588 Ausländische Eisenbahnen. 4 % Mark-Anleihe bezahlt. Die unverzinsliche Kaufschillingsrestschuld für Wien-Triest und weiteres für die lomb.-venetianischen Linien betrug Ende 1899 noch fl. 30 675 351; aus den Betriebsüberschüssen des Jahres 1899 wurden auf den Kaufschillingsrest der Linie Wien-Triest fl. 1 259 477 abgezahlt. Nach dem Übereinkommen von 1901 wurden auf die für die Jahre 1900–1904 einschliesslich entfallenden Kaufschillingsraten eine à Konto Kapital zu verrechnende Abschlagszahlung von K 15 224 000 (bestritten aus dem Erlös der 4 % Investitionsanleihe von 1900) geleistet, vorbehaltlich der nach Ablauf dieser Periode stattfindenden Abrechnung auf Grund der nach den tatsächlichen Betriebs- ergebnissen entfallenden Abschlagszahlungen u. unter Berücksichtigung des vereinbarten 4 % igen Zinsfusses. Nach den tatsächlichen Betriebsergebnissen waren aber für diese Periode K 25 294 609 zu leisten. Die Zinsabrechnung für den vorausgezahlten Betrag von K 15 224 000 ergab K 881 420; ferner waren im Juli 1904 weitere K 2 000 000 seitens der Ges. gezahlt worden, so dass noch ein Restbetrag von K 7 189 189 zu berichtigen war. Die für das Jahr 1905 ermittelte Abschlagszahlung betrug K 7 976 357, diejenige für das Jahr 1906 K 8 754 990. Infolge dieser Zahlungen hat sich der Kaufschillingsrest für die Linie Wien-Triest u. für die ehemaligen lombardisch- venetianischen Eisenbahnlinien auf K 16 737 646 reduziert. Die in den Jahren 1908 u. 1909 fällig gewesenen Abschlags- zahlungen hat die Ges. nicht geleistet, so dass noch K 16 737 646 u. 6 % Zs. auf K 10 332 310 vom 29./6. 1908 ab, sowie 6 % Zs. des Restbetrages von K 6 405 335 vom 28./6. 1909 ab ausstehen. (Siehe weiteres unter dem nächsten Abschnitt.) Übereinkommen mit den Prioritäten-Besitzern vom 16./9. 1903 u. vom 29./5. 1909. Die wesentl. Bestimmungen dieser Übereinkommen sind im Jahrgang 1913 angegeben. Trotz der wiederholten Zugeständnisse seitens der Obligationäre wurde die Lage der Ges. nicht gebessert; das Geschäftsjahr 1909 ergab wiederum ein erhebliches De- fizit (K 7 235 743). Infolgedessen richtete die Ges. im Januar 1910 an die Regierung eine Eingabe, in welcher sie die Befürchtung aussprach, dass sie ihre Kassen schliesscn müsste, wenn ihr nicht im Jahre 1910 K 8 000 000 zur Bestreitung der allernot- wendigsten Bedürfnisse zur Verfügung gestellt würden. Zugleich machte sie folgende Sanierungsvorschläge: vollständige Einstellung der Tilgungen der 3 % Oblig. bis Ende 1917, dauernde Beibehaltung des 7 %igen Zuschlages zu den Tarifen, keine Anderung der Ver- Kkehrsteilung infolge Verstaatlichung der böhmischen Bahnen, Staatsgarantie für eine An- leihe von K 95 000 000, Herabsetzung des Zinsfusses der Kaufschillingsschuld u. Schadlos- haltung der Ges. für die Investitionen bei der Verstaatlichung. Die Regierung erklärte, falls die Prioritäten-Besitzer einem Tilg.-Verzichte bis Ende 1917 beistimmen würden, würde für die gleiche Zeit die Tariferhöhung u. Stundung des Kaufschillings zugestanden werden; die Prioritäten-Besitzer lehnten es ab, die Sanierungsvorschläge überhaupt zum Gegenstand einer weiteren Diskussion zu machen, falls nicht auch die Besitzer der 4 % u. 5 % Prioritäten zur Sanierungsaktion herangezogen würden. Infolgedessen beschloss der Verw.-R. der Ges. in seiner Sitzung vom 12./5. 1910, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um auch die Be- sitzer der 4 % u. 5 % Prior. zu einer entgegenkommenden Haltung zu veranlassen u. dem- gemäss eine Eingabe an das Handelsgericht in Wien wegen Bestellung von Kuratoren für die 4 % u. 5 % Öblig. zu richten. Das Wiener Handelsgericht bestätigte zum Kurator für die 4 % Oblig. Dr. Hans Ritter von Mauthner u. für die 5 % Oblig. Dr. Alfred Ritter von Ernst. Durch Erlasse vom 25. u. 26./11. 1910 machte das Wiener Handelsgericht bekannt, dass die Ges. ermächtigt ist, die planmässig am 1./12. 1910 vorzunehmende Verlos. der 3 % Oblig. u. der 4 % Oblig. Serie Eu. W bis 1./12. 1911 aufzuschieben, sodann durch Erlass vom 17./11. 1911, dass es der Ges. gestattet ist, die in Gemässheit des Übereinkommens vom 29./11. 1910 auf den 1./12. 1911 aufgeschobene Verlosung u. die planmässig am 1./12. 1911 vorzunehmende Verlosung bis 1./12. 1912 aufzuschieben. Ferner durch Erlass vom 30./11. 1912, dass die auf den 1./12. 1912 aufgeschob. sowie die planmässig vorzunehmenden Verlos. bis 1./12. 1913 aufzuschieben sind. Durch weiteren Erlass vom 11./11. 1913 wurden sodann die auf den 1./12. 1913 aufgeschobenen sowie die planmässig am 1./12. 1913 vor- zunehmende Verlos. bis 1./12. 1914 aufgeschoben. Reserve zur Sicherung des Dienstes der 3 % Oblig. Soweit die aus der Einschränkung der Amort. sich ergebenden Beträge für die unter 3) ad des Übereinkommens von 1903 be- zeichneten Zwecke nicht verbraucht werden, fliessen dieselben der oben bezeichneten Res. zu. Ferner werden, wie bereits erwähnt, die Refundier. von K 11 333 179.36 dieser Res. überwiesen. Diese Res., welche in guten zinstragenden Wertp. angelegt wird, wird abgesondert von dem sonstigen Gesellschaftsvermögen verwaltet und vom Kurator Dr. Siegfried Gross überwacht. Aus der Reserve sind, wenn in einem Geschäftsjahre die zur Verfügung stehenden Einnahmen nicht genügen sollten, um die oben unter a) u. b) festgestellten Verwendungszwecke zu decken, die zur Ergänzung dieses Bedarfes erforderlichen Beträge vorzuschiessen. Falls nach dem Jahre 1917 die Erträgnisse der Ges. durch 5 unmittelbar aufeinanderfolgende Jahre aus- reichen, um den Dienst der Oblig. in jedem Jahre dieser 5 jährigen Periode vollständig zu decken, u. die Bilanzen der betreffenden Jahre ohne Verlustvortrag abschliessen, steht der Ges. das Verfügungsrecht über die Reserve, jedoch nur in der Weise zu, dass dieselbe nach ihrer Wahl zu Investitionen, zum freihändigen Ankauf von Prioritäten oder zur Amort. von Aktien verwendet werden kann. Auch während der Zeit von 1917–1921 kann die Reserve, jedoch nur zu Investitionen bis zum Höchstbetrage von K 6 000 000 per Jahr ver- wendet werden, wenn bis zum Jahre der Inanspruchnahme der Dienst der Oblig. aus den