638 Kolonial-Gesellschaften etc. in Berlin Ende 1902–1913: 101.25, 102.50, 102.80, 103.40, 103, 100, 100.10, 102.75, 102.60, 101.50, 99.90, 99 %. In Frankf. a. M. eingef. 10./12. 1903 zu 102.50, %. Kurs in Frankf. a. M. Ende 1903–1913: 102.50, 102.80, 103, 102.80, 101, 100.80, 103.30, 102, 101, 100, 99.30 %. Verj. der Coup. in 5 J. (F.), der verl. resp. gekünd. Oblig. in 15 J. (Rückzahlungstermin). Geschäftsjahr: Kalenderj. Stimmrecht: Je 30 Aktien = 1 St., Maximum 100 St. inkl. Vertretung; die Aktien müssen spät. 10 Tage vor der G.-V. hinterlegt sein. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F., sodann bis zu 5 % Zs. auf den eingezahlten Betrag aller Aktien; vom Überschuss 5 % an V.-R., der Rest event. als Div. Die G.-V. kann all- jährl. vom Reingewinn einen bestimmten Betrag zum Zwecke der Aktien-Tilg. durch Ausl. ausscheiden. Die verl. Aktien erhalten das darauf einbezahlte Kapital zurück u. verbleiben im Genuss der Div., ohne an den auf die Aktien entfallenden Zs. teilzunehmen. Bilanz am 31. Dez. 1913: Aktiva: Ausstehende Aktien-Einzahlung 6 000 000, Hafen- anlage-Kosten: a) Haidar-Pascha 15 473 450, b) Alexandrette 1 099 160, Inventar 1 403 968, Magazinbestände 104 399, Beteilig. 489 746, Debit. 4 295 957. – Passiva: A.-K. 16 000 000, Oblig. 7 889 000, amort. Oblig. 111 000, nicht vorgezeigte do. 1008, nicht behobene Oblig.-Zs. 105 698, R.-F. 203 512, Vorsichts-Res. u. Res. zur Aufrechterhaltung der Div. auf das ein- gezahlte A.-K. 1 500 000, R.-F. für Erweiterungsbauten 800 000, Kredit. 785 591, Reingewinn 1 466 871. Sa. frs. 28 866 680. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Oblig.-Dienst 412 142, Kursdifferenz auf Aktien- Einzahl. (II. Emiss.) 11 149, Reingewinn 1 466 871. – Kredit: Vortrag aus 1912 317 388, Zs.-Erträgnisse 145 221, Betriebsüberschuss 1 427 553 (hiervon: z. ordentl. R.-F. 37 474, 8 % Div. auf die alten Aktien 640 000, 8 % ffür 4 Monate] auf die jungen Aktien 53 333, z. R.-F. für Erweiterungsbauten 400 000, 8 % Div. 640 000, Tant. an V.-R. 13 934, Vortrag 322 130), zus. frs. 1 890 162. Dividenden 1904–1913: 6, 6, 6, 7, 7, 7, 7, 7, 8, 8 %. Verwaltungsrat: Vors. Arthur v. Gwinner, stellv. Vors. Wirkl. Legationsrat Dr. K. Helfferich und weitere 10 Mitglieder. Kolonial-Gesellschaften ete. Ostafrikanische Eisenbahngesellschaft, Berlin, W. 8, Jägerstrasse 1. Gegründet: 29./6. 1904 als Kolonialgesellschaft; am 30./6. 1904 sind der Ges. auf Grund der vom Reichskanzler genehmigten Satzungen durch Beschluss des Bundesrates die Korporationsrechte verliehen worden. Zweck: In Deutsch-Ostafrika Eisenbahnen und etwa dazu dienliche Hafenanlagen zu bauen, auszurüsten, zu erwerben und zu betreiben oder betreiben zu lassen, bei anderen Eisenbahnunternehmungen sich zu beteiligen, Lagerhäuser zu errichten und über die in Verwahrung genommenen Güter Lagerscheine auszustellen, sowie Ländereien u. Bergwerks- rechte zu erwerben u. zu verwerten. Die Ges. darf alle zur Erreichung dieser Ziele zweck- dienlichen Geschäfte betreiben. Auf Grund der von der Kaiserl. Reg. ihr erteilten Konz. wird die Ges. zunächst den Bau, die Ausrüstung u. den Betrieb einer Eisenbahn von Daressalam nach Mrogoro übernehmen. Die Konz. ist auf 88 Jahre vom 29./6. 1904 ab erteilt. Die Ges. steht unter der Aufsicht des Reichskanzlers. Die Konzession bestimmt im wesentlichen: 1. Die Bahn ist von Daressalam nach Mrogoro u. mit einer Spurweite von 1 m zu bauen; 2. Die Bauanschläge bedürfen der Bestätigung des Reichskanzlers; 3. Die Pläne für die Eisenbahnanlagen sind dem Kaiserl. Gouverneur von Deutsch-Ostafrika zur Genehmig. vorzulegen; 4. Die Vollendung u. Inbetriebnahme der Bahn musste innerhalb einer Frist von 5 Jahren vom Tage der Bestätigung des Gesell- schaftsvertrages vom 29./6. 1904 erfolgen. Die Ges. ist verpflichtet, die Eisenbahn dauernd ordnungsmässig zu betreiben u. zu diesem Behufe die Bahnanlagen, einschliessl. der Tele- graphenanlagen, u. die Betriebsmittel in solchem Zustande zu erhalten, dass der Betrieb mit Sicherheit u. auf die der Bestimmung des Unternehmens entsprechende Weise erfolgen kann. Sie kann hierzu von dem Reichskanzler angehalten werden, jedoch sollen strengere Vorschriften nicht erlassen werden dürfen, als sie auf der Mehrzahl anderer in Afrika unter ähnlichen Verhältnissen gebauten und betriebenen Bahnen bestehen. Bahngebiet: Daressalam–Mrogoro 208,711 km; der Betrieb der ganzen Strecke wurde am 16. 12 1907 eröffnet. Die vom Reichstage genehmigte Vorlage sah den Weiterbau der Bahn bis Tabora vor. Infolgedessen musste die Ges. die Übernahme des Weiterbaues ins Auge fassen u. nahm vom Kolonialamt ein mit 4 % verzinsl. Darlehen an, das Ende 1913 M. 84 283 177 betrug. Die Strecke Morogoro-Kilossa (81 km) wurde am 1./1. und die Strecke Kilossa-Dodoma (173 km) am 1./11. 1910, Dodoma-Manyoni (130 km) am 9./8. 1911, Monyoni- Malongwe (145 km) am 1./3. 1912 dem Betrieb übergeben; die Reststrecke Malongwe-Tabora