8? Ausländische Banken. Bank für Orientalische Eisenbahnen, Zürich. Gegründet: Am 1. Okt. 1890. Neuestes Statut v. 27./2. 1907, abgeänd. 20./9. 1913. Zweck: Übernahme und Durchführung aller Arten von Finanzgeschäften, welche mit dem Bau und Betrieb von Eisenbahnen oder anderen der Förderung des Verkehrs dauernd dienenden Einrichtungen im Orient (Osteuropa u. Asiatische Türkei) zusammenhängen. Die Ges. ist insbesondere auch berechtigt, sich an bereits bestehenden oder neu entstehenden Bau- und Betriebsgesellschaften für Eisenbahnen oder anderen Verkehrseinrichtungen im Orient zu beteiligen, sei es, dass sie Aktien derselben erwirbt oder dass sie denselben Gelder für den Bau oder Betrieb von Eisenbahnen oder anderen Verkehrseinrichtungen darleiht, oder endlich. dass sie bereits bestehende, vom Bau oder Betrieb von Eisenbahnen oder anderen Verkehrseinrichtungen herrührende Forderungen an solche Gesellschaften oder an Staaten, Provinzen oder Gemeinden von Dritten erwirbt. Die Gesellschaft hatte als erstes Geschäft von der Deutschen Bank u. dem Wiener Bankverein durch Kaufvertrag vom 1. Okt. 1890 u. Cessionen vom 24. Nov. 1890 erworben: 88 000 Aktien (von 100 000) der Betriebsgesellschaft der Oriental. Eisenbahnen à frs. 500, einbezahlt mit je frs. 400, u. zwei Forderungen an die gleiche Gesellschaft, nämlich von frs. 21 978 813.10 u. frs. 19 790 162.29. Im Besitz der Bank waren 30. Juni 1912: 45 000 vollgezahlte Aktien der Betriebsges. zum Buchwerte von frs. 25 875 000, ferner 19 290 Vorzugsaktien u. 19 250 Stamm: aktien zu frs. 500 mit 50 % Einzahlung der Salonique-Monastir Bahn, die mit frs. 3 086 000 zu Buch standen. Am 16./4. 1913 verkaufte die Bank ihre 45 000 Aktien der Betriebsgesell- schaft für orientalische Eisenbahnen an ein österreichisch-ungarisches Konsortium zum Preise von frs. 810 pro Stück exkl. frs. 40 als Div. für 1912 zuzüglich Beteilig. am Gewinn, den das Konsort. erzielen wird. Da die Liquid. dieses Gewinnanteils sich noch lange hinaus- ziehen würde, hielt es die Verwalt. der Bank für empfehlenswert, Schritte zur endgültigen Lösung auch dieses letzten Bandes, das die Bank für Oriental. Eisenbahnen an das Schicksal der Orientalischen Eisenbahnen knüpfte, zu tun u. Unterhandlungen anzubahnen, wonach die Verkäufergruppe gegen Entrichtung einer festen Abfindungssumme auf alle ihr aus den Verträgen vom 16./4. 1913 zustehenden Rechte Verzicht leisten u. von allen ihr obliegenden eventuellen Verpflichtungen befreit würde. Diese Verhandlungen sind zurzeit noch nicht abgeschlossen. Ausserdem veräusserte die Bank die in ihrem Besitz befindl. Vorz.- u. St.-Aktien der Salonique-Monastir-Bahn an die Betriebsgesellschaft für oriental. Eisen- bahnen zu einem festen Preise. Die Anlagen der Bank waren am 30./6. 1914: 1) 1000 alte Aktien Serie IL–III zu frs. 500 volleinbezahlt (Buchwert frs. 500 000), 4884 alte Aktien Serie III zu frs. 500 mit 60 % einbezahlt (Buchwert frs. 1 465 200) nebst 135 Genussscheinen an Stelle zurückbezahlter Aktien, 127 000 neue Aktien Serie IV zu frs. 500 mit 25 % ein- gezahlt (Buchwert frs. 15 875 000) der Anatolischen Eisenbahn; 2) 15 850 alte Aktien I. Em. zu frs. 500 volleinbezahlt (Buchwert frs. 8 876 000) u. 6000 neue Aktien II. Em. zu frs. 500 mrit 25 % eingezahlt (Buchwert frs. 840 000) der Hafen-Ges. Haidar-Pascha; 3) 23 663 Vorz.-Aktien zu Ltq. 2.20 volleinbezahlt (Buchwert frs. 946 520) u. 5067 Stück 4 % Oblig. zu £ 20 (Buch- wert frs. 2 038 961) der Mersina-Tarsus-Adana Eisenbahn-Ges.; 4) frs. 5 000 000 4 % Oblig. Serie II der Bagdadbahn (Buchwert frs. 3 600 000); 5) frs. 24 000 000 4½ % Oblig. Serie I–III der Anatolischen Eisenbahn (Buchwert frs. 20 640 000). Kapital: frs. 50 000 000, worauf 70 % eingezahlt in Inhaber-Aktien à frs. 1000; weitere Einzahl. auf die Aktien werden vom Verw.-Rate beschlossen; er bestimmt die Termine u. die Höhe der Einzahl., doch darf nicht mehr als frs. 125 per Aktie auf einmal eingefordert werden u. die Einzahlungstermine müssen mind. 3 Monate auseinander liegen. Eine persönliche Haft- barkeit der Inhaber über die z. Zeit eingezahlten 70 % des Nominalkapitals besteht nicht. Dagegen können Aktionäre, welche mit der Leistung von durch den V.-R. eingerufenen Einzahlungen säumig sind, ihrer Anrechte aus den geleisteten Teilzahlungen für verlustig erklärt werden. Das A.-K. betrug ursprünglich frs. 63 000 000, wovon frs. 13 000 000 in voll- gezahlten Vorz.-Aktien u. frs. 50 000 000 in St.-Aktien mit 20 % Einzahlung. Die Vorz.- Aktien gelangten am 2./1. 1895 zur Rückzahlung. Am 31./8. 1897 hatte auf die St.-Aktien eine weitere Einzahlung von 10 % stattgefunden. In der a. o. G.-V. vom 27./2. 1907 wurden die 50 000 St.-Aktien von je frs. 1000 nominal mit frs. 300 Einzahlung umgewandelt in 40 000 St.-Aktien von je frs. 1000 nominal mit frs. 375 Einzahlung u. darauf durch ent- sprechende Höherbewertung der zu den Anlagen der Bank gehörenden Aktien der Betriebs- gesellschaft der Orientalischen Eisenbahnen eine weitere Einzahlung von frs. 125 pro Aktie geleistet, so dass das A.-K. frs. 40 000 000 nominal mit 50 % Einzahlung betrug. Die a. o. G.-V. vom 3./3. 1910 beschloss das A.-K. auf frs. 50 000 000 nominal mit 50 % Einzahlung zu erhöhen. Die neuen Aktien, welche vom 1./7. 1910 ab div.-ber. sind, wurden den Be- sitzern der alten Aktien (auf 4 alte eine neue Aktie) zu pari bis spät. 15./3. 1910 zum Bezuge angeboten. Eine weitere Einzahlung von 20 % wurde auf 30./6. 1913 einberufen. Die Ges. kann eigene, auf den Inhaber lautende Obligationen bis zur Höhe ihres jeweiligen nominalen Aktienkapitals ausgeben, doch darf der Betrag der ausstehenden Oblig. gleich- zeitig das 1½ fache des einbezahlten Aktienkapitals nicht übersteigen. 4 % Obligationen von 1907 frs 30 000 000 = M. 24 270 000 in Stücken à frs 1000 = M. 809. Zs. 2./1., 1./7. Tilg.: Die Rückzahlung der Oblig. erfolgt 1./7. 1927, die Ges. hat das Recht, die Oblig. auch schon vorher, jedoch awf keinen Fall früher als auf den 1./7. 1917 ganz oder teifweise zur Rückzahlung zu kündigen. Sicherheit: Eine spezielle Pfandsicherheit