600 „ faäaßdiselie Eäsenbahnen Rückkaufsrecht: Die ungarische Regierung hat vom 1. Jan. 1889 den Betrieb der ungarischen Linie übernommen und im Jan. 1893 den auf diese Strecke entfallenden Anteil an Aktien und 5 % Obligationen in ungar. 4 % Kronenrente konvertiert resp. gekündigt. Die steieriscne Linie ist seit 1. Jan. 1889 im Betrieb der österreichischen Staatsbahnen, die österreichische Regierung zahlt hierfür bis 1962 eine jährliche Rente von fl. 331 060. Kapital: Ursprünglich fl. 15 000 000, nach Abzug der von der ungar. Regierung übernommenen und konvertierten Aktien, jetzt fl. 2 740 600 in Aktien à fl. 200. Die Tilgung der Aktien erfolgt nach der Amortisation der Obligationen innerhalb der Koncessionsdauer. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: IIn I. Sem. Stimmrecht: Je 10 Aktien = 1 St. Dividenden: Die Zahlung der Dividenden geschieht halbjährlich am 1. Jan. und 1. Juli, Coupon wird mit fl. 4.947 in Silber eingelöst. Coup.-Verj.: 5 J. n. F. Kurs der Aktien Ende 1890–1898: 176, 171, 169, 163¾, 168¼, 171¼, 176¼, –, 180 fl. per Stück. Ende 1899–1913: 106, 105, 105.50, 109, 100, 101, 100.50, 100, 100, 100, 101. 50, 100, 100, 96.50, 96 %. Notiert Frankf. a. M. Beim Handel an der Frankf. Börse bis Ende 1898 in fl. per Stück, wobei fl. 100 = M. 200, u. 5 % Zs. v. 1./1., 1./7., seit 1./1. 1899 in Prozenten, wobei fl. 100 = M. 170, u. 4 % Zs. . 1. 1.. Vereinigte Arader und Csanader EisenbahnenActien-Ges. in Arad. Gegründet: 1886 durch Vereinigung der Arad-Körösthal-Eisenbahn-Actien-Gesellschaft und der Arad-Csanader Eisenbahn-Actien-Gesellschaft. Zweck: Die Erhaltung und der Betrieb der durch die beiden vereinigten Eisenbahn- Ges. ge- bauten Bahnlinien; sodann der Ausbau und der Betrieb all derjenigen Eisenbahnen, welche die neue Ges. zu bauen, event. einzulösen oder zu pachten beschliessen wird etc. Konzession: Bis 30. Juni 1970; nach Ablauf der Koncession gehen die Eisenbahnlinien und deren Zubehör unentgeltlich und kostenfrei in das Eigentum des ungarischen Staates über. Steuerfreiheit: Der seit der Begründung der Ges. gesicherte steuerfreie Zeitraum von 30 Jahren ist am 31./3. 1913 abgelaufen, daher ist die Bahn seit 1./4. 1913 auf die ganze weitere Dauer ihres Bestehens mit der Geschäftssteuer, deren Zuschläge u. der auf diese Steuern folgenden Gemeindesteuer etc. belastet. Bahnnetz: Das Netz der gemäss Beschluss der Gen.-Vers. vom 29. Dez. 1885 vereinigten Bahnen erstreckt sich in einer Gesamtlänge von 389,4 km einerseits von Arad durch das Körösthal über Szent Anna und seit 13. Dez. 1889 über Borossebes nach Gurahoncz (21,5 km), seit 7. Nov. 1895 über Gurahoncz-Nagyhalmagy (28 km)) seit 5. Dez. 1896 über N. Halmägy bis Bräd, anderseits von Arad über Mezöhegyes-Mako nach Szegedin und Mezöhegyes-Kétegyhäza nach Szent-Anna. Flügelbahn Borosjenö-Csermö (14,4 km). eröffnet 5. Jan. 1889. Die Ges. hat für die Dauer ihrer Koncession das Mitbenutzungs- recht der den Kgl. ungar. Staatsbahnen gehörigen Linie Szöregh-Szeged gegen Erlag eines Péage-Pauschalbetrages erworben. Ferner hat sie 1893 die Betriebsleitung Ader auf Kosten des Grafen F. Wenckheim erbauten Linie Borossebes-Menyhäza (22 km), sowie vom Jahre 1899 die Betriebsleitung der auf Kosten der „Ersten Niederungarischen landwirt- schaftl. Eisenbahn-Actien-Ges.“ erbauten Linie Koväcshäza-Kupa (39,6 km) u. Koväcs- häza-Csaba-Veèsztö (48,6 km) übernommen. Privatbesitz der Ges.: Die Ges. besitzt Waldungen, Kohlengruben in Bräd u. Körösbänya, ubrbebe u. eine Zementfabrik. Die Frage der Ausbeutung der Kohlenfelder in Bräd Rist im Jahre 1913 aktuell geworden; ein Syndikat hat zwecks Ankauf der Kohlengebiete und Eröffnung des Kohlengruben-Betriebes eine Option erhalten. Das Syndikat hat die zwecks Feststellung der Grenzen des Kohlengebiets u. der Stärke der Kohlenschichten vor- genommenen Kontrollbohrungen im April 1914 mit befriedigendem Erfolg beendet, so dass Aussichten vorhanden sind, zur Ausbeutung der Kohlenfelder eine Akt.-Ges. gründen zu können. Die am 8./5. 1914 abgelaufene Option ist bis Ende 1914 verlängert worden. Im März 1914 kaufte die Ges. den Holzbestand der bei Nagyhalmägy gelegenen, ca. 11 000 Kat.- Joch betragenden Waldungen von der Galizischen Forstindustrie-Ges. für K 2 012 500. Rückkaufsrecht: Der Staat ist berechtigt, vom Jahre 1906 an die Bahn zu erwerben. Behufs Bestimmung des Ablösungspreises werden die Reinerträgnisse der der wirklichen Ab- lösung vorangehenden 7 Jahre aufgerechnet, von welcher Summe die Reinerträgnisse der zwel ungünstigsten Jahre in Abzug gebracht werden, und bildet das Reinerträgnis der verbleibenden 5 Jahre die auf die rückständige ganze Dauer der Koncession zu entrichtende Jahresablösungsrente in der Weise jedoch, dass diese Rente nicht weniger als 6½ % des bis zu dem Tage der Ablösung faktisch investierten Bau- und Betriebs- einrichtungskapitals betragen kann. Es sind aber dabei) jene nicht unbeträchtl. Investitionen der Bahn, die in den Bilanzen als Privatvermögen figurieren, noch besonders abzufinden. Kapital: K 34 211 400 und zwar K 16 928 000 St.-Aktien à K 200, K 13 191 400 6 % Prior.-Aktien à K 200, hiervon verl. bis Ende 1913: K 735 000 u. K 4092 000 5 % Prior.- Aktien II. Serie à K 200. Die Pr.-Aktien haben vor den St.-Aktien das Vorrecht auf 6 % bzw. 5 % Div. u. die Amortisation derart, dass, wenn in einem Jahre die Einkünfte der Ges. nicht hinreichen würden, um den Besitzern der Prior.-Aktien die 6 % bzw. 5 % Div. zu zahlen resp. die fällige Amor tisationsquote auszufolgen, das Fehlende aus den Erträgnissen der folgenden Jahre nachgezahlt wird. Die Amortisation des Stammkapitals erfolgt