Österreich-Ungarische Eisenbahnen. Dir. 82 618, 11 % Div. 470 800, an die Genusssch. à 28 K 50 400, Gewinnanteil der Stadt- gemeinde Graz 126 001, Vortrag auf 1914 K 109 283. Kurs der Aktien Ende 1890–1913: 96, 93.20, 92.40, 95, 114.50, 147.50, 158.10, 179, 148.60, 165, 169, 163.80, 175, 173, 172, 173, 178, 182, 175, 183.50, 192, 192, 186, 197 %. Notiert in Frankf. a. M. Usance: Seit 2./1. 1899 werden beim Handel 100 fl. = M. 170 gerechnet, vorher fl. 100 = M. 200. Die Genussscheine wurden an der Frankfurter Börse 15./6. 1911 zu M. 250 pro Stück eingeführt. – Kurs der Genussscheine Ende 1911–1913: M. 255, 240, 295 pro Stück. Notiert in Frankf. a. M. Dividenden: 1890–1913: 6, 6, 6, 6, 6½, 8, 8, 8, 8, 8, 8, 9, 10, 9, 9, 9, 9½, 10, 10, 10, 10, 10, 11, 11 %; Genussscheine 1894–1913: fl. 5, 8, 8, 8, 8, 8, 8, K 20, 24, 20, 20, 20, 22, 24, 24, 24, 24, 24, 28, 28. Coup.-Verj.: 3 J. n. F. Zahlst.: Frankf. a. M.: Gebr. Sulzbach, Bass & Herz; Graz: k. k. priv. steierm. Eskomptebank. Verwaltungsrat: Präs.: Josef Rochlitzer, Graz; Vize-Präs.: Alfred Weinschenk, Frank- furt a. M.; Verwalt.-Räte: Gustav Behringer, Frankf. a. M.; Johann Graf Plater von der Broel, Graz; Hans von Reininghaus, Wien; Dr. Emerich Ritter von Schreiner, Dr. Ernst Schuster, Graz; Emil Sulzbach, Frankf. a. M. Betriebsleitung: Dir. u. Prok. Ing. Jos. Pojatzi, Verkehrsdir. u. Prok. Philipp Behringer. K. k. priv. Kaschau-Oderberger Eisenbahn, Budapest. Gegründet: 1866. Neue Statuten von 1879. Zweck: Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Kaschau bis Oderberg und von Abos über Eperjes und Kis-Szeben in der Richtung nach Tarnow bis an die ungar.-österr. Landesgrenze; Erwerbung und Betrieb von Eisenwerken, Kohlengruben und anderen industr. Etabliss. zur Förderung des gesellschaftl. Eisenbahnbaues und Betriebes. Die Ges. führt auch den Betrieb mehrerer Flügelbahnen für Rechnung der Eigentümer. Infolge Verstaatl. der Ungar. Linien der OÖsterr.-Ungar. Staatsbahnen übertrugen die Ungar. Staatsbahnen ab 1./2. 1892 der Ges. den Betrieb der Strecke Csäcza-Zwardon (20,656 km), solange kein neuer Betriebsvertrag abgeschlossen wird, wird das investierte Kapital dieser Strecke (zur Zeit K 5 236 530) in die Bilanz der Ges. getrennt aufgenommen. In 1896 erhielt die Ges. die Konc. für den Bau und Betrieb der von der Station Csorba zum Corbsaer See führenden Zahnradbahn, dieselbe wurde im Sommer 1896 eröffnet. Die Legung des zweiten Gleises auf der OÖsterr. Strecke hatte die Verwaltung aus eigener Initiative geplant und dafür die Genehmigung der Osterr. Regierung nachgesucht. Allerdings schlug die Ver- waltung gleichzeitig eine direkte Verbindung ihres Netzes mit dem Preuss. Eisenbahnnetze von Kaschau bis Annaberg mit einer Überbrückung der Nordbahnstrecke vor; diese Ver- pindungslinie sollte jedoch nur für den Wagenladungsverkehr bestimmt sein, um eine raschere Abfertigung des Exports zu ermöglichen. Im Ausgleich zwischen Osterreich u. Ungarn wurde im Jahre 1907 beschlossen, diesen Plan zu beseitigen, u. zur leichteren Abwickelung des Verkehrs der Bau des zweiten Gleises Teschen-Jablunkau gestattet. Die Gen.-Vers. vom 31./5. 1913 beschloss den Ausbau des zweiten Gleises auf der Strecke von der ungarischen Landesgrenze nach Oderberg. Die hierzu notwendigen Investitionen werden teilweise mit den Betriebsüberschüssen der österreichischen Strecke u. der restliche Teil aus zur geeigneten Zeit in eine konsolidierte Schuld umzuwandelnden, schwebenden Schulden gedeckt. Koncessionsdauer: 90 Jahre bis 18./3. 1962 resp. 18./8. 1966. Bahngebiet: 1913 waren in Betrieb a) Hauptbahn: auf ungar. Gebiete 362,77 km, auf österr. Gebiete 63,82 km, ferner die Csäãcza-Zwardoner Strecke, hiervon auf ungar. Gebiet 20,226 km, auf österr. Gebiet 0,430 km, die Csorbasee-Zahnradbahn 4,771 km; b) Zweigbahnen 89,897 km, hiervon auf ungar. Gebiete 70,126 km, auf österr. Gebiete 19,771 km. Die Bahn führt den Betrieb nachbenannter Lokalbahnen: 1) Gölniczthalbahn; 2) Szepesväraljaer L.-B.; 3) Löcse- thaler L.-B.; 4) Poprädthal (Popräd-Késmarker) L.-B.; 5) Késmark-Szepesbélaer L.-B.; 6) Szepes- béla-Podoliner L.-B.; 7) Tatra-Lomniczer L.-B.; 8) Arvathal L.-B.; 9) Zsolna-Rajeczer L.-B.; 10) Csorbasee-Zahnradbahn, 11) Eperjes-Bärtfaer L.-B. und 12) Rozsahegy-Korytniczaer L.-B. Rückkaufsrecht: Der Staat ist berechtigt v. 18./3. 1902 resp. für Eperjes-Tarnow v. 12./5. 1901 ab die Bahn jederzeit einzulösen. Zur Bestimmung des Einlösungspreises werden die jährl. Reinerträgnisse der Unternehm. während der der wirklichen Einlösung voraus- gegangenen 7 Jahre beziffert, hiervon die Reinerträgnisse der 2 ungünstigsten Jahre ab- gezogen und der durchschnittliche Reinertrag der übrigen 5 Jahre berechnet, derselbe darf jedoch nicht weniger als das garant. Reinerträgnis betragen und ist der Ges. als Jahresrente bis zum Ablaufe der Konc.-Dauer zu zahlen. Bei Erlöschen der Konc. als auch bei der Einlösung der Bahn kommt der Staat in den Besitz von sämtl. bewegl. u. unbewegl. Eigentum der Ges. Dagegen behält die Ges. nach geschehener Rückzahl. aller vom Staate geleisteten Vorschüsse samt Zs. das Eigentum des R.-F. und der aushaftenden Aktivforder., ferner der besonderen aus dem eigenen Vermögen der Ges. errichteten Gebäude als: Koksöfen, Giessereien, Fabriken von Maschinen u. and. Geräten, Speicher, Docks etc., zu deren Erbauung sie von der Reg. mit dem ausdrückl. Beisatze ermächtigt wurde, dass sie kein Zugehör der Eisenbahn bilden. Staatsgarantie: Jährlich K 6 821 890.94, fl. Gold 651 033.78, hiervon entfallen auf Österreich K 1 667 793.82, die übrige Summe auf Ungarn. Die von OÖsterreich bis 1880 in Anspruch genommenen Zuschüsse wurden 1880–89 zurückbezahlt. Für das Jahr 1901