., bis der- selbe 10 % des A.-K. beträgt. hierauf 5 % Div. an Aktionäre; vom verbleib. Überschuss 5 % Tant. an V.-R. mit der Beschränk, dass diese Tant. pro Mitgl. nicht mehr als K 15 000 betragen darf; dann event. Zuweis. an Pens.-F. u. Ern.-F. Rest des Reingewinnes jed. Unternehm. als Super-Div. an Aktionäre u. Genusssch.-Inhaber. Übersteigt jedoch dieser als Super-Div. zu verteilende Rest des Reingewinnes einer Unternehm. 5 % des A.-K., dann ist der diese 5 %