372 Ausländische Eisenbahnen. auf 15 Jahre ab Konz.-Erteilung gemäss den Bestimmungen des Gesetzes über Bahnen niederer Ordnung v. 31./12. 1894. Demgemäss wurden mit dem 22./10. 1912 die Ringlinie, die Linien Südbahnhof-Hilmteich, J akominiplatz-Staatsbahnhof, Schillerplatz-Griesplatz-Lend- platz u. Griesplatz-Zentralfriedhof erwerbssteuerpflichtig. Am 16./9. 1901 beschloss der Gemeinderat der Stadt Graz eine Fahrkartensteuer einzu- führen, die ab 1./1. 1903 als Zuschlag von 2 h zur Fahrkarte erhoben wird. Der Gemeinde- rat der Stadt Graz hat in seiner Sitzung vom 26./1. 1911 beschlossen, dem steiermärkischen Landtage ein Gesetz zu unterbreiten, nach welchem die städtische Fahrkartensteuer ver- doppelt werden soll. Wegen Abstandnahme von dieser beabsichtigten Fahrkartensteuererliöh. schweben zwischen der Stadtgemeinde u. der Ges. Verhandlungen. Die Fahrkartensteuer ergab für die Stadtgemeinde pro 1913: K 271 916. Am 1./1. 1905 erfolgte die Übernahme der Betriebsführung der Mariatrosterbahn. Die G.-V. v. 6./5. 1909 beschloss den Ausbau der Andritzer Linie bis nach Ober. Andritz zum Anschluss an die von der Stadtgemeinde Graz projektierte Bergbahn von Ober-Andritz nach Kalkleiten am Abhange des Schöckels. Zweck: a) der Bau und Betrieb der ihr konzessionierten Strassenbahnen; dann die Errich- tung, der Bau und Betrieb sowie die Erwerbung und Pachtung von anderen Strassen- oder Kleinbahnen in Graz und Umgebung mit Pferde- oder Motorenbetrieb auf Grund der in der Folge noch weiters zu erwirkenden Konzessionen; b) der Transport von Per- sonen und Frachten in Verbindung mit den der Ges. gehörigen oder durch sie ge- bachteten Transportunternehmungen auf Grund der zu erwirkenden behördl. Bewilligung; c) die Erwerbung und Verwertung von Realitäten „Grundstücken und anderen Liegen- schaften zu Zwecken des Betriebes; d) die Errichtung und der Betrieb von elektr. Beleuchtungsanlagen und Kraftübertragungen in Graz und Umgebung. Das Bahnnetz der Ges. hatte Ende 1913 einen Umfang von 35,298 Kkm. Der Wagenpark bestand 1913 aus 100 Motorwagen, 66 Beiwagen u. 10 Salzwagen. Kapital: K 5 000 000, urspr. fl. 700 000, durch Beschluss der G.-V. v. 22. Juni 1895 um fl. 900000 auf fl. 1 600 00 erhöht, sodann durch Beschluss der ausserord. G.-V. vom 20. Juni 1901 auf K 4 000 000 und durch Beschluss der General-Versamml. vom 28./4. 1908 auf K 5 000 000 erhöht in 12 500 Aktien à K 400. Die neuen Aktien im Betrage von K 1 000 000 nahmen an der halben Div. des Jahres 1908 teil. Das gesamte A.-K. wird bis 1948 durch Verlos. getilgt; getilgt Ende 1913: K 720 000. Gegen verloste Aktien werden Genussscheine ausgegeben, welche gleichen Anspruch mit den Aktien auf die zur Auszahlung gelangende Super-Dividende, sowie nach Auflösung der Ges. auf den nach Tilgung sämtlicher Aktien verbleib. Überschuss haben. Aufgelegt fl. 700 000 in Frankfurt à. M. am 16./8. 1887 zum Kurse von 98.50 %; ferner fl. 140 000 zu 130 %, Bezugsrecht vom 1.–15./3. 1896; fl. 410 000 zu 136 %, Bezugsrecht vom 23./3.–7./4. 1898; fl. 350 000 zu 150 %, Bezugsrecht vom 1.–14./6. 1899; K 800 000 zu 135 %, Bezugsrecht vom 12./8. bis 26./8. 1901. Die neuen Aktien im Betrage von K 1 000 000 wurden den Aktionären u. Genussscheinbesitzern derart angeboten, dass auf je 4 Aktien oder je 4 Genussscheine je eine neue Aktie zu 115 % in der Zeit vom 20./6.–4./7. 1908 bezogen werden konnte. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im I. Semester. Stimmrecht: Je 5 Aktien = 1 St. je 2 Genussscheine = 1 Aktie. Gewinn-Verteilung: Zunächst wird das Erfordernis für die Tilgung des A.-K. bestritten alsdann 4 % Div. Vom Rest 5 % zum R.-F. bis zu 20 % des A.-K., 10 % an V.-R., vertragsm. Tant., Überrest als Super-Div. auf Aktien und Genussscheine gleichmässig, unter Be- rücksichtigung der Gewinnbeteiligung der Stadt, falls nicht ein Teilbetrag des Rein- gewinns durch G.-V.-B. zur Bildung von Spec.-R.-F. oder als Vortrag auf das nächste Jahr übertragen wird. Gewinnbeteiligung der Stadt: Vom Jahre 1900 an wird die Stadtgemeinde Graz an dem Gewinne der Grazer Tramway- Gesellschaft beteiligt. Die Stadtgemeinde Graz hat ein Drittel desjenigen Betrages als Gewinnanteil zu erhalten, welche von dem aus- gewiesenen Gewinne erübrigt, nachdem der zur Auszahlung einer statutenmässigen Div. von 4 %, nebst einer Super-Div. von 2 % (sonach in Sa. 6 %) an die Aktionäre statuten- gemäss erforderliche Betrag in Abzug gebracht ist. Bei Berechnung des obengenannten- Gewinnanteiles ist jedoch ein etwaiger Gewinnvortrag des Vorjahres auszuscheiden. Die Gewinnbeteiligung betrug pro 1900–1913: K 32 629, 59 602, 80 879, 53 108, 56 107, 60 924, 69 585, 80 292, 89 877, 100 010, 103 949, 119 399, 149 676, 126 001. Bilanz am 31. Dez. 1913: Aktiva: Bahnanlagen 4 020 067, Kraftstation 1322 991, Reali- täten 437 678, Wagenpark 1 879 445, Inventar 3620, Material. 77 507, Monturen 3670, Kaut. 185 432, Kassa 18 550, Postsparkasse 4341, Bankguth. 1217 799, Debit. 32 308, Dienstkaut. 10900, Baukto 23 651. – Passiva: A.-K. 4 280 000, amort. Aktien 720 000, Hypoth. 75 361, R.-F. 377 350, Spez.-R.-F. 1 074 815, Steuer-R.-F. 76 659, Ern.-F. f. Gesamtanlage, Geleise etc. 1 458 568, nicht eingelöste verloste Aktien 2000, nicht eingel. Coup. 300, Kredit. 219 398, Dienstkautionen 10 900, Vortrag aus 1912 107 281, Gewinn 835 327. Sa. K 9 237 959. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Bankprovis. u. Spesen 2083, Ern.-F.: Rückstell. für die Instandhalt. bezw. Erneuerung von Masch., Wagenpark, Gleise u. Leitungen 155 742, do. für die Geleise extra 60 000, Reingewinn 835 327. – Kredit: Betriebsüberschuss pro 1913 995 798, Zs. 57 354. Sa. K 1 053 152. Gewinn-Verwendung: Zur Aktien-Tilg. 74 000, zum R.-F. 29 506, Tant. des V.-R. u. der